Wirtschaftsrecht | Indien

Recht kompakt Indien

Der Länderbericht Recht kompakt Indien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

  • Das Rechtssystem Indiens hat aufgrund der langjährigen britischen Herrschaft seinen Ursprung im Common Law.

    Oberste Rechtsquelle ist die Verfassung aus dem Jahre 1950. Weitere Rechtsquellen sind Gesetze (Statutes, Acts), Entscheidungen der obersten Gerichte (Supreme Court und High Courts), die Bindungswirkung gegenüber nachrangigen Gerichten entfalten, sowie Gewohnheitsrecht. Es besteht je nach Bundesstaat eine Vielfalt von lokalen Regelungen.

    Insbesondere das Zivil- und Handelsrecht beruht auf englischen Kodifizierungen. Dies gilt zum Beispiel für den Contract Act, 1872, den Sale of Goods Act, 1930 oder den Companies Act, 1956. Rechtssprache und Gerichtssprache im Supreme Court und im High Court ist Englisch, vor den unteren Gerichten auch die Sprache des jeweiligen Bundesstaates.

    Indien ist Gründungsmitglied der Vereinten Nationen (UNO) und seit 1995 Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Im November 2019 stieg Indien aus den Verhandlungen zur mittlerweile in Kraft getretenen "Regional Comprehensive Economic Partnership" (RCEP) aus. Es sind einige bilaterale Freihandelsabkommen zumeist mit Ländern aus der Region in Kraft. Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der EU liefen seit dem Jahr 2007, waren jedoch einige Zeit unterbrochen. Im Mai 2021 wurde die Wiederaufnahme der Verhandlungen vereinbart und die Verhandlungen im Juni 2022 wiederaufgenommen. Gleichzeitig wird erstmals über ein separates Investitionsschutzabkommen sowie ein Abkommen über geografische Angaben verhandelt.

    Indien ist kein Mitgliedstaat des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG). UN-Kaufrecht kann aber mittels einer entsprechenden Rechtswahlklausel im Vertrag Anwendung finden. Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthält die GTAI-Publikation UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017.

    12 Okt. 2022

    Indien: Wirtschaftsrecht in Indien- Rahmenbedingungen und aktuelle Themen (Oktober 2022)

    Germany Trade & Invest veranstaltete ein Webinar zu wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen und aktuellen rechtlichen Entwicklungen in Indien.

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    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Den Verkauf und die Übereignung beweglicher Sachen regelt der Sale of Goods Act, 1930 in Verbindung mit den im Contract Act, 1872 niedergelegten allgemeinen Vertragsprinzipien.

    Alle Leistungsstörungen und Gewährleistungsfragen werden einheitlich als Vertragsbruch (breach of contract) behandelt. Damit hat jede Partei bei Nicht- oder Schlechtleistung einen Schadenersatzanspruch.

    Ob darüber hinaus auch ein Rücktrittsrecht besteht, hängt davon ab, ob die verletzte Vertragspflicht eine "condition", eine wesentliche Vertragsbestimmung, oder eine "warranty", eine vertragliche Nebenpflicht, darstellt. Die Abgrenzung zwischen warranty und condition geschieht aufgrund des Inhalts des Vertrages und der Umstände (Vertragsauslegung). Nur die Verletzung einer condition berechtigt zu Rücktritt und Schadenersatz. Bei der Verletzung einer warranty hat der Käufer ein Recht auf Schadensersatz (und/oder Minderung).

    Grundsätzlich trägt der Verkäufer bis zum Eigentumsübergang an den Käufer das Risiko (Art. 26 Sale of Goods Act, 1930; Gefahrübergang).

    Eine Gewährleistungsfrist ist nicht gesetzlich vorgesehen.

    Die Haftung kann bis auf die Haftung für Vorsatz und erheblichen Vertragsbruch (fundamental breach) vertraglich ausgeschlossen werden. Nach indischem Recht ist die Gewährleistung kein zwingendes Recht.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Der Limitation Act, 1963 regelt die Verjährung von Ansprüchen.

    Für den Großteil der vertraglichen Ansprüche gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Gerichte in Indien beachten die Verjährung von Amts wegen (Sec. 3 Abs. 1 Limitation Act, 1963).

    Im Anhang ("The Schedule - Periods of Limitation") des Limitation Act, 1963 werden die spezifischen Verjährungstatbestände tabellarisch aufgeführt. Danach verjähren etwa Ansprüche bei Vertragsbruch grundsätzlich nach drei Jahren (Suits relating to Contracts, First Division, Part II, Ziffer 55).  

    Teil 3 des Limitation Act, 1963 regelt die Berechnung der Verjährungsfrist. Dabei ist der Tag, an dem sie beginnt, nicht mitzuzählen, hingegen wird der letzte Tag des vorgegebenen Zeitraums mitgerechnet (Sec. 12 Abs. 1 Limitation Act, 1963).

    Das "law of limitation" zählt zu den Verfahrensgesetzen. In speziellen und lokalen Gesetzen können besondere Bestimmungen hinsichtlich der Verjährung enthalten sein (Sec. 29 Abs. 2 Limitation Act, 1963).

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Als Sicherungsmittel im Geschäftsverkehr mit Indien sind insbesondere der Mietkauf und Pfandrechte von Relevanz.

    Eigentumsvorbehalt

    Ein Eigentumsvorbehalt des Verkäufers kann nach dem Sale of Goods Act, 1930 grundsätzlich vereinbart werden, ist allerdings als Sicherungsmittel nicht sehr gebräuchlich. Die Vereinbarung muss ausdrücklich erfolgen; eine Niederlegung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht ausreichend. Der Eigentumsvorbehalt schützt nicht vor einem gutgläubigen Dritterwerb des Kaufgegenstandes und bietet daher nur eine geringe Absicherung.

    Mietkauf

    Ein im Binnengeschäft gängiges Sicherungsmittel ist der Mietkauf (hire purchase agreement). Danach bleibt das Eigentum an der Sache zunächst beim Verkäufer, der Käufer schließt einen Mietvertrag mit dem Eigentümer ab und hat eine Option auf Kauf des Gegenstands. Der Mietkauf wird insbesondere bei Konsumgütern eingesetzt, ist als Sicherungsmittel von Exportgeschäften jedoch aufgrund des bestehenden Käuferwahlrechts als ungeeignet zu qualifizieren.

    Pfandrecht und chattel mortgage

    Weitere Sicherungsmittel sind das Pfandrecht (pledge) sowie insbesondere die chattel mortgage. Pfandrechte an beweglichen Sachen (pledges of movables) sind in Art. 172 ff. des Indian Contract Act, 1872 geregelt. Das pledge setzt grundsätzlich die Verfügungsgewalt des Sicherungsnehmers über den verpfändeten Gegenstand voraus und ist daher im Außenhandelsgeschäft nicht praktikabel.

    Die chattel mortgage stellt ein vertraglich vereinbartes Pfandrecht an beweglichen Gegenständen dar. Das Sicherungsgut kann abhängig von der getroffenen Vereinbarung beim Sicherungsgeber verbleiben; eine Besitzübertragung muss mithin nicht stattfinden. Sie ist gesetzlich nicht geregelt. Die mangelnde Publizität der chattel mortgage ermöglicht den gutgläubigen Dritterwerb des Sicherungsgutes.

    Bestimmungen hinsichtlich Grundpfandrechten (liens on real property) sind im Transfer of Property Act, 1882 (Kapitel IV) enthalten, darunter zu verschiedenen Arten der mortgage (Hypothek; siehe Aufzählung dort in Art. 58).

    Akkreditiv

    Im Außenhandelsverkehr bewährt hat sich vor allem die Kaufpreissicherung mittels bestätigten, unwiderruflichen Akkreditivs (confirmed irrevocable letter of credit).

