EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll
Kombinierte Nomenklatur - Lebensmittelzusatzstoff aus Nisin
Neue Einreihungsentscheidung.
19.01.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
"Zubereitung, bestehend zu 17 GHT aus dem polyzyklischen Peptid Nisin, vermischt mit 83 GHT Natriumchlorid.
Das Natriumchlorid wird zunächst während einer Reinigungsphase bei der Herstellung von Nisin zugefügt. In einem späteren Schritt wird weiteres Natriumchlorid ausschließlich mit dem Ziel zugefügt, die Zubereitung mit einer definierten antibiotischen Wirkung zu standardisieren.
Die Zubereitung wird als Lebensmittelzusatzstoff verwendet, um das Wachstum von Bakterien zu verhindern."
Die Ware ist als "andere Zubereitung der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen" unter folgendem KN-Code einzureihen: 3824 99 96.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2024/353; ABl. L vom 19. Januar 2024.