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EU Customs & Trade News EU Zolltarif, Einfuhrzoll

Kombinierte Nomenklatur: Pulvermischung aus Saccharose und Gellan

Neue Einreihungsentscheidung.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

"Bei der Ware handelt es sich um eine Mischung in Form von Pulver mit einem Gehalt von

  • 60-80 GHT an Saccharose (Zucker)
  • 20-40 GHT an Gellan (natürliches Polymer)

Durch die Saccharose werden die verdickenden und stabilisierenden Eigenschaften des Gellans standardisiert. Saccharose wirkt aber auch als Antibackmittel und beugt einer Verklumpung während der Anwendung vor. Die Ware ist zur Verwendung in einer Menge von etwa 0,1 Prozent GHT als Stabilisator und Verdickungsmittel in Getränken auf Sojabasis bestimmt."

Die Ware ist als "andere Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen" unter dem folgenden KN-Code einzureihen: 2106 90 98

Quelle: 
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1220 der Kommission vom 16. Juni 2025 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L vom 19. Juni 2025. 

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