Rechtsbericht Ghana Investitionsrecht
Neues Investitionsgesetz in Ghana
Ghana hat ein neues Investitionsgesetz veröffentlicht. Damit wurden die Mindestinvestitionssummen nahezu abgeschafft. Zudem gelten neue Registrierungs- und Compliance-Pflichten.
04.11.2026
In Ghana wurde das Investitionsrecht zuletzt mit dem Erlass des Ghana Investment Promotion Authority Act, 2026 umfassend reformiert. Seit dem 15. Juli 2026 ist das neue Gesetz in Kraft. Es ersetzt den bisher geltenden Investment Promotion Centre Act, 2013.
Mit dem neuen Gesetz wurde die bisherige Investitionsbehörde Ghana Investment Promotion Centre (GIPC) durch die Ghana Investment Promotion Authority (GIPA) ersetzt. Die neue Behörde soll unter anderem Investitionen in Ghana fördern, Strategien zur Investitionsförderung formulieren und das Investitionsklima verbessern. Darüber hinaus soll sie über Investitionsmöglichkeiten informieren und zu Joint-Venture-Projekten beraten. Sie soll zudem Unternehmen registrieren und als One-Stop Shop für Investoren agieren.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Neuregelung der Mindestkapitalanforderungen. Bisher mussten ausländische Investoren mindestens 200.000 US-Dollar in ein Joint Venture und 500.000 US-Dollar in ein Unternehmen in ausländischem Besitz investieren. Diese Schwellenwerte wurden nun weitestgehend abgeschafft. Lediglich für Handelsunternehmen (trading enterprises) gilt weiterhin eine Mindestinvestitionssumme. Diese wurde allerdings von 1 Million US-Dollar auf 500.000 US-Dollar halbiert. Außerdem müssen mindestens 75 Prozent der in Handelsunternehmen Beschäftigten qualifizierte ghanaische Staatsangehörige sein.
Bestimmte Tätigkeiten bleiben ausschließlich Ghanaern vorbehalten. Dazu gehören der Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen auf einem Markt, an einem Stand oder im Rahmen eines Kleingewerbes. Gleiches gilt für Taxi- und Autovermietungsdienste mit einer Flotte von weniger als 25 Fahrzeugen sowie für die Herstellung grundlegender Schreibwaren. Außerdem sind der Einzelhandel mit pharmazeutischen Produkten sowie die Herstellung, Lieferung und der Handel mit Wasser in Beuteln ausländischen Investoren nicht zugänglich. Das gilt auch für den Betrieb von Schönheits- und Friseursalons. Die Liste der Tätigkeiten wurde jedoch von acht auf sechs verringert. Für ausländische Investoren sind nun der Druck von Rubbelkarten für Telekommunikationsdienste und sämtliche Tätigkeiten im Glücksspielbereich zugänglich.
Unternehmen mit ausländischer Beteiligung müssen sich weiterhin bei der Investitionsbehörde registrieren. Die Registrierung muss nach der Gründung, aber vor der Geschäftsaufnahme erfolgen. Neu ist, dass die Registrierung jährlich verlängert werden muss. Unterbleibt die Verlängerung, können gewährte Vergünstigungen und Investitionsanreize nicht in Anspruch genommen werden.
Schließlich wurden auch die Beschäftigungsquoten für ausländische Arbeitskräfte angepasst. Nach dem neuen Gesetz richten sie sich nach der Höhe des investierten Kapitals und sind wie folgt gestaffelt:
| Höhe der Investitionssumme (in US-Dollar) | Anzahl der ausländischen Arbeitskräfte, die beschäftigt werden dürfen |
|---|---|
| 50.000-500.000 | 2 |
| 500.001-1.000.000 | 4 |
| 1.000.001-3.000.000 | 6 |
| 3.000.001-6.000.000 | 8 |
| 6.000.001-10.000.000 | 10 |
| mehr als 10.000.000 | 12 |
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