Zollmeldung Gabun Konformitätserfordernisse

Konformitätszeugnis für regulierte Produkte verpflichtend

SGS bleibt bis April 2029 offiziell beauftragt, Konformitätsbewertungen für das gabunische PROGEC‑Programm durchzuführen.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Die gabunische Regierung hat den Vertrag mit SGS zur Durchführung der Vorabprüfung der Konformität (Product pre-verification of conformity/PVoC) im Rahmen des PROGEC‑Programms um weitere drei Jahre verlängert – bis April 2029. Damit können Exporteure weiterhin die Prüf‑ und Zertifizierungsprozesse von SGS in Anspruch nehmen.

Zum Hintergrund

Das gabunische Konformitätsbewertungsprogramm PROGEC trat am 1. August 2015 in Kraft. Ziel des Programms ist es, die Konformität aller regulierten Produkte bereits im Exportland zu prüfen und sicherzustellen, dass nationale, regionale und internationale Normen sowie technische Vorschriften eingehalten werden. Seit Inkrafttreten muss bei der Einfuhr regulierter Waren ein Konformitätszeugnis (Certificate of Conformity) vorgelegt werden. Das Fehlen des Konformitätszeugnisses kann zu verzögerter Einfuhrabfertigung, Strafzahlungen oder Zurückweisung der Warensendung führen. Unabhängig von der Vorlage eines Konformitätszeugnisses sind die zuständigen Behörden Gabuns berechtigt, stichprobenweise anhand von Proben die Übereinstimmung der Produkte mit den einschlägigen Vorschriften zu überprüfen.

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