Der ghanaische Pharmamarkt ist im regionalen Vergleich gut reguliert. Es sind Preisobergrenzen und Importverbote zu beachten.
Die Regulierung des Arzneimittelbereichs in Ghana ist im Vergleich zu den Nachbarländern relativ gut. Zuständig für die Aufsicht und Zulassung von Medikamenten ist die Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelüberwachung FDA (Food and Drugs Administration). Der Zulassungsprozess eines Arzneimittels in Ghana dauert zwischen sechs und 18 Monate. Branchenkennern zufolge, ist die Dauer im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern relativ kurz. Für ausländische Hersteller ist es mit Hinblick auf gefälschte Präparate positiv, dass die FDA auch nach dem Inverkehrbringen eines Produkts dieses streng überwacht (post-market surveillance) und dafür eigene Testeinrichtungen unterhält.
Harmonisierung der Arzneimittelregulierung geplant
Bereits im Jahr 2009 hat die Afrikanische Union zur Vereinheitlichung der fragmentierten Arzneimittelregulierungssysteme die Afrikanische Arzneimittelregulierungs-Harmonisierung (AMRH)-Initiative ins Leben gerufen. Durch die Vereinheitlichung regulatorischer Standards soll die Zulassung und der Zugang zu sicheren und wirksamen Medikamenten verbessert werden.
Die Afrikanische Arzneimittelagentur (AMA) wurde im Jahr 2021 als Organisation AU gegründet, um die Zulassung, Überwachung und Qualitätssicherung von Arzneimitteln zu verbessern und die AMRH-Initiative auf dem Kontinent zu koordinieren. Mittlerweile haben 37 Mitgliedsstaaten den Gründungsvertrag unterzeichnet und 28 Länder ratifiziert.
Gesetzliche Regelungen für Patentschutz von Arzneimitteln noch lückenhaft
Ghana ist Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO), sodass die rechtlichen Regelungen des TRIPS (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) gelten, das unter anderem Regelungen zu Urheber-, Marken- und Patentrecht enthält.
Das TRIPS legt verbindliche Mindestvorgaben für alle WTO-Mitglieder fest. Die minimalen Anforderungen müssen von den einzelnen Staaten beachtet werden, die konkrete Ausgestaltung des Schutzumfangs in den jeweiligen Rechtsordnungen bleibt aber den nationalen Gesetzgebern überlassen.
In Ghana existieren verschiedene nationale Regelungen zum gewerblichen Rechtsschutz. Dazu gehört ein Patentgesetz (Patents Act), ein Markengesetz (Trade Marks Act) und ein Designgesetz (Industrial Designs Act).
Die zuständige Behörde ist das ghanaische Patentamt (Patent Office beim Registrar General´s Department). Spezifische Regelungen für den Schutz geistigen Eigentums an Arzneimitteln fehlen bislang, insbesondere Bestimmungen zu Datenexklusivität und Vermarktungsgenehmigungen. Trotzdem ist geistiges Eigentum durch die bestehenden Regelungen grundsätzlich ausreichend geschützt.
Zu Verstößen gegen geistiges Eigentum kommt es immer wieder. Vor allem gefälschte Malariapräparate sind in Ghana im Umlauf. Gegen die Verbreitung von Medikamenten-Fälschungen und nicht zugelassene Medikamente geht die FDA mit verschiedenen Maßnahmen vor. Dazu gehören u.a. digitale Lösungen wie die National Electronic Pharmacy Platform (NEPP), durch die Ghanaer von geprüften Apotheken Medikamente kaufen und liefern lassen können. Zudem ist die Einfuhr von Arzneimitteln auf dem Landweg verboten.
Preisobergrenzen im Blick behalten
Im Jahr 2003 hat die Regierung die staatliche Krankenversicherung (National Health Insurance Scheme - NHIS) eingeführt. Daneben gibt es nach Angaben des GIPC zwölf private Versicherer. Mittlerweile haben über 70 Prozent der Bevölkerung einen Krankenversicherungsschutz, Tendenz steigend.
Die Übernahme der Kosten ist beim NHIS gedeckelt, d.h. es dürfen nur bestimmte vertraglich vereinbarte Gesundheitseinrichtungen im Bedarfsfall genutzt werden. Überschießende Kosten müssen vom Versicherungsnehmer selber übernommen werden (out-of-pocket spending). Bestimmte Personengruppen wie Kinder, Schwangere oder ältere Menschen sind zudem von den Kosten für Medikamente befreit. Darüber hinaus werden bestimmte Medikamente kostenlos für die Bevölkerung zur Verfügung gestellt.
Im Jahr 2019 hat das Gesundheitsministerium einen Ausschuss für Arzneimittelpreise (National Medicine Price Committee) eingerichtet. Das Komitee legt die öffentlichen und privaten Höchstverkaufspreise für bestimmte Arzneimittel fest. Es ist zudem zuständig für die Berechnung der Erstattungspreise für alle Medikamente und die Bereitstellung von Mitteln zur Abfederung von Währungsschwankungen mit Hinblick auf importierte Präparate.
Importverbote sind zu beachten
Für die Einfuhr von Arzneimitteln ist für den Importeur eine Registrierung bei der FDA und eine entsprechende Lizenz erforderlich. Derzeit gibt es 117 Unternehmen (Stand Februar 2025), die über eine entsprechende Lizenz verfügen.
Insgesamt sind 12 Pharmazeutika mit einem Einfuhrverbot belegt, daneben existieren eine Reihe von Medikamenten, für die Beschränkungen gelten, dazu gehören unter anderem Aspirin, Paracetamol und Vitaminpräparate.
Die zollrechtliche Behandlung und die Höhe des Zollsatzes für die Einfuhr von Gütern richtet sich in Abhängigkeit vom Ausfuhrland nach dem Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana und der EU, nach der Afrikanischen Freihandelszone AfCFTA oder nach dem Außenzolltarif der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS.
Für Einfuhren aus Drittländern beträgt der Einfuhrzollsatz - basierend auf dem gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS - für Arzneimittel aufgrund der Einstufung als essenzielle Güter null Prozent.
Rohmaterialien, die für die Produktion pharmazeutischer Erzeugnisse eingeführt werden, können mit einem verminderten Zollsatz in Höhe von 5 Prozent belegt werden. Zudem können weitere Abgaben und Gebühren anfallen, wie eine Umsatzsteuer (Value Added Tax - VAT). Bestimmte Pharmazeutika und Rohmaterialien sind allerdings von der VAT befreit.
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
Von Corinna Päffgen
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