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Frühere Rechtsgrundlage der Produzentenhaftung war der Consumer Protection Act, 1986, den der Consumer Protection Act, 2019 (CPA 2019) mit Wirkung ab dem 20. Juli 2020 ersetzte.

    Der Consumer Protection Act (CPA) schützt den Verbraucher sowohl vor fehlerhaften Produkten als auch vor mangelhaften Dienstleistungen.

    Ein Großteil der Bestimmungen des neuen Verbraucherschutzgesetzes CPA 2019 ist am 20. Juli 2020 in Kraft getreten, die übrigen finden seit dem 24. Juli 2020 Anwendung.

    In der neuen Definition des Verbrauchers sind auch Transaktionen auf elektronischem Wege erfasst, Art. 2 Abs. 7 a. E. CPA 2019.

    In Kapitel VI, Art. 82 bis 87 CPA 2019 wird nun die Produkthaftung geregelt. Das Gesetz definiert diese als Verantwortlichkeit eines Herstellers oder Verkäufers eines Produktes oder einer Dienstleistung, jeden Schaden eines Verbrauchers, der durch solch ein fehlerhaftes Produkt, das hergestellt oder verkauft wurde, oder durch jede darauf bezogene fehlerhafte Dienstleistung entstanden ist, zu ersetzen, Art. 2 Abs. 34 CPA 2019. Unter den Begriff des Produktverkäufers (Art. 2 Abs. 37 CPA 2019) fallen auch sogenannte electronic service providers, einschließlich Online-Marktplätze.

    Nach Art. 2 Abs. 10 CPA 2019 ist ein Produkt fehlerhaft, wenn beispielsweise eine Unzulänglichkeit im Hinblick auf seine Qualität, Quantität oder Standards, die nach dem Gesetz oder nach vertraglicher Vereinbarung einzuhalten sind, vorliegt. Eine Dienstleistung ist nach Art. 2 Abs. 11 CPA 2019 mangelhaft, wenn ein Fehler, eine Minderleistung oder Unzulänglichkeit im Hinblick auf ihre Qualität oder die Art und Weise ihrer Erbringung vorliegt; dies umfasst insbesondere jede fahrlässige Handlung, die einen Schaden oder eine Verletzung des Verbrauchers verursacht. 

    Der CPA 2019 sieht vor, dass eine neue nationale Regulierungsbehörde, die sogenannte Central Consumer Protection Authority (CCPA; Kapitel III, Art. 10 ff. CPA 2019), in der Hauptstadtregion Delhi errichtet werden soll. Sie soll für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verletzung von Verbraucherrechten, unlauteren Geschäftspraktiken sowie falscher oder irreführender Werbung, die dem Interesse der Öffentlichkeit und der Verbraucher schaden, zuständig sein und die Rechte der Verbraucher fördern, schützen und durchsetzen. Die CCPA soll umfangreiche Befugnisse haben (Art. 18 CPA 2019). Nach Art. 15 CPA 2019 soll sie über einen für Ermittlungen zuständigen Untersuchungsausschuss (Investigation Wing) unter Leitung des Generaldirektors verfügen. Die Errichtung der CCPA in New Delhi erfolgte am 24. Juli 2020 (Notification des Department of Consumer Affairs des für Verbraucherangelegenheiten zuständigen Ministeriums).

    Beschwerden können Verbraucher nun auch bei der an ihrem Wohnsitz oder am Sitz ihres Arbeitsplatzes zuständigen "District Consumer Disputes Redressal Commission" (Verbrauchergericht) einlegen (Art. 34 Abs. 2 lit. d CPA 2019). Auch das elektronische Einlegen von Beschwerden (Art. 17, Art. 35 CPA 2019) wird durch das neue Gesetz ermöglicht. Weitere Instanzen sind die "State Commissions" (Art. 42 CPA 2019) und die "National Commission" (Art. 53 CPA 2019) abhängig vom Wert der Waren oder Dienstleistungen. Außerdem soll bei Verbraucherstreitigkeiten die Mediation (Kapitel V, Art. 74 ff. CPA 2019) möglich sein. Hierfür ist die Einrichtung sogenannter consumer mediation cells bei den jeweils zuständigen Commissions vorgesehen.

    Schadensersatzansprüche aus Produkthaftung können vor den Commissions geltend gemacht werden, Art. 2 Abs. 35 CPA 2019 (product liability actions). Im Falle eines fehlerhaften Produktes sind insbesondere auch Nachbesserung, Nachlieferung oder Rücktritt möglich.

    Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Bekanntwerden des Fehlers beziehungsweise Eintritt des Schadens (vgl. Art. 69 CPA 2019).

    Daneben stehen dem Verbraucher Ansprüche aus allgemeiner Deliktshaftung zu, die auf dem ordentlichen Rechtsweg durchzusetzen sind.

    Hinweis: Gesetze und Regelungen in Bezug auf den Verbraucherschutz sind abrufbar auf der Webseite des indischen Ministry of Consumer Affairs, Food and Public Distribution.

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Im Bereich des Vertriebsrechts spielt die Vertragsgestaltung im Einzelfall eine große Rolle. Eine rudimentäre Regelung zum Handelsvertreter enthält der Indian Contract Act, 1872. 

    Handelsvertreter

    Rechtsgrundlage des indischen Handelsvertreterrechts sind die Artikel 182 bis 238 (Kapitel 10 zur Agency) des Indian Contract Act, 1872. Nach Art. 182 des Gesetzes wird unter einem Handelsvertreter (agent) eine Person verstanden, die für eine andere, den Prinzipal, eine Handlung vornimmt oder diesen in Verhandlungen mit Dritten repräsentiert. 

    Die Einzelheiten der Vertragsgestaltung unterliegen der Parteivereinbarung. Parteien sind in der Wahl des auf den Vertrag anwendbaren Rechts frei. Der Handelsvertretervertrag kann mit angemessener Frist jederzeit gekündigt werden. Ein Abfindungsanspruch vergleichbar mit § 89b HGB existiert im indischen Recht nicht. Der Handelsvertreter kann für den ausländischen Prinzipal an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, wenn er beim "Directorate General of Supplies and Disposals" registriert ist.

    Vertragshändler

    Für den Vertragshändler (distributor) bestehen keine gesonderten gesetzlichen Regelungen. Vertragshändler sind eigenständige Kaufleute beziehungsweise Vertriebsunternehmen, die Waren des Prinzipals im eigenen Namen und auf eigene Rechnung kaufen und verkaufen. Vertragshändlerverträge können weitestgehend frei gestaltet werden. Da spezielle gesetzliche Regelungen nicht vorliegen, ist allerdings darauf zu achten, zumindest die wesentlichen Punkte vertraglich festzulegen.

    Der Vertragshändler hat bei Beendigung der Vertragsbeziehung keine gesetzlichen Abfindungsansprüche. Auch bestehen keine besonderen Kündigungsfristen. Allerdings sollte aus Billigkeitserwägungen und damit zur Abwendung möglicher Schadensersatzansprüche regelmäßig eine angemessene Kündigungsfrist eingeräumt werden.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Ausländische Investitionen sind in Indien in weiten Bereichen zulässig und erwünscht.

