EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
Kombinierte Nomenklatur - Freizeitschuhe
Neue Einreihungsentscheidung
27.03.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
"Schuhe mit einem Oberteil aus gerautem Gewirke (100 Prozent Wolle) mit Textilfutter.
Die Schuhe haben eine Kunststoffsohle. Der Teil der Sohle mit Bodenkontakt weist eine glatte, gleichmäßige Oberfläche auf. Zehn gerade Kerben, die parallel zueinander quer über die Sohle eingearbeitet sind, verteilen sich über den Vorder- und den Fersenteil der Sohle. Die Sohle ist im vorderen Teil niedriger als im Fersenteil. Als Verschluss für die Schuhe dienen Schnürsenkel. Die Metallösen werden direkt in das Gewirke eingestanzt."
Die Ware gilt als Freizeitschuh zum Gehen und ist als "andere Schuhe" mit Laufsohlen aus Kunststoff und einem Oberteil aus Spinnstoffen unter folgendem KN-Code einzureihen: 6404 19 90.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/965 (ABl. L vom 27. März 2024) enthält eine beispielhafte Abbildung der Ware.