Rechtsmeldung Indien Gesellschaftsrecht
Änderungen bei der „Limited Liability Partnership“ in Indien
Durch den „Limited Liability Partnership (Amendment) Act, 2021“ gibt es in Indien einige neue Regelungen bezüglich der Personengesellschaft mit beschränkter Haftung oder kurz: LLP.
12.10.2021
Von Julia Merle | Bonn
Die Ansässigkeitsdefinition in Sec. 7 Abs. 1 LLP Act wurde angepasst: Nunmehr gilt eine Person bereits in Indien ansässig, wenn sie sich im laufenden Finanzjahr mindestens 120 Tage dort aufgehalten hat. Bisher betrug diese Mindestdauer 182 Tage im Vorjahr. Zumindest einer der beiden erforderlichen Partner der LLP muss nach dem Gesetz wohnhaft in Indien sein.
Zu den ersten Anpassungen seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2009 zählen ferner:
Der indische Companies Act, 2013 enthält in Sec. 2 Abs. 85 bereits die „kleine Gesellschaft“ mit Maximalvorgaben zu Kapital und Umsatz. Nun wird die Möglichkeit einer „kleinen LLP“ in Sec. 2 Abs. 1 Buchst. ta des LLP Act eingeführt: Sie darf über Einlagen von höchstens 2,5 Millionen Indischen Rupien (iR.; entspricht circa 28.700 Euro) oder einem festzulegenden Betrag von bis zu 50 Millionen iR. verfügen und ihr Umsatz im vorherigen Finanzjahr darf 4 Millionen beziehungsweise 500 Millionen iR. nicht übersteigen. Andere Voraussetzungen und Bedingungen in Bezug auf die kleine LLP können vorgeschrieben werden. Auch „Start-up LLPs“ sollen möglich sein.
Die Zentralregierung soll spezielle Gerichte zur Verhandlung von Vergehen nach dem LLP Act einrichten können (neue Art. 67A bis C LLP Act).
Die Änderungen treten zu einem Zeitpunkt in Kraft, den die Zentralregierung bekanntzugeben hat.
Zum Thema:
- Limited Liability Partnership (Amendment) Act, 2021 vom 13. August 2021
- Limited Liability Partnership Act, 2008
- GTAI-Rechtsbericht Gesellschaftsrecht in Indien