    Der zwischen Deutschland und Indien geschlossene Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen vom 10. Juli 1995 (Investitionsschutzvertrag) ist am 3. Juni 2017 außer Kraft getreten. Eine Neuregelung soll in einem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indien getroffen werden. Nach einer einige Jahre andauernden Unterbrechung der Verhandlungen über ein umfangreiches Handels- und Investitionsabkommen (broad-based Bilateral Trade and Investment Agreement - BTIA) zur Förderung des bilateralen Handels, die im Jahr 2007 begonnen hatten, vereinbarten beide Seiten am 8. Mai 2021, wieder die Verhandlungen aufzunehmen. Darüber hinaus wurde die Vereinbarung getroffen, Verhandlungen über ein separates Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Indien zu beginnen. Die Verhandlungen wurden im Juni 2022 wiederaufgenommen und gleichzeitig wird erstmals über ein eigenständiges Investitionsschutzabkommen sowie ein Abkommen über geografische Angaben verhandelt. Siehe dazu: Informationen der Europäischen Kommission.

    Im Jahr 2019 wurden zum ersten Mal wieder für Projekte in Indien Investitionsgarantien durch den Bund übernommen.

    Rechtsgrundlagen des indischen Auslandsinvestitionsrechts sind der Foreign Exchange Management Act, 1999 (FEMA) sowie der Industries (Regulation and Development) Act, 1951, jeweils in aktueller Fassung. Außenhandelsrechtliche Fragen finden eine Regelung im Foreign Trade (Development and Regulation) Act, 1992, überarbeitet 2010.

    Eine ausländische Beteiligung von 100 Prozent ist in vielen Branchen möglich. Beschränkungen bestehen insbesondere im Einzelhandel sowie zum Beispiel bei Versicherungen, wo ausländische Unternehmen maximal 74 Prozent an indischen Versicherungsunternehmen halten dürfen. In Bezug auf Versicherungsvermittler sind hingegen bis zu 100-prozentige ausländische Investitionen möglich. In der Haushaltsrede für das Finanzjahr 2025/26 (S. 16) am 1. Februar 2025 wurde eine Erhöhung der Grenze für ausländische Investitionen im Versicherungsbereich von 74 Prozent auf 100 Prozent vorgeschlagen.

    Ausländische Investitionen richten sich nach dem FEMA. Es bestehen zwei unterschiedliche Arten von Genehmigungsverfahren: die sogenannte Automatic (Approval) Route und die Government Approval Route.

    Je nach Branche und Umfang der geplanten Investition kann der Investor die Automatic Approval Route durchlaufen. Ausländische Investitionen in Branchen, die der Automatic Approval Route unterliegen, bedürfen keiner vorherigen Investitionsgenehmigung. Dies ist der Regelfall und es ist lediglich eine Anzeige bei der Reserve Bank of India (RBI) vorzunehmen. Diese erfolgt üblicherweise durch die indische Bank als "Authorized Dealer". Ein kleiner Teil der Auslandsinvestitionen bedarf weiterhin einer Genehmigung, hierfür sind die betroffenen Fachministerien zuständig. Das Einzelgenehmigungsverfahren durch das Foreign Investment Promotion Board ist mit Auflösung dieser Behörde im Jahr 2017 abgeschafft worden. Inzwischen gibt es das Foreign Investment Facilitation Portal (FIFP) des Ministry of Commerce and Industry.

    Besonderheiten bestehen im Bereich Groß- und Einzelhandel, wo zwischen Single-Brand-Retail (Einmarken-Einzelhandel) und Multi-Brand-Retail unterschieden wird. Single-Brand-Retail ist zu 100 Prozent für ausländische Investoren geöffnet und damit dürfen ausländische Unternehmen in Markengeschäften ihre eigenen Produkte an den Endverbraucher verkaufen, ohne einen indischen Geschäftspartner zu beteiligen. Ausländische Investitionen im Single-Brand-Bereich unterliegen inzwischen der Automatic Route. Voraussetzung bei Investitionen über 51 Prozent ist aber, dass die Single-Brand-Geschäfte Material und Waren zu zumindest 30 Prozent lokal beschaffen (Local Sourcing Requirement). Für diesen Einkauf vor Ort besteht eine Ausnahme für die ersten fünf Jahre ab Eröffnung des ersten Laden- oder Onlinegeschäftes: Es erfolgt eine Anrechnung sämtlicher von der Unternehmensgruppe aus Indien bezogener Waren.

    Im Multi-Brand-Einzelhandel ist eine Beteiligung von bis zu 51 Prozent möglich. Die Errichtung von Multi-Brand-Retail, und damit die Eröffnung von Super- oder Hypermärkten durch ein indisch-ausländisches Joint Venture, unterliegt dem regierungsbehördlichen Genehmigungsverfahren (Government Approval Route). Voraussetzung ist eine ausländische Mindestinvestition von 100 Millionen US-Dollar. Auch dürfen ausländisch investierte Super- und Hypermärkte grundsätzlich lediglich in Städten mit einer Einwohnerzahl von mehr als 1 Million Einwohnern eröffnet werden. Dies gilt allerdings nicht in den Bundesstaaten, die nicht über Städte einer derartigen Größe verfügen.

    Für die Online-Registrierung ausländischer Investitionen (FDI) in eine indische Einheit hat die indische Zentralbank RBI im Jahr 2018 eine Single Master Form (SMF)-Plattform eingeführt.

    Die seit 15. Oktober 2020 geltende "Consolidated FDI Policy 2020" ist abrufbar auf der Webseite des DPIIT (Department for Promotion of Industry and Internal Trade); in mehreren Press Notes erfolgten mittlerweile sektorspezifische Anpassungen. Im April 2024 hat Indien zuletzt eine Press Note in Kraft gesetzt, die ausländische Direktinvestitionen im Bereich Weltraum vereinfacht.

    12 Okt. 2022

    Indien: Wirtschaftsrecht in Indien- Rahmenbedingungen und aktuelle Themen (Oktober 2022)

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    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Zu den Organisationsformen für ausländische Unternehmen zählen: Repräsentanz, Projektbüro, Zweigniederlassung, Personen-, Kapitalgesellschaft und die Limited Liability Partnership.

    Repräsentanz, Projektbüro und Zweigniederlassung

    Über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen diese drei Organisationsformen nicht. Der Repräsentanz (Liaison Office) sind wirtschaftliche Betätigungen im Bereich Handel, Vertrieb oder Produktion nicht gestattet. Ein Projektbüro (Project Office) ist einschlägig für ausländische Unternehmen, die Projekte wie längere Montagen oder Infrastrukturprojekte in Indien durchführen. Es wird durch die im Rahmen des Projektbüros in Indien ausgeübten Tätigkeiten steuerpflichtig, eine Montagebetriebsstätte ist typischerweise ausreichend. Die unselbständige Zweigniederlassung (Branch Office) einer ausländischen Gesellschaft darf wirtschaftlich tätig werden und Einnahmen erzielen, die Geschäftsaktivitäten sind allerdings auf die Erbringung von Dienstleistungen, Handel und Vertrieb beschränkt. Sie ist steuerrechtlich als Betriebsstätte anzusehen und damit steuerpflichtig. Die Muttergesellschaft haftet voll für die Verbindlichkeiten des Branch Office. Eine Eintragung ins indische Handelsregister beim zuständigen Registrar of Companies hat zu erfolgen.

    Personengesellschaft

    Die Personengesellschaft (Partnership) ist keine juristische Person, kann jedoch unter ihrer Firma klagen und verklagt werden, sofern sie beim Registrar of Firms registriert ist. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten des Unternehmens persönlich und unbeschränkt. Rechtsgrundlage ist der Partnership Act, 1932. Definiert wird sie in dessen Sec. 4 als Beziehung zwischen Personen, die vereinbart haben, die Gewinne eines Geschäfts, das sie gemeinsam oder das einer von ihnen für alle ausübt, zu teilen.

    Kapitalgesellschaften

    Als bis zu 100 Prozent ausländisch investiertes Unternehmen kommt die Kapitalgesellschaft in Betracht. Public und Private Limited Company unterliegen dem Companies Act, 2013 (CA, 2013), welcher den Companies Act, 1956 ergänzt. Zudem hat das zuständige Ministry for Corporate Affairs umfassende Umsetzungsrichtlinien (wie etwa die Companies (Incorporation) Rules, 2014, zuletzt ergänzt durch Companies (Incorporation) Amendment Rules, 2024) erlassen. Die dritte Ergänzung des CA, 2013 erfolgte 2019. Ende September 2020 wurde der Companies (Amendment) Act, 2020 verabschiedet.

    Unternehmen sind verpflichtet, ab einem gewissen Umsatz ein Corporate Social Responsibility-Programm aufzustellen und 2 Prozent des Nettogewinns in vorzugsweise regionale Sozialprojekte zu investieren (Sec. 135 CA, 2013).

    Eine Private Limited Company (Pvt. Ltd.) weist als juristische Person Parallelen zur deutschen GmbH auf. Die Kapitalanteile der Gesellschafter sind nur eingeschränkt veräußerbar. Die Private Company besteht aus mindestens zwei bis höchstens 200 Gesellschaftern. Nach dem CA, 2013 ist auch die Errichtung einer Ein-Mann-Gesellschaft (One Person Company) möglich. Mit der Gesetzesüberarbeitung 2015 wurden die zuvor bestehenden konkreten Mindestkapitalvorgaben für private und public companies gestrichen und der Zentralregierung zur möglichen Festlegung überlassen. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre jeweilige Einlage beschränkt. Organe der Private Limited sind die Gesellschafterversammlung sowie das Board of Directors (BoD), das sowohl die Funktionen der Geschäftsführung als auch des Aufsichtsrates innehat. Zumindest ein Director muss in Indien ansässig sein und sich im Kalenderjahr vor Amtsantritt mindestens 182 Tage in Indien aufgehalten haben (Sec. 149 Abs. 3 CA, 2013). Die Gesellschafterversammlung entscheidet über die Zusammensetzung des BoD und über die wesentlichen Angelegenheiten der Gesellschaft.

    Die Public Limited Company, vergleichbar mit der deutschen Aktiengesellschaft, unterscheidet sich von der Private Company insbesondere dadurch, dass ihre Anteile frei veräußerbar sind. Sie muss über mindestens sieben Anteilseigner verfügen (Sec. 3 Abs. 1 CA, 2013). Organe der Public Company sind die Gesellschafterversammlung sowie das Board of Directors.

    Limited Liability Partnership (LLP)

    Rechtsgrundlage für die Personengesellschaft mit beschränkter Haftung (LLP) ist der Limited Liability Partnership Act, 2008 (LLP Act). Die ersten Änderungen des LLP Act traten am 1. April 2022 in Kraft.

    Die LLP verbindet die beschränkte Haftung der Limited Company des Gesellschaftsgesetzes mit der organisatorischen Flexibilität einer Partnerschaft.

    Sie besteht aus mindestens zwei Partnern (natürliche Personen oder Unternehmen); einer der beiden mindestens erforderlichen designated partners (natürliche Personen) muss in Indien ansässig sein, also sich im laufenden Finanzjahr mindestens 120 Tage in Indien aufgehalten haben (Sec. 6, 7 LLP Act).

    In Betracht kommt die LLP insbesondere für Freiberufler und sie steht Ausländern offen. Ausländischen Investoren ist die Errichtung der LLP aber nur in denjenigen Sektoren erlaubt, in denen eine 100-prozentige ausländische Beteiligung zulässig ist und eine Investition über die Automatic Route erfolgen darf.

    12 Okt. 2022

    Indien: Wirtschaftsrecht in Indien- Rahmenbedingungen und aktuelle Themen (Oktober 2022)

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    Fusionskontrolle

    Die von der Wettbewerbsbehörde CCI erlassenen, inzwischen mehrfach angepassten "Combination Regulations" zuletzt in Form der Competition Commission of India (Combinations) Regulations, 2024 regeln die Fusionskontrolle unter dem Competition Act, 2002. Der im April 2023 publizierte Competition (Amendment) Act, 2023 trat am 10. September 2024 teilweise in Kraft.

    Der Fusionskontrolle unterliegen Fusionen oder Anteils- beziehungsweise Unternehmenserwerbe, die geeignet sind, den Wettbewerb zu beeinträchtigen. Unternehmen, die wettbewerbsrelevante Aktivitäten planen, müssen dies bei der CCI notifizieren. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Erwerbsvorgänge, die im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs erfolgen und festgelegte Schwellenwerte nicht überschreiten oder aus sonstigen Gründen ohne schädigenden Einfluss auf den Wettbewerb sind. Im Falle einer zu erwartenden Wettbewerbsbeeinträchtigung kann die CCI das Projekt untersagen. Als milderes Mittel kann sie auch Modifikationen der geplanten Unternehmung vorschlagen.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Für die Einreise nach Indien ist ein Visum notwendig. Überschreitet ein Aufenthalt in Indien 180 Tage, benötigen Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung.

    Deutsche können neben der Beantragung bei einer indischen Auslandsvertretung auch ein sogenanntes E-Visum unter Indianvisaonline online beantragen und bezahlen. Mit diesem ist die Einreise über 31 ausgewählte Flughäfen und fünf Seehäfen möglich. Es berechtigt je nach Kategorie etwa zu Gelegenheitsgeschäftsreisen wie beispielsweise Messebesuchen (als e-Conference Visa). Die Möglichkeit von Visa on Arrival besteht für deutsche Staatsangehörige nicht.   

    Geschäftsreisende können ein Business-Visum beantragen. Für eine Gültigkeitsdauer von 365 Tagen mit mehrfacher Einreisemöglichkeit kann ein e-Business Visa beantragt werden.

    Die Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit ist nur mit einem Employment-Visum möglich, dies beinhaltet Montage- und Projektarbeiten. Die Dauer der Gültigkeit ist abhängig von der Laufzeit des nachzuweisenden Beschäftigungsverhältnisses, maximal fünf Jahre (verlängerbar). Eine Ausnahme hiervon besteht mit dem Projektvisum im Energie- und Stahlsektor, ein Arbeitsvisum, welches für ein im Visumsantrag exakt bezeichnetes Projekt erteilt werden kann. Ein Projektvisum ist ein Jahr beziehungsweise für die Dauer des Projektes gültig.

    Überschreitet ein Aufenthalt in Indien 180 Tage, benötigen Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung sowie einen Registrierungsnachweis, der beim Foreigners´ Regional Registration Office (FRRO) beziehungsweise dem Foreigners´ Registration Office (FRO) zu beantragen ist. Inzwischen ist hierfür auch ein Online-Service (e-FRRO) eingerichtet.

    Hinweis: Das Auswärtige Amt stellt aktuelle Informationen zur Einreise auf seiner Webseite bereit.

    Zum 1. Mai 2017 ist das bilaterale Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Indien vom 12. Oktober 2011 in Kraft getreten. Das Abkommen integriert das zuvor bestehende Entsendeabkommen und regelt den Erwerb von Ansprüchen und die Zahlung von Renten.

    Erste Informationen zum indischen Arbeitsrecht finden Sie in der GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Indien.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Die Rechtsgrundlagen der gewerblichen Schutzrechte und insbesondere die Ausführungsbestimmungen zu den einzelnen Gesetzen werden gelegentlich überarbeitet. 

    Patentrecht

    Basis des indischen Patentrechts ist der Patents Act, 1970. Dieser wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2005 mit dem Patents (Amendment) Act, 2005 reformiert. Darin wurde unter anderem die Patentfähigkeit von pharmazeutischen und lebensmitteltechnischen Produkten festgeschrieben. Software bleibt ebenso wie in der EU nach wie vor nicht patentfähig, ist jedoch urheberrechtlich geschützt. Ein eingetragenes Patentrecht entfaltet Schutzwirkung für einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem Anmeldetag (Art. 53 Patents Act, 1970).

