Zollbericht Vereinigtes Königreich Zolltarif, Einfuhrzoll

Schutzmaßnahmenuntersuchung zu PET im Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich leitet eine Untersuchung zur Einführung von Schutzmaßnahmen ein.

Stefanie Eich

Von Stefanie Eich | Bonn

Die britische Handelsschutzbehörde (Trade Remedies Authority) hat am 5. August 2026 die Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung bekannt gegeben. Geprüft wird, ob die betroffene Waren in so stark erhöhten Mengen importiert werden, dass sie eine wesentliche Ursache für eine ernsthafte wirtschaftliche Schädigung für britische Hersteller darstellen. Die Untersuchung wird auf Antrag des britischen Hersteller Alpek Polyester UK eingeleitet. 

Diese Waren sind betroffen

Betroffen sind Einfuhren von Polyethylenterephthalat (PET), konkret Poly(ethylenterephthalat)-Harz, sei es aus Neuware hergestelltes Poly(ethylenterephthalat) (vPET) mit einer Viskositätszahl von 74 ml/g oder höher oder recyceltes Poly(ethylenterephthalat) im gleichen Viskositätsbereich. Die Ware wird in die folgenden KN-Codes eingereiht: 39 07 61 00 und 39 07 69 00. 

So sieht der Zeitplan aus

Der Untersuchungszeitraum für diese Untersuchung ist vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2025. Das Verfahren soll bis Juni 2027 abgeschlossen sein. Vorläufige Ergebnisse werden im Februar 2027 erwartet. 

Mögliche Konsequenzen

Die Umsetzung von Schutzmaßnahmen erfolgt im Regelfall durch die Einführung von Zusatzzöllen. Wenn das Vereinigte Königreich Schutzmaßnahmen einführt, gelten diese in der Regel auf Einfuhren aus allen Drittländern weltweit. Ausnahmen für einzelne Exportländer sind möglich, beispielsweise für bestimmte Entwicklungsländer. Dadurch können unter Umständen hohe Mehrkosten bei der Einfuhr im Vereinigten Königreich entstehen. Deutsche Exporteure sollten das Verfahren beobachten und prüfen, inwiefern sie beziehungsweise ihre Kunden von den Schutzmaßnahmen betroffen wären. Wer die Mehrkosten trägt, ist abhängig von den vereinbarten Lieferbedingungen. 

Kurz erklärt: Schutzmaßnahmen 

Schutzmaßnahmen adressieren steigende Einfuhren bestimmter Waren. Die Einfuhren sind nicht zwangsläufig gedumpt oder subventioniert, verursachen durch ihr Volumen aber eine ernsthafte Schädigung des heimischen Wirtschaftszweigs. 

Quellen und weiterführende Informationen: