Zollbericht Ghana Internationale Handelsabkommen
Abgeschlossene Handelsabkommen
Ghana gehört der Zollunion der westafrikanischen ECOWAS an. Die EU unterhält mit Ghana ein Abkommen und möchte das auch regional ausweiten, doch die Umsetzung ist schwierig.
16.06.2025
Von Andrea Mack | Bonn
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Westafrika - EU
Die westafrikanischen Staaten, die Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) und die westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) einerseits sowie die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten andererseits haben am 30. Juni 2014 ihre Verhandlungen über ein regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) betreffend Warenhandel und Entwicklungszusammenarbeit abgeschlossen und den Text des Abkommens mit Ausnahme von Nigeria unterzeichnet. Der Wortlaut und die Anhänge des Abkommens sind auf der Internetseite der EU eingestellt.
Mit Inkrafttreten des Abkommens gewährt die EU Einfuhren aus den westafrikanischen Vertragsstaaten weiterhin zoll- und kontingentfreien Zugang zu ihrem Markt. Im Gegenzug verpflichten sich die westafrikanischen Staaten, in einem Zeitraum von 20 Jahren ihre Zölle auf 75 Prozent der EU-Ursprungswaren schrittweise abzubauen.
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Ghana - EU
Da sich die Unterzeichnung des regionalen WPA verzögerte, ratifizierte Ghana 2016 ein bilaterales Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der EU, um den zoll- und kontingentfreien Zugang zum europäischen Markt aufrecht zu erhalten. Das Interim-WPA wird seit 15. Dezember 2016 angewendet, zunächst einseitig für Ghanas Warenexporte in die EU. Verhandlungen über einen ghanaischen Liberalisierungszeitplan (Final Schedule) für Einfuhren aus der EU dauerten bis 2019 an. Am 1. Juli 2021 startete Ghana mit der Umsetzung der ersten Stufe seines Zollabbaus, sodass seitdem auch EU-Exporte nach Ghana präferenzbegünstigt sind, sofern sie die Ursprungsregeln erfüllen. Ein gemeinsames Ursprungsprotokoll findet seit August 2020 Anwendung. Das Interim-WPA sieht vor, dass Ghana bis 2029 die Zölle auf 80 Prozent des Gesamtvolumens der EU-Exporte sukzessive beseitigt. Von einer Liberalisierung ausgenommen sind unter anderem gefrorenes Geflügel und Rindfleisch, Zucker, Getränke, Zement und Fliesen. Sobald das regionale WPA zwischen Westafrika und der EU in Kraft tritt, wird es das bestehende Interim-Abkommen mit Ghana ersetzen.
Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS
Ghana gehört der 1975 gegründeten Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten ECOWAS (Economic Community of West African States) an. Weitere Mitgliedstaaten sind Benin, Cabo Verde, Côte d’Ivoire, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Liberia, Nigeria, Senegal, Sierra Leone und Togo. Hauptziel der Organisation ist, die wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Region zu fördern. Langfristig wird ein gemeinsamer Binnenmarkt mit freiem Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital angestrebt. Die drei Länder Burkina Faso, Mali und Niger sind zum 29. Januar 2025 offiziell aus der ECOWAS ausgetreten. Sie gründeten die Allianz der Sahel-Staaten (AES).
Die Mitgliedstaaten der ECOWAS wenden einen einheitlichen Außenzolltarif (Common External Tariff/CET) gegenüber Warenlieferungen aus Drittländern an. Innerhalb des regionalen Blocks ermöglicht das "Trade Liberalisation Scheme" (ETLS) einen weitgehend zollfreien Warenverkehr für Ursprungserzeugnisse der Mitgliedstaaten. Als Nachweis ist ein ECOWAS-Ursprungszeugnis eines national zugelassenen Herstellers vorzulegen. Allerdings wenden die Unternehmen in den Mitgliedsländern das zweistufige Registrierungsverfahren des ETLS insbesondere für verarbeitete und industrielle Waren nicht durchgängig an, sodass der freie Handel innerhalb der ECOWAS in der Praxis nicht vollständig umgesetzt wird.
Afrikanische Freihandelszone AfCFTA
Die Afrikanische Union (AU) brachte im März 2018 eine kontinentale Freihandelszone (African Continental Free Trade Area) auf den Weg. Mittlerweile haben 54 Staaten Afrikas das Abkommen zur Schaffung der AfCFTA unterzeichnet und rund 90 Prozent davon ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt, darunter auch Ghana im Mai 2018.
Das Abkommen zielt darauf ab, den innerafrikanischen Handel und Investitionen zu erleichtern, die Industrialisierung zu fördern und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig streben die Mitgliedstaaten eine kontinentale Zollunion und einen afrikanischen Binnenmarkt an, mit freiem Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie freiem Personenverkehr.
Insgesamt 97 Prozent der Warenzölle sollen schrittweise beseitigt werden. Für 3 Prozent der Zolltariflinien bleiben Zölle dauerhaft bestehen. Vorgesehen ist auch der Abbau von nichttarifären Handelsbarrieren wie Importquoten, Produktnormen und Zollbürokratie.
Die Umsetzung der Freihandelszone startete am 1. Januar 2021. Da die Verhandlungen über Zollangebote und Ursprungsregeln zu dem Zeitpunkt nicht vollständig abgeschlossen waren, fand kaum Warenaustausch im Rahmen der AfCFTA statt. Um eine positive Signalwirkung auszulösen, nahmen im Oktober 2022 acht ausgewählte Länder den Handel mit bestimmten Produkten unter der neu geschaffenen Guided Trade Initiative auf. Das Pilotprojekt wird sukzessive auf weitere Länder und Produkte erweitert. Informationen zum afrikanischen Freihandelsabkommen liefert das in Accra angesiedelte AfCFTA-Sekretariat.
Weitere Mitgliedschaften und Abkommen
Ghana ist Mitglied der Welthandelsorganisation WTO. Mit dem Vereinigten Königreich besteht ein bilaterales WPA, das seit März 2021 Anwendung findet. Die USA gewähren Ghana einseitig Zollerleichterungen im Rahmen des African Growth and Opportunity Act (AGOA). Das Programm läuft im September 2025 aus.