    Am 15. März 2024 wurde die letzte Überarbeitung der Patent Rules, 2003, die regelmäßig angepasst werden, veröffentlicht (Patent (Amendment) Rules, 2024).

    Zuständig für die Prüfung und Eintragung von Patenten ist das indische Patentamt Office of the Controller General of Patents, Designs and Trade Marks (CGPDTM).

    Markenrecht

    Das Markenrecht findet seine Rechtsgrundlage im Trade Marks Act, 1999, zuletzt reformiert 2010 (Trade Marks (Amendment) Act, 2010), und den Trade Marks Rules, 2017. Die Schutzdauer für Marken beträgt zunächst zehn Jahre und kann für je weitere zehn Jahre erneuert werden (Art. 25 Trade Marks Act, 1999).

    Mit Wirkung zum 8. Juli 2013 ist Indien dem Madrider Markenprotokoll beigetreten. Damit entfalten von diesem Zeitpunkt an Markenanmeldungen unter dem Madrider Markensystem auch in Indien Wirkung.

    Die Trade Marks Rules, 2017 begründen in Art. 124 eine formale Grundlage, Ansprüche aufgrund einer allgemein bekannten Marke geltend zu machen.

    Designs

    Gewerbliche Muster werden durch den Designs Act, 2000, in Kraft getreten 2001, geschützt. Die Schutzdauer beträgt nach Art. 11 des Gesetzes zehn Jahre ab der Registrierung; es besteht eine Verlängerungsmöglichkeit von weiteren fünf Jahren.

    Nach Beitritt zum Abkommen von Locarno wurde die Locarno-Klassifikation für Designs angenommen, die verschiedenen Produkte in Klassen einteilt, um die Recherche nach eingetragenen Designs international zu vereinfachen. Die aktuelle Version der Klassifikation trat am 1. Januar 2025 in Kraft.

    Zudem gelten die Designs Rules, 2001, zuletzt überarbeitet durch die Designs (Amendment) Rules, 2021: In Rule 10 wird ausdrücklich klargestellt, dass die Erzeugnisse zur Eintragung von Designs grundsätzlich nach der aktuellen, von der WIPO herausgegebenen Locarno-Klassifikation klassifiziert werden sollen (vgl. Art. 5 der Regelungen). In Indien hatte man sich zuvor bei den Regelungen des Registrierungsverfahrens bereits an der Klassifikation orientiert. Die Hauptklasse 32 wurde allerdings neu in die indischen Design Rules integriert. In diese Klasse fallen unter anderem Logos, grafische Symbole, Verzierungen, Zierelemente für Oberflächen, aber auch Ausstattungen wie eine Ladeneinrichtung oder Inneneinrichtung von Restaurants. 

    In Art. 2 Designs Act, 2000 werden unter anderem das Erzeugnis ("article", Buchst. a) und das Design (Buchst. d) definiert. Diese Anforderungen sollen für die Registrierung von Designs auch künftig zwingend zu erfüllen sein, wie einem Vorbehalt in den angepassten Design Rules, 2001 zu entnehmen ist. In Rule 2 (eb) wurden Start-ups als Designanmelder aufgenommen; definiert als eine rechtliche Einheit, die in Indien von der zuständigen Behörde nach der sogenannten Startup India Initiative als Start-up anerkannt ist. Ein spezielles Formular ist nebst Nachweisen einzureichen. Handelt es sich um ein ausländisches Unternehmen, sind bestimmte Kriterien etwa bezüglich des Umsatzes zu erfüllen und eine Erklärung dazu abzugeben. Die von Start-ups zu zahlenden Gebühren entsprechen denen für kleine Unternehmen und natürliche Personen (Einzelheiten siehe Schedule 1 der Design Rules). Die "small entities" bildeten bereits seit der vorangegangenen Änderung 2014 in den Design Rules eine eigene Kategorie von Designanmeldern.

    Urheberrechte

    Urheberrechte unterliegen dem im Jahr 2012 reformierten Copyright Act, 1957 und können im Register of Copyrights beim Copyright Office eingetragen werden.

    Die Schutzdauer eines Urheberrechts beträgt 60 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus, beginnend mit dem Anfang des Kalenderjahres nach jenem, in dem der Urheber stirbt. An Filmwerken oder Tonaufnahmen besteht das Urheberrecht 60 Jahre ab Beginn des Kalenderjahres nach dem, in welchem sie veröffentlicht wurden.

    Daneben bestehen die Copyright Rules in der Fassung von 2013. Diese wurden zuletzt überarbeitet durch die Copyright (Amendment) Rules, 2021 vom 30. März 2021.

    Internationale Übereinkommen

    Indien ist Mitglied unter anderem folgender internationaler Übereinkommen:

    • der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI);
    • der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ);
    • des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT);
    • des Budapester Vertrages über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren;
    • der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst ((R)BÜ);
    • des WIPO-Urheberrechtsvertrages;
    • der Nizza-Klassifikation;
    • des Abkommens von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle (seit 2019).

    Hinweis: GTAI-Informationen zum Thema TRIPS sind abrufbar unter WTO und geistiges Eigentum.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Im August 2023 hat Indien sein erstes eigenes Datenschutzgesetz verabschiedet. E-Commerce durch ausländische Anbieter unterliegt Beschränkungen.

    Datenschutz

    Seit einer Entscheidung des Supreme Court im August 2017 (Writ Petition (Civil) No. 494 of 2012) ist ein Schutz privater Daten durch die Verfassung anerkannt (Art. 14, 19, 21 der Verfassung).

    Maßgeblich im Bereich Datenschutz waren bislang der Information Technology Act, 2000 (IT Act), überarbeitet durch den Information Technology (Amendment) Act, 2008, und die Information Technology (Reasonable Security Practices and Procedures and Sensitive Personal Data or Information) Rules, 2011. In den mit der Überarbeitung eingefügten Sec. 43A und 72A des IT Act sind Schadensersatzansprüche und Sanktionen im Falle eines Datenschutzverstoßes vorgesehen.

    Seit Dezember 2019 befand sich ein erster Entwurf eines Datenschutzgesetzes im Gesetzgebungsverfahren, der im Jahr 2022 zurückgenommen und neu erarbeitet wurde. Am 11. August 2023 wurde schließlich das neue Datenschutzgesetz, der Digital Personal Data Protection Act, 2023, in der Gazette of India veröffentlicht. Dabei handelt es sich um ein Rahmengesetz zum Schutz digitaler persönlicher Daten. Das Gesetz betrifft die Verarbeitung digitaler personenbezogener Daten in Indien, wenn diese in digitaler Form gesammelt oder nachträglich digitalisiert werden. Es werden insbesondere bestimmte Grundprinzipien, Rechte und auch Pflichten von betroffenen Personen (Data Principals) sowie Pflichten von Verantwortlichen (Data Fiduciaries) festgelegt. Das Gesetz sieht außerdem die Einrichtung eines Data Protection Board of India als Aufsichtsbehörde vor.

    Umsetzungsbestimmungen zu dem Datenschutzgesetz befinden sich im Entstehen: Das zuständige Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie hat im Januar 2025 den Regelungsentwurf Draft Digital Personal Data Protection Rules, 2025 herausgegeben mit Kommentierungsfrist zunächst bis zum 18. Februar 2025 und verlängert bis zum 5. März 2025.

