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Special | Ghana | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Ghana unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG)

Kurzbeschreibung: Der angemessene Lohn ist mindestens der nach dem anwendbaren Recht festgelegte Mindestlohn und bemisst sich ansonsten nach dem Recht des Beschäftigtenortes. Die örtlichen Lebenshaltungskosten des Arbeitnehmers und der Familienangehörigen sowie die örtlichen Leistungen der sozialen Sicherheit sind dabei zu berücksichtigen.

Gesetzliche Grundlagen

Ghana ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat das hier relevante Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen (ILO-Übereinkommen Nr. 26) ratifiziert. Bislang existieren keine internationalen Übereinkommen über existenzsichernde Löhne oder die Berechnung existenzsichernder Löhne. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Die National Tripartite Commission legt in Ghana den Mindestlohn fest (Sec. 113 Labour Act). Gegründet wurde die Kommission durch den Fair Wages and Salaries Commission Act. Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Rechtlichen Instrumenten bezüglich existenzsichernder Löhne bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn beläuft sich seit dem 1. Januar 2023 auf 14,88 pro Tag Ghana-Cedi (GHS; entspricht 1,23 Euro nach dem Wechselkurs der Bundesbank Ende Juli 1 Euro = 12,13 GHS). Er lieg somit derzeit unter der Armutsgrenze. Festgelegt wird der Mindestlohn von der National Tripartite Commission. Der Mindestlohn gilt landesweit mit wenigen Ausnahmen. Oftmals wird vor allem bei größeren und internationalen Unternehmen deutlich mehr gezahlt als der Mindestlohn. Ein höherer Lohn kann zudem tarifvertraglich festgelegt werden. Beschäftigte im informellen Sektor profitieren aufgrund eines fehlenden rechtlichen Anspruchs nicht vom Mindestlohn.

Existenzsichernd kann der Mindestlohn aufgrund der derzeit hohen Inflation nicht sein. Die Global Living Wage Coalition hat nach der Anker-Methode exemplarisch für die Lower Volta Region anhand der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten einen existenzsichernden Lohn in Höhe von 1.841 GHS pro Monat errechnet. In Ballungsgebieten wie Accra sind die Lebenshaltungskosten höher anzusetzen. Aufgrund der hohen Inflation dürften viele Angestellte, deren Gehälter deutlich über dem Mindestlohn liegen, nun am Rande des Existenzminimums leben. In der Vergangenheit kam es häufiger zu Protesten, auch von Angestellten im öffentlichen Sektor, die sich gegen zu geringe Löhne und Einkommen sowie Verzögerungen bei Auszahlungen richteten.

Im informellen Sektor und im (informellen) Agrarbereich ist Armut relativ weit verbreitet, einschließlich im Kakaosektor. Das Einkommen der Kakaobauern hängt von der Größe der Anbaufläche und der Anzahl der Bäume ab und beträgt in der Regel nicht mehr als 1 bis 2 Euro pro Tag. Um den Kakaobauern ein existenzsicherndes Einkommen zu generieren, hat die von Ghana und Côte d'Ivoire ins Leben gerufene Kakao Initiative beschlossen, auf dem Weltmarkt 400 US-Dollar zusätzlich pro Tonne zu verlangen, um damit den Bauern seit dem Jahr 2021 ein sicheres Zusatzeinkommen zu generieren. Diese erhalten seit 2021, neben dem Abnahmepreis für die Kakaobohnen, die 400 US-Dollar als ein sogenannte Living Income Differential zusätzlich pro Tonne.

Weiterführende Informationen zum Thema existenzsichernde Löhne können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne eingesehen werden.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana bietet für lokale Zulieferer in bestimmten Branchen Schulungen zum neuen Gesetz an. Informationen zu den Angeboten der Delegation zum LkSG sind unter dem Supply Chain Due Diligence Project verfügbar.

Es existieren bereits eine Reihe von branchenspezifischen Zertifizierungen, die bestimmten Produkten zum Beispiel einen nachhaltigen Anbau oder die Einhaltung bestimmter sozialer, ökonomischer und ökologischer Standards bescheinigen. Dazu gehören unter anderem Fairtrade und Rain Forest Alliance. Weitere Informationen zu Zertifizierungen und Standards bietet der KMU- und Standard-Kompass vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte.

Eine Reihe von Behörden und öffentlichen Einrichtungen (zum Beispiel Arbeitsministerium, COCOBOD), Organisationen und Brancheninitiativen engagieren sich vor Ort zur Bekämpfung von Kinderarbeit.

In der Praxis werden zum Beispiel folgende Präventions- und Abhilfemaßnahmen von ghanaischen Zulieferern und deutschen Unternehmen umgesetzt:

  • Viele lokale Unternehmen setzen sich für die Achtung von Menschenrechten ein und haben sich in ihren internen Verhaltensvorschriften (Codes of Conduct) unter anderem zum Zahlen fairer Löhne verpflichtet.

  • Lokale Unternehmen verpflichten sich vertraglich gegenüber Zulieferern und Zertifizierungsstellen zur Zahlung fairer Löhne.

  • Internationale Unternehmen planen, direkte Zahlungen an Kakao-Farmer zu leisten.

Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Existenzsichernde Löhne im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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