Zollbericht Indien Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Zollanmeldung und Warenbegleitpapiere

Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der indischen Zollvorschriften.

Von Andrea Mack | Bonn

Zollvorschriften

Waren dürfen nur über die in der indischen Zollgesetzgebung vorgeschriebenen Zollstraßen, Zollhäfen oder Zollflughäfen in das indische Zollgebiet (Domestic Tariff Area - DTA) verbracht werden. Das Import-Manifest (Sea Arrival Manifest, SAM) ist bei Seefracht grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des letzten ausländischen Hafens bei der indischen Zollverwaltung einzureichen. Für Luftfracht gilt eine Vorabmeldefrist von mindestens zwei Stunden.

Zollanmeldung

Zur Zollanmeldung von Waren muss der indische Importeur bei der Außenhandelsbehörde DGFT mit einer "Importer Exporter Codenummer" (IEC) registriert sein. Die Waren werden mit der Zollanmeldung (Bill of Entry) unter Vorlage der Warenbegleitpapiere zum zollrechtlich freien Verkehr ("for home consumption") oder für ein Zolllagerverfahren ("warehousing") angemeldet. Die Anmeldefrist beträgt grundsätzlich einen Tag nach Eintreffen der Ware. Waren des zollrechtlich freien Verkehrs können nach der Anmeldung mit Bewilligung der Zollverwaltung bis zu 30 Tage in öffentlichen Zolllagern bei der abfertigenden Zolldienststelle verbleiben.

Der in Indien ansässige Importeur kann sich für die Zollanmeldung von einem bei der Zollverwaltung registrierten Zollagenten (Customs Broker) vertreten lassen. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich elektronisch über ICES (Indian Customs EDI System) via "Indian Customs and Excise Gateway" (ICEGATE). Mit der Einführung von SWIFT (Single Window Interface for Facilitating Trade) können Anmeldungen, die verschiedene Behörden betreffen, über eine einzige elektronische Meldung abgegeben werden. Dazu zählen beispielsweise die Nahrungsmittelüberwachung (FSSAI), der Pflanzenschutz (DPPQS) und Tierschutz (DAHD) sowie die Arzneimittelkontrolle (CDSCO). Dadurch entfällt das Ausfüllen von bis zu neun verschiedenen Formularen.

Vereinfachungen für zuverlässige Wirtschaftsbeteiligte

Für bestimmte vertrauenswürdige Unternehmen sind im Rahmen des "Accredited Clients Programme" (ACP) Vereinfachungen bei der Import-Zollabfertigung und den Förmlichkeiten vorgesehen. Darüber hinaus können Unternehmen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, weitergehende Vergünstigungen in Anspruch nehmen, darunter zum Beispiel reduzierte Sicherheitsleistungen im Rahmen des Programms für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte "Authorized Economic Operator" (AEO).

Verbindliche Zollauskünfte  

Unternehmen können zudem eine verbindliche Zollauskunft für die zolltarifliche Einreihung, den Ursprung oder den Zollwert einer Ware bei der Customs Authority for Advance Rulings (CAAR) in Mumbai oder Neu-Delhi beantragen. Eine verbindliche Zollauskunft gilt grundsätzlich fünf Jahre, sofern sich die zugrunde liegenden Rechtsvorschriften oder Sachverhalte nicht vorher ändern. 

Abfertigung zum freien Verkehr

Bei der Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr entstehen die Einfuhrabgaben, also der Zoll und die Einfuhrnebenabgaben, zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. Die Zollverwaltung prüft zudem beim Eingang der Zollanmeldung, ob die Waren Verboten und Beschränkungen unterliegen. Falls erforderlich, sind die vorgeschriebenen Bescheinigungen wie etwa Genehmigungen, Zertifikate bereits bei der Anmeldung vorzulegen.

Warenbegleitpapiere

Für eine ordnungsgemäße Zollanmeldung in Indien muss der Exporteur gemäß DGFT Notification 114/2015 die nachfolgend aufgeführten Warenbegleitpapiere erstellen: 

  • Handelsrechnung (Commercial Invoice) in 3-facher Ausfertigung, in englischer Sprache mit den handelsüblichen Angaben:
    • Name und Anschrift des Verkäufers und des Käufers sowie Angabe der IEC des indischen Importeurs
    • Name und Anschrift des Frachtführers
    • Marke, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke
    • Brutto- und Nettogewicht
    • genaue Warenbezeichnung und HS-Codenummer
    • CIF-Wert (CIF- Cost, Insurance, and Freight)
    • Fracht- und Versicherungskosten
    • Ursprungsland
    • Am Ende der Rechnung hat der Exporteur eine Erklärung abzugeben, dass die Angaben in der Rechnung wahrheitsgemäß und korrekt sind
  • Frachtpapiere: Konnossement oder Luftfrachtbrief
  • Nicht präferenzielles (IHK-) Ursprungszeugnis (Certificate of Origin). Es ist grundsätzlich nur für Waren erforderlich, die in Indien handelspolitischen Maßnahmen wie Antidumpings-, Antisubventions- oder Schutzmaßnahmen unterliegen. Hierzu zählen insbesondere bestimmte chemische Erzeugnisse der Zolltarifkapitel 28 und 29 sowie bestimmte Kunststoffe (39), Gummiwaren (40), Garne und textile Stoffe (54-59) sowie Eisen- und Stahlwaren (72 bzw. 73). 
  • Ursprungszeugnis für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Nahrungsmittel
  • Packliste
  • Sonstige Zertifikate und Zeugnisse, wie Pflanzengesundheitszeugnisse, Veterinär-, Inspektions- oder Analysenzertifikate sowie das "Chartered Engineer Certificate" gemäß den Vorschriften zu Verboten und Beschränkungen

Die Dokumente sind digital über e-SANCHIT, eine