    E-Commerce

    "Press Note No. 3" vom 29. März 2016 und später "Press Note No. 2 of 2018" vom 26. Dezember 2018 legen die Grenzen ausländischen Engagements im E-Commerce fest: Danach ist der B2B-E-Commerce (Business-to-Business) ausländischen Anbietern vollständig geöffnet (über Automatic Route), der B2C-E-Commerce (Business-to-Consumer) ist allerdings nur unter engen Voraussetzungen möglich. Der Onlinevertrieb an Endkonsumenten nur einer Marke ist mit Lagerhaltung gestattet, wenn das Unternehmen auch insbesondere über Ladengeschäfte verfügt (Single-Brand-Retail).

    Hinsichtlich des Verbraucherschutzes bei E-Commerce-Transaktionen gibt es die "Consumer Protection (E-Commerce) Rules, 2020" sowie die "Consumer Protection (E-Commerce) (Amendment) Rules, 2021".

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Eine wesentliche Rechtsgrundlage des indischen Steuerrechts ist der Income Tax Act, 1961. Das Finanzjahr läuft vom 1. April bis 31. März des folgenden Jahres.

    Körperschaftsteuer

    Der Steuersatz beträgt für inländische kleine und mittlere Unternehmen 25 Prozent bis zu einem Umsatz von 4 Milliarden indische Rupien (iR.) (ca. 44 Millionen Euro), darüber hinaus 30 Prozent (Standardsteuersatz). Liegt der Gewinn über 10 Millionen iR. bis 100 Millionen iR. ist ein Zuschlag von 7 Prozent auf die Steuerschuld zu leisten, bei einem Gewinn von über 100 Millionen iR. ein Zuschlag von 12 Prozent.

    Hinzu kommt stets die sogenannte Health and Education Cess (Gesundheits- und Bildungsabgabe, Cess) in Höhe von 4 Prozent der Steuer inklusive Zuschläge. Der höchste effektive Endsteuersatz für indische Unternehmen liegt damit bei 34,944 Prozent.

    Unter bestimmten Voraussetzungen gilt für einheimische Unternehmen ein Steuersatz von 22 Prozent (Taxation Laws (Amendment) Ordinance 2019). Hinzu kommen gewisse Aufschläge, sodass der effektive Steuersatz dann bei 25,17 Prozent liegt. Für neue Produktionsunternehmen, die ab dem 1. Oktober 2019 gegründet wurden und vor dem oder am 31. März 2024 mit der Produktion begannen, sowie für Unternehmen im Bereich der Stromerzeugung wurde der Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent auf 15 Prozent gesenkt, wenn sie die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen (dazu: Sec. 115BAB Income Tax Act). In beiden Fällen handelt es sich um optionale Verfahren. Haben sich die Unternehmen jedoch für die Anwendung der geringeren Steuersätze nach den genannten Bestimmungen entschieden, können sie diese Entscheidung nicht wieder zurücknehmen.

    Ausländisch investierte, aber in Indien inkorporierte Unternehmen sind den rein indischen Unternehmen steuerlich gleichgestellt. Es bestehen eine Vielzahl von Abschreibungsmöglichkeiten.

    Für ausländische Unternehmen, die in Indien einkommensgenerierende Aktivitäten durchführen ohne dort ansässig zu sein (non-resident companies), gilt nach dem Finance (No. 2) Act, 2024 ein Steuersatz von 35 Prozent. Der Zuschlag auf die Steuerschuld beträgt bei einem Gewinn von über 10 Millionen iR. bis 100 Millionen iR. 2 Prozent, darüber hinaus 5 Prozent. Dazu kommt die Cess von 4 Prozent.

    Durch den Finance Act, 2020 wurde unter anderem die Besteuerung von seitens indischer Unternehmen gezahlter Dividenden geändert: Sie werden ab dem 1. April 2020 beim Anteilseigner, der sie empfängt, besteuert.

    Am 25. März 2025 hat das Unterhaus des Parlaments die Finance Bill, 2025 mit verschiedenen Änderungen verabschiedet.

    Einkommensteuer

    Die Einkommensteuersätze betragen:

    Einkommen (in Millionen iR.) von bis Einkommen (in Millionen iR.)Steuersatz (in Prozent)
    0,3keine Steuerpflicht
    über 0,30,75
    über 0,7110
    über 11,215
    über 1,21,520
    über 1,5 30
    über 5 bis 10 Aufschlag von 10 %
    über 10bis 20Aufschlag von 15 %
    über 20bis 50 Aufschlag von 25 %
    über 50 Aufschlag von 25 % bzw. 37 %

    Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2025

    Hinzu kommt die Cess in Höhe von 4 Prozent.

    Bei in Indien ansässigen Personen wird das weltweite Einkommen besteuert, bei nicht-ansässigen nur dasjenige aus indischen Quellen.

    Am 13. Februar 2025 wurde die neue Income Tax Bill, 2025 ins Unterhaus des indischen Parlaments eingebracht: Der Entwurf eines neuen Gesetzes zur Einkommensteuer soll für eine bessere Les- und Handhabbarkeit des Gesetzes aus dem Jahr 1961 sorgen und dieses voraussichtlich ab dem 1. April 2026 ersetzen.

    Goods and Services Tax

    Zum 1. Juli 2017 wurde eine landesweit einheitliche Umsatzsteuer (Goods and Services Tax - GST) eingeführt. Dies bedeutete die größte Steuerreform seit der Unabhängigkeit.

    Mit Einführung der GST wurden Value Added Tax, Service Tax und die weiteren produkt- und dienstleistungsorientierten Steuern zu einer landesweit einheitlichen GST zusammengelegt.

    Verschiedene Steuersätze (0, 5, 12, 18 oder 28 Prozent) sind grundsätzlich möglich. Der Steuersatz liegt für die meisten Dienstleistungen bei 18 Prozent. Eine Tarifnummer (ähnlich dem HS Code) entscheidet über die Einordnung.  

    Die GST ist eine umfangreiche indirekte Steuer auf Herstellung, Vertrieb und Verbrauch von Waren und Dienstleistungen. Als Verbrauchssteuer fällt sie bei jeder einen Mehrwert schaffenden Handelsstufe an. Sie berechtigt zum Vorsteuerabzug und deshalb ist der Erhalt einer korrekten Rechnung notwendig. Außerdem muss die deklarierte Vorsteuer tatsächlich vom Lieferanten bezahlt worden sein. Unternehmen sind vorabzugssteuerberechtigt, sodass nur der Endverbraucher belastet wird. Das System ist somit dem der deutschen Umsatzsteuer vergleichbar.

    Die Steuern werden online abgeführt und die Daten online abgeglichen. Der Steuerpflichtige muss zur Erfassung der Steuerzahlung in einer Datenbank registriert sein. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen iR. bedürfen grundsätzlich keiner Registrierung. 

    Aufgrund der föderalen Struktur Indiens unterteilt sich die GST weiterhin in Steuern der Zentralregierung (Central GST/CGST), der Bundesstaaten (State GST/SGST) und eine übergreifende Steuer (Integrated GST/IGST). Diese Steuersätze sind einheitlich und wirken sich nicht auf die Gesamthöhe aus. Die Steuer ist zielabhängig und damit ist maßgeblich der Ort der Warenlieferung beziehungsweise des Dienstleistungsempfängers. Erfolgt zum Beispiel eine Leistung innerhalb eines Bundesstaates, sind die CGST und SGST jeweils zu 50 Prozent anzuwenden. Bei einer Leistung zwischen zwei Bundesstaaten ist die IGST einschlägig. Bei Wareneinfuhren ist der Zoll zusätzlich zu entrichten.

    Für deutsche Unternehmen, die nicht über eine Betriebsstätte in Indien verfügen, erfolgten durch die Einführung der GST keine Änderungen. Die GST ist nicht auf Rechnungen für Exporte nach Indien auszuweisen. Auf den Import ist die IGST anzuwenden. Die auf Dienstleistungen erhobene GST ist durch den indischen Kunden auf Basis der Nettorechnung zu berechnen und von ihm an den Fiskus direkt abzuführen (reverse-charge Verfahren).

