Zollbericht Indien Kennzeichnungsvorschriften

Warenkennzeichnung

Für den Vertrieb von Waren in Indien sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten. 

Von Andrea Mack | Bonn

Die Vorschriften zur Kennzeichnung von Waren sind für das Inverkehrbringen bestimmter Produkte in einzelnen Gesetzen und Verordnungen der indischen Zentralregierung festgelegt. Dazu gehören unter anderem:

  • Drug and Cosmetics Act and Rules für pharmazeutische Erzeugnisse und Kosmetik
  • Essential Commodities Act für Bedarfsgegenstände
  • Food Safety and Standards Act für Nahrungsmittel

Darüber hinaus bestehen entsprechende Vorschriften in der indischen Eichgesetzgebung. Gemäß den Legal Metrology (Packaged Commodities) Rules müssen verpackte Waren, die auf dem indischen Markt verkauft werden, grundsätzlich die folgenden Angaben auf Englisch oder Hindi enthalten:

  • Name und Anschrift des Importeurs
  • Name und Art des Produkts
  • Nettogewicht und Anzahl der in der Verpackung enthaltenen Waren
  • Herstellungsdatum
  • maximaler Einzelhandelsverkaufspreis (Maximum Retail Sale Price)
  • gegebenenfalls Ursprungsland

Ferner sind die Kennzeichnungsvorschriften der indischen Normenbehörde BIS zu beachten, insbesondere für elektronische Erzeugnisse, Elektroartikel, Schuhe und Bekleidung.

Zudem müssen Waren bei der Einfuhr vor der Freigabe durch die indische Zollverwaltung entsprechend gekennzeichnet werden.

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