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Zollbericht Vereinigtes Königreich Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Vereinigtes Königreich und die EU streben SPS-Abkommen an

Das Abkommen soll die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln vereinfachen. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Seit dem Brexit bestehen höhere Hürden im Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln als noch zu Zeiten der EU-Mitgliedschaft Großbritanniens. Diese Hürden sollen mit Hilfe eines SPS-Abkommens wieder abgesenkt werden. Das haben die EU und das Vereinigte Königreich beim Gipfeltreffen am 19. Mai 2025 in London beschlossen. 

Ziel ist eine gemeinsame SPS-Zone

Ziel des Abkommens ist eine einheitliche gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Zone (sog. SPS-Zone). Voraussetzung für eine gemeinsame SPS-Zone ist, dass die EU und das Vereinigte Königreich dieselbe Regulierung anwenden. Hierzu soll eine dynamische Angleichung britischer Vorschriften an EU-Gesetzgebung erfolgen. Der britische Standpunkt soll frühzeitig bei der Ausgestaltung des Regelwerks berücksichtigt werden. Die Vereinbarung sieht folgende Punkte vor: 

  • Abschaffung von Gesundheitszeugnissen bzw. Veterinärbescheinigungen (Export Health Certificates)
  • Abschaffung von Pflanzengesundheitszeugnissen
  • Abschaffung von Kontrollbescheinigungen für Bio-Produkte
  • Abschaffung routinemäßiger Grenzkontrollen 

Zurzeit besteht eine Pflicht zur Vorlage von Veterinärbescheinigungen und Pflanzengesundheitszeugnissen. Diese Vorschrift gilt unter anderem für Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milchprodukte sowie weitere Lebensmittel und Saatgut. Beide Seiten führen zudem Einfuhrkontrollen durch. 

Vereinfachungen für den Warenverkehr mit Nordirland

Warenverkehr mit Nordirland unterliegt weiterhin den Bestimmungen des EU-Binnenmarktes, sodass es höhere Hürden im Warenverkehr zwischen Nordirland und Großbritannien gibt. Mit einer gemeinsamen SPS-Zone wäre der Warenverkehr zwischen Großbritannien und Nordirland wieder einfacher. 

Quellen und weiterführende Informationen: 

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