Zollbericht USA Konformitätserfordernisse

Einführung von eFiling für Konformitätsbescheinigungen

Update - Ab 8. Juli 2026 gilt das eFiling-Programm für alle inländisch hergestellten und importierten Konsumgüter, die einem verbindlichen Sicherheitsstandard unterliegen.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Die U.S. Consumer Product Safety Commission (CPSC) führt das sogenannte eFiling-Programm zur elektronischen Übermittlung von Informationen zur Bescheinigung für regulierte Einfuhrgüter. Damit einher geht eine Überarbeitung der Anforderungen an Konformitätsbescheinigungen (Certificate of Compliance, CoC).

Was ist eFiling?

eFiling ermöglicht es Importeuren regulierter Waren, bestimmte Datenelemente aus einer Konformitätsbescheinigung elektronisch an die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection/CBP) zu übermitteln. eFiling ändert nicht die geltenden Sicherheitsanforderungen bestimmter Produkte und Sendungen.

Durch die Bereitstellung bestimmter Informationen kann die CPSC die Einfuhr von Hochrisikoprodukten in die USA gezielter kontrollieren und somit die Verbraucher schützen. Ferner soll der Prozess dazu beitragen, die Produktinspektionen effizienter zu gestalten und Wartezeiten für konforme Produktimporteure zu reduzieren.

Welche Produkte sind betroffen?

Das neue eFiling-Programm der CPSC betrifft alle importierten Konsumgüter, die verbindlichen Sicherheitsstandards unterliegen und somit eine Zertifizierung erfordern. Auch sogenannte De-Minimis-Sendungen fallen unter diese Regelung. Ob Ihr Produkt einem solchen Standard unterliegt und entsprechende Daten über eFiling gemeldet werden müssen, können Sie auf der Webseite der CPSC überprüfen.

Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?

Gemäß der final rule treten die Anforderungen, die für die meisten importierten und im Inland hergestellten Konsumgüter gelten, 18 Monate nach Veröffentlichung im Federal Register und somit am 8. Juli 2026 in Kraft. Für Konsumgüter, die in eine Freizone (Foreign-Trade Zone/FTZ) importiert und anschließend zum Verbrauch oder zur Lagerung überführt werden, gilt eine Frist von 24 Monaten bis zum Inkrafttreten. Die Regelung tritt für diese Produkte somit am 8. Januar 2027 in Kraft. Derzeit läuft noch eine freiwillige Testphase.

Quellen und weitere Informationen: