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Rechtsmeldung Frankreich Steuerrecht

Änderungen im französischen Steuerrecht zum Jahreswechsel

Im französischen Steuerrecht gibt es zum Jahreswechsel einige wichtige Neuerungen. Dafür sorgt das "Loi de finances" für 2023. Eine Auswahl relevanter Vorschriften.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Im Bereich der Körperschaftsteuer wird der Anwendungsbereich des reduzierten Steuersatzes von 15 Prozent leicht erweitert: Voraussetzung bleibt das Unterschreiten eines Schwellenwertes für den erzielten Gewinn, dieser steigt ab 2023 von 38.120 Euro auf 42.500 Euro (Artikel 37).

Die 2010 eingeführte "Cotisation sur la valeur ajoutée des entreprises", deren Aufkommen den Städten und Gemeinden zufließt, wird schrittweise abgeschafft. Für 2023 wird sie nur noch zu 50 Prozent erhoben, ab 2024 dann gar nicht mehr.

Die Kategorie der jungen, innovativen Unternehmen ("jeunes entreprises innovantes") bleibt für weitere drei Jahre, bis Dezember 2025, erhalten. Wer hierunter fällt, erhält Vergünstigungen bei Körperschaftsteuer sowie lokalen Abgaben und dem Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung.

Bezüglich der individuellen Einkommensteuer gibt es eine Erleichterung für ausländische - also zum Beispiel deutsche - Arbeitgeber. Unter bestimmten Umständen, zum Beispiel, wenn Mitarbeitende in Frankreich nur punktuell / grenzüberschreitend für das ausländische Unternehmen arbeiten, kann auf das Lohnabzugsverfahren ("prélèvement à la source") verzichtet werden.

Schließlich: In Sachen Umsatzsteuer bleibt es bis zum Jahresende bei dem ermäßigten Steuersatz von 5,5 Prozent für alle Güter, die die Ausbreitung des Coronavirus verhindern helfen.


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