EU Customs & Trade News EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Ursprungsnachweis für Ausfuhren in die Pazifik-Staaten
Die Änderungen gelten ab 1. September 2026.
12.06.2026
Von Stefanie Eich | Bonn
Ab 1. September 2026 gibt es eine Änderungen im Warenverkehr mit den Pazifik-Staaten (Samoa, Fidschi, Papua-Neuguinea und die Salomonen): Für eine präferenzberechtigte Einfuhr im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Pazifik ist eine Erklärung auf der Rechnung notwendig, die von einem in der EU-registrierten Ausführer (REX) ausgestellt wurde. Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 werden nicht mehr akzeptiert.
Quelle:
Mitteilung zum gültigen Ursprungsnachweis für Ausfuhren aus der EU in die Pazifik-Staaten im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Pazifik mit Wirkung vom 1. September 2026