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Zollbericht Ghana Warenbegleitpapiere

Zollanmeldung und Warenbegleitpapiere

Je nach Art der Ware werden unterschiedliche Dokumente bei der Zollanmeldung verlangt.

Von Andrea Mack | Bonn

Zollbestimmungen

Die ghanaische Regierung verabschiedete 2015 ein neues Zollgesetz, das den Anforderungen an eine vereinfachte und beschleunigte Zollabwicklung sowie mehr Sicherheit in der internationalen Lieferkette Rechnung trägt. Mit dem Customs Act, 2015 (Act 891) wurde eine verbindliche Zollauskunft für die Einreihung, den Ursprung und den Zollwert der Waren eingeführt. Vertrauenswürdige Unternehmen können den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) beantragen, der Vereinfachungen bei der Zollabfertigung und Abgabenerhebung gewährt.

Unternehmer, die in Ghana geschäftlich tätig sein wollen, müssen sich beim Registrar General‘s Department des Justizministeriums registrieren. Außerdem müssen sie sich bei der ghanaischen Steuerbehörde GRA (Ghana Revenue Authority) registrieren, die eine Steuernummer TIN (Tax Identification Number) zuteilt.

Die meisten Einfuhrsendungen unterliegen einer Wareninspektion bei der Ankunft in Ghana (Destination Inspection). Dabei prüft die Zollabteilung (Customs Division) der GRA die Importberechtigung, zolltarifliche Einreihung und den Zollwert der eingehenden Waren. Laut dem Länderbericht (Trade Policy Review) der WTO von 2022 ist die Wareninspektion für alle Einfuhren ab einem Wert von 3.000 US$ obligatorisch, es sei denn, das Handels- und Industrieministerium (Ministry of Trade and Industry) gewährt eine Ausnahme.

Die Normenbehörde GSA (Ghana Standards Authority) hat für zahlreiche Industriewaren, die sie als Risikowaren (high risk goods) einstuft, ein verpflichtendes Konformitätsprogramm im Exportland (EasyPass) eingeführt. Dabei prüfen autorisierte Inspektionsfirmen vor dem Versand, ob diese Produkte den Importanforderungen der GSA entsprechen. Weitere Informationen zu dem Programm finden Sie unter „Produktsicherheit, Normen und technische Vorschriften“.

Voranmeldungen und Zollanmeldung

Ghana führte im Laufe des Jahres 2020 das elektronische Zollabfertigungssystem ICUMS (Integrated Customs Management System) ein. Es ermöglicht den Zollbeteiligten, geforderte Importdokumente an eine zentrale Anlaufstelle zu übermitteln, Einfuhrgenehmigungen zu beantragen und die Zollanmeldung einzureichen. Die Nutzung des Online-Portals ist registrierungspflichtig.

Der Frachtführer muss dem ghanaischen Zoll die Ankunft von See- und Luftfrachtsendungen vorab anzeigen. Für Seefracht ist ein Manifest mit Angaben zu den geladenen Gütern 24 Stunden vor Beladen des Schiffs zu übermitteln. Bei Luftfracht ist ein Manifest vier Stunden vor Landung des Flugzeugs einzureichen, bei Kurzstreckenflügen zum Zeitpunkt des Abflugs.

Eine elektronische Voranmeldung für Seefrachtsendungen (Cargo Tracking Note - CTN) wird derzeit nicht verlangt.

Der ghanaische Zoll fordert die Verwendung der UCR (Unique Consignment Reference Number), einer eindeutigen Kennnummer der Sendung. Die UCR wird in ICUMS erstellt und ist auf allen handelsrelevanten Dokumenten anzugeben.

Im Rahmen des Pre-Clearance-Prozesses übermittelt der Zollanmelder eine Vorab-Einfuhranmeldung IDF (Import Declaration Form) via ICUMS, um die Destination Inspection auszulösen. Nach Prüfung der zolltariflichen Einreihung und des Zollwerts erstellt die Zollbehörde einen Customs Classification and Valuation Report (CCVR), der die Einführbarkeit der Waren bestätigt.

Art und Umfang der durchzuführenden Warenprüfung werden anhand des Risikomanagementsystems PAARS (Pre-Arrival Assessment Reporting System) ermittelt und die Importsendung einem der offiziellen Abfertigungkanäle zugewiesen. Nach dem Trade Policy Review der WTO von 2022 ordnet die Zollbehörde weiterhin regelmäßig physische Kontrollen von Waren an, die über den grünen oder gelben Kanal eintreffen und lediglich eine Dokumentenprüfung oder zusätzliches Scannen vorsehen.

Alle Importwaren müssen zu einem bestimmten Zollverfahren angemeldet werden. Zollanmelder kann der Einführer oder ein von ihm beauftragter ghanaischer Zollagent sein, der über eine entsprechende Lizenz der Zollbehörde verfügt. Die Zollanmeldung ist innerhalb einer Frist von sieben Werktagen nach Entladen der Ware abzugeben.

Warenbegleitpapiere

Der Zollanmeldung sind folgende Warenbegleitpapiere in englischer Sprache beizufügen:

  • Original-Handelsrechnung (Commercial Invoice) mit allen handelsüblichen Angaben, dem CIF- und FOB-Warenwert und einer genauen Übersicht über die in den einzelnen Packstücken gelieferten Waren (statt detaillierter Packliste)
  • detaillierte Packliste, sofern Angaben zu den Packstücken auf der Handelsrechnung unzureichend sind
  • Frachtpapiere (Konnossement oder Luftfrachtbrief)
  • Classification and Valuation Report der zuständigen Behörde (Zoll oder andere Genehmigungsbehörde)
  • Präferenznachweis für EU-Ursprungswaren, die eine Begünstigung im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU/Ghana erhalten:
    • bei Sendungen bis zu einem Gesamtwert von 6.000 Euro genügt eine Ursprungserklärung des Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier nach folgendem Wortlaut: „The exporter of the products covered by this document (customs authorisation ...) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ... preferential origin.”
    • bei Sendungen über 6.000 Euro ist eine Registrierung als registrierter Ausführer (REX) erforderlich
  • nichtpräferenzielles Ursprungszeugnis (IHK) nur auf Anforderung
  • je nach Art der Ware zusätzlich erforderliche Bescheinigungen, wie Einfuhrgenehmigung, EasyPass-Konformitätsbescheinigung/Analysenzertifikat für Risikogüter, Pflanzen- oder Tiergesundheitszeugnis für landwirtschaftliche Produkte.

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