    12 Okt. 2022

    Indien: Wirtschaftsrecht in Indien- Rahmenbedingungen und aktuelle Themen (Oktober 2022)

    Germany Trade & Invest veranstaltete ein Webinar zu wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen und aktuellen rechtlichen Entwicklungen in Indien.

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    Hinweis: Weitere Informationen zum indischen Steuerrecht sind im GTAI-Rechtsbericht Indien: Doppelbesteuerungsabkommen und Quellensteuer abrufbar.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Das zwischen Indien und Deutschland bestehende Doppelbesteuerungsabkommen sieht Beschränkungen des Quellensteuersatzes vor. 

    Zwischen Indien und Deutschland besteht ein bilaterales Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen - DBA).

    Dieses regelt unter anderem auch die Quellenbesteuerung von Lizenzzahlungen durch einen indischen Lizenznehmer an einen nicht in Indien ansässigen Lizenzgeber. Nach indischem Steuerrecht unterliegen Lizenzgebühren grundsätzlich einer Quellensteuer in Höhe von 20 Prozent (Sec. 115A Income Tax Act, 1961), in Bezug auf Deutschland ist der Quellensteuersatz gemäß Art. 12 Abs. 2 des DBA auf 10 Prozent begrenzt. Auch bei Vergütungen für technische Dienstleistungen (von ausländischen Unternehmen ohne Betriebsstätte in Indien erbrachte Dienstleistungen, die nach Indien in Rechnung gestellt werden) ist der Quellensteuersatz danach auf 10 Prozent beschränkt. Der Zahlungsleistende beziehungsweise Empfänger einer quellensteuerpflichtigen Leistung behält die Quellensteuer ein und führt sie an die indische Finanzbehörde ab, wenn der Zahlungsempfänger mit diesen Einkünften in Indien steuerpflichtig ist (dazu: Sec. 195 Income Tax Act, 1961).

    Der effektive Steuersatz kann höher sein aufgrund von Aufschlägen und Abgaben.

    Um sich auf das DBA berufen zu können, sind insbesondere das "Formular 10F" und das "Tax Residency Certificate" (Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit) vorzulegen.

    Bis 2016 waren ausländische Empfänger von Lizenz- oder sonstigen einer Quellensteuer unterliegenden Zahlungen verpflichtet, eine sogenannte Permanent Account Number (PAN) zu verwenden, um dem reduzierten Steuersatz von 10 Prozent statt 20 Prozent zu unterfallen. Mittlerweile sind Detailinformationen wie Adresse und steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung ausreichend; eine zuvor von der indischen Steuerbehörde erteilte PAN gilt weiterhin und muss angegeben werden. Für die Abgabe einer Steuererklärung in Indien ist die PAN erforderlich.

    Eine Bauausführung, Montage oder eine damit zusammenhängende Aufsichtstätigkeit fallen ab einer Dauer von über sechs Monaten unter den Begriff der Betriebsstätte nach Art. 5 Abs. 2 Buchst. i DBA. Werden Abschlussvertreter eingesetzt, kann dies nach Art. 5 Abs. 5 und 6 DBA ebenfalls zur Begründung einer Betriebsstätte (sogenannte Vertreterbetriebsstätte) in Indien führen.

    Hinsichtlich der Besteuerung von Einkommen aus Softwarelizenzen hat der Supreme Court of India am 2. März 2021 eine grundlegende Entscheidung (zum Urteil in englischer Sprache) getroffen: Danach fällt das Einkommen von Nichtansässigen ohne Betriebsstätte in Indien aus Computersoftwareverkäufen an in Indien ansässige Kunden zum Wiederverkauf beziehungsweise zur Nutzung der Software grundsätzlich nicht unter den Begriff der "Lizenzgebühren" im Sinne der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (Nutzung des Urheberrechts) und ist nicht in Indien steuerbar. 

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Im Folgenden finden Sie einen Überblick über ausgewählte umweltschutz- sowie energierechtliche Regelungen in Indien.

    Umwelt- und Klimaschutz

    Ein umweltschutzrechtliches Rahmengesetz liegt mit dem Environment Protection Act, 1986 (Englisch) nebst Environment (Protection) Rules, 1986 vor.

    Speziell bezogen auf den Schutz des Wassers und der Luftqualität wurden bereits zuvor der Water (Prevention and Control of Pollution) Act, 1974 und der Air (Prevention and Control of Pollution) Act, 1981 erlassen. Bei Verstößen gegen diese Gesetze, zum Beispiel, wenn keine vorgeschriebenen Genehmigungen eingeholt wurden, sind darin Haftungsbestimmungen bis hin zu Freiheitsstrafen enthalten.

    Auch beispielsweise bezüglich der Erhaltung der Wälder gibt es ein kurzes eigenes Gesetz, den Forest (Conservation) Act, 1980. Hinsichtlich spezieller Fonds zur Aufforstung bildet der Compensatory Afforestation Fund Act, 2016 den Rechtsrahmen.

    Für Fälle mit Bezug auf den Umweltschutz sieht der National Green Tribunal Act, 2010 (Englisch) die Schaffung eines solchen Gerichts (NGT) vor. Der vorherige National Environment Tribunal Act aus dem Jahr 1995 wurde damit aufgehoben. In die Zuständigkeit des NGT fallen Zivilsachen mit wesentlichen umweltbezogenen Fragen, die aus den in einem Anhang aufgeführten Umweltgesetzen entstehen, und es kann unter anderem Kompensationen für Umweltschäden zusprechen (Art. 14 und 15 des Gesetzes). An das im Code of Civil Procedure, 1908 vorgesehene Verfahren ist das NGT nicht gebunden (Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes).

    Im Bereich der Abfallentsorgung gibt es verschiedene Spezialregelungen hinsichtlich bestimmter Arten von Abfall, etwa Plastik, Batterien, aber auch Elektroschrott oder biomedizinischer Abfall.

    Zuständiges Ministerium für Umweltschutzbelange ist in Indien das Ministry of Environment, Forest and Climate Change (MoEFCC).

    Daneben wurden gesonderte Regulierungsbehörden zur Kontrolle der Umweltverschmutzung eingerichtet: auf zentraler Ebene das Central Pollution Control Board - CPCB sowie auf Ebene der Bundesstaaten State Pollution Control Boards - SPCBs. Zur Einordnung des Grades der Umweltverschmutzung wird der sogenannte Comprehensive Environmental Pollution Index (CEPI) herangezogen.

    Zur Implementierung der Vorgaben des Pariser Abkommens zum Klimaschutz hat die Regierung ein eigenes Komitee (Apex Committee for Implementation of Paris Agreement - AIPA) geschaffen (Notification des MoEFCC vom 27. November 2020).

    Energiegesetze/Energieeffizienz

    Wesentliche Gesetze im Energiebereich sind das Elektrizitätsgesetz (Electricity Act, 2003) und der Energy Conservation Act, 2001.

    Zuständige Ministerien sind insbesondere das indische Ministry of Power (Webseite) und für neue und erneuerbare Energien wie beispielsweise Solar- oder Windenergie das Ministry of New and Renewable Energy (MNRE).

    Das Elektrizitätsgesetz (Electricity Act, 2003) betrifft unter anderem Themen wie die Erzeugung von Strom und die Stromversorgung sowie die Erstellung der National Electricity Policy (Art. 3 des Gesetzes).

    Der Energy Conservation Act, 2001, das Gesetz zur Erhaltung von Energie, betrifft unter anderem die Ausstellung von Energieeinsparungszertifikaten (Art. 14A des Gesetzes); untergesetzliche Regelungen finden sich auf der Webseite des Ministry of Power. 

