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Kombinierte Nomenklatur - Änderung der Erläuterungen

Die Änderungen betreffen Papiermaterial wie Papierhalbstoff sowie Fahrzeuge vom Typ Van. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur werden an zwei Stellen geändert:

  • Die Erläuterungen zu Unterposition 3924 90 00 sowie 4818 90 10 und 4818 90 90 betreffen Waren  aus Kombinationen von Papiermaterial. Hier werden neue Absätze eingefügt. 
  • Die Erläuterungen zu Position 8703 bezüglich Fahrzeugen vom Typ Van erhält eine neue Fassung.

Details finden Sie in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union im ABl. C vom 27. März 2024: