Rechtsmeldung Hongkong Rechtsverfolgung
Neue Hongkonger Regelungen zu Remote-Gerichtsverhandlungen
Die neue "Courts (Remote Hearing) Ordinance" (CRHO) gibt rechtliche Rahmenbedingungen für Vernehmungen vor, die ein Gericht in Hongkong remote durchführen möchte.
25.04.2025
Von Julia Merle | Bonn
Da die physische Anwesenheit im Gerichtssaal entfällt, sollen sogenannte Remote-Verhandlungen schnellere und effizientere Gerichtsverfahren ermöglichen. Beteiligte können so auch von außerhalb Hongkongs an Verhandlungen teilnehmen (dazu: Sec. 13, 16 CRHO).
Gerichte und Tribunale verschiedener Ebenen (siehe Auflistung in Sec. 2, Schedule 1 und Sec. 5) haben vor der Entscheidung über die Anordnung einer Fernverhandlung (Sec. 6) im Interesse der Gerechtigkeit bestimmte Aspekte zu berücksichtigen: Dazu zählen nach Sec. 9 Buchst. a bis p CRHO unter anderem Komplexität und Dringlichkeit des Verfahrens, dessen Art oder die der Beweismittel, die Wahrung der Rechte der Parteien, deren persönliche oder besondere Umstände und das Recht auf ein faires Verfahren.
Bei öffentlichen Verhandlungen ist der Zugang der Öffentlichkeit, etwa durch eine Übertragung, sicherzustellen (Sec. 22 ff.).
In Bezug auf Aufnahmen und Veröffentlichungen von Verhandlungen sowie von Übertragungen, die das Gericht nicht genehmigt hat, sieht die CRHO in Sec. 26 und 27 neue Sanktionen vor: Diese können bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und Bußgelder bis zur 6. Ebene (gemäß Anhang 8 Criminal Procedure Ordinance (Cap. 221) bis 100.000 Hongkong-Dollar (ca. 11.300 Euro)) betragen.
Anweisungen für die praktische Umsetzung der neuen Bestimmungen könnten folgen (vgl. Sec. 32, 33).
Zum Thema:
- Courts (Remote Hearing) Ordinance (Cap. 654)
- Pressemeldung vom 28. März 2025 zum Inkrafttreten
- GTAI-Rechtsbericht Hongkong: Rechtsverfolgung