    Zur Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen ist ein Büro für Energieeffizienz, das Bureau of Energy Efficiency (BEE), eingerichtet worden (Art. 3 ff. des Gesetzes).

    Im Jahr 2017 wurde bezüglich des Energieverbrauchs der sogenannte Energy Conservation Building Code 2017 (ECBC) für neue kommerzielle Gebäude aufgestellt; für Wohngebäude folgten solche Standards Ende 2018. Siehe zu dem Thema auch: GTAI-Bericht vom 21. April 2022.

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Indien verfügt über eine unabhängige, aber chronisch überlastete Justiz mit regelmäßig überlanger Verfahrensdauer. Private Schiedsgerichte haben auf lokaler Ebene lange Tradition.

    Gerichtsaufbau

    Der Gerichtsaufbau in Indien ist dreistufig, unterteilt in Supreme Court, High Courts und District Courts. Oberstes Gericht ist der Supreme Court. Seine Entscheidungen sind Präzedenzfälle und bindend. Er ist ebenfalls insbesondere oberste Rechtsmittelinstanz. Die High Courts sind auf der Bundesstaaten- und Unionsterritorienebene angesiedelt. Ihre Urteile binden die unteren Gerichte im jeweiligen Staat und gelten in den anderen Bundesstaaten als Interpretationshilfen. Die Untergerichte (Subordinate Courts) setzen sich zusammen aus District Courts beziehungsweise in verschiedenen Städten City Civil Courts und Small Causes Courts, sowie den Spezialgerichten Familiengericht, Arbeitsgericht, Finanzgericht etc.

    Im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit wurden zudem 2009 in acht Städten (unter anderem Delhi, Kalkutta und Chennai) Dispute Resolution Panels errichtet, die Steuerstreitigkeiten hinsichtlich Verrechnungspreisen bereits im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens bereinigen sollen. Für handelsrechtliche Verfahren gibt es spezielle Handelsgerichte. Im Jahr 2016 wurde das National Company Law Tribunal (NCLT) errichtet mit Zuständigkeit für Insolvenzverfahren und alle Streitigkeiten im Gesellschaftsrecht. Als Rechtsmittelinstanz wurde das National Company Law Appellate Tribunal geschaffen.

    Auf Grundlage des Tribunals Reforms Act, 2021 wurden verschiedene spezielle Spruchkörper aufgelöst und ihre Aufgaben anderen zugewiesen, darunter das Intellectual Property Appellate Board, dessen Funktion in vielen Fällen der High Court übernimmt.

    Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen

    Die Anerkennung und Vollstreckung deutscher Gerichtsurteile ist grundsätzlich möglich. Sie erfolgt im Wege der sogenannten action upon the foreign judgement einer neuen Klage, in der das ausländische Ersturteil als Beweis dient, der nur unter den Voraussetzungen von Sec. 13 Code of Civil Procedure, 1908 (CPC) entkräftet werden kann. Problematisch ist, dass das deutsche Urteil den Vollstreckungsgegner nicht daran hindert, seinerseits in der gleichen Sache in Indien einen Prozess anzustrengen. Von der vertraglichen Vereinbarung eines deutschen Gerichtsstands sollte daher abgesehen werden.

    Die Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile aus Ländern mit Verbürgung der Gegenseitigkeit (Reziprozität) hingegen ist in Sec. 44A CPC geregelt.

    Anwaltszwang

    In Indien besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Die Höhe des Honorars richtet sich regelmäßig nicht nach dem Streitwert, sondern nach Honorar- beziehungsweise Stundensatzvereinbarungen. Die Organisation der indischen Rechtsanwälte ist die All India Bar beziehungsweise die entsprechenden State Bar Councils. 

    Auf Grundlage der Gegenseitigkeit dürfen in Indien ausländische Anwälte in bestimmten Rechtsgebieten beratend tätig werden.

    Hinweis: Die von den deutschen Auslandsvertretungen erstellten Anwaltslisten finden Sie über Rechtsberatung im Ausland.

    Schiedsgerichtsbarkeit

    Indien ist Mitglied des New Yorker Übereinkommens von 1958. Ausländische Schiedssprüche, die in einem Mitgliedstaat des Abkommens erlassen werden, können auf Antrag für vollstreckbar erklärt werden. Vollstreckungsvoraussetzung ist neben der Anerkennung des Schiedsspruches die Erteilung einer Vollstreckungsklausel nach den Regeln des CPC, wobei die Anerkennung und Erteilung der Vollstreckungsklausel durchaus in ein und demselben Verfahren durch denselben Richter erfolgen kann.

    Das indische Schiedsrecht richtet sich im Wesentlichen nach dem auf dem UNCITRAL-Modellgesetz basierenden Arbitration and Conciliation Act, 1996 sowie der Schiedsrechtsreform 2015. Inländische Schiedsverfahren unterliegen einem strikten Zeitrahmen und sollen gemäß Sec. 29A Arbitration and Conciliation Act, 1996 innerhalb von höchstens zwölf Monaten abgeschlossen werden, wobei eine Verlängerung dieser Frist um bis zu sechs Monate möglich ist. Eine sogenannte "Fast Track Arbitration" von sechs Monaten ist nach Sec. 29B Arbitration and Conciliation Act, 1996 ebenfalls möglich. Zudem war Reformziel, die Anerkennung ausländischer Schiedsentscheidungen zu vereinfachen. Zu diesem Zweck wurde gesetzlich verankert (Sec. 34, 48, 57), dass die Frage, ob ein Ordre Public-Verstoß vorliegt, keine Überprüfung des Schiedsurteils in inhaltlicher Hinsicht beinhalten darf. Einstweiliger Rechtsschutz (interim measures) durch staatliche Gerichte ist bei internationaler Schiedsgerichtsbarkeit zulässig, aber nur, wenn das Schiedsgericht sich nicht selbst helfen kann (Sec. 2 Abs. 2).

    Im Arbitration and Conciliation (Amendment) Act, 2019 ist insbesondere die Einrichtung eines unabhängigen Arbitration Council of India (ACI) mit Hauptsitz in New Delhi zur Förderung alternativer Streitbeilegungsmechanismen wie Mediation und der Erstellung von Richtlinien hinsichtlich Standards im Zusammenhang mit der Schiedsverfahren vorgesehen (neuer Part IA). Der Zeitpunkt, ab dem die Frist von zwölf Monaten für inländische Schiedsverfahren beginnt, wurde auf die Fertigstellung der Schriftsätze nach hinten verlagert (Sec. 29A).

    Das Gesetz wurde zuletzt mit dem Arbitration and Conciliation (Amendment) Act, 2021 überarbeitet.

    Im Juli 2019 wurde der New Delhi International Arbitration Centre Act, 2019 zur Schaffung dieser Institution (NDIAC) zur Förderung der inländischen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und Etablierung des Standorts New Delhi verabschiedet. Dies bedeutet gleichfalls eine Abkehr von dem 1995 errichteten International Centre for Alternative Dispute Resolution (ICADR). Außerdem besteht beispielsweise das Mumbai Centre for International Arbitration (MCIA).

    Unterhalb der Distriktebene gibt es in Indien oft private Schiedsgerichte (sogenannte lok adalats).

    Seit dem Jahr 2023 verfügt Indien mit dem Mediation Act, 2023 über ein separates Gesetz über Mediationsverfahren.

    Indien trat mit Wirkung zum 1. August 2007 dem Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- und Handelssachen bei.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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  • Im Folgenden finden Sie ausgewählte Informationen bezüglich Indien.

    Hinweis: Weitere Länderberichte aus der GTAI-Reihe Recht kompakt sind online abrufbar.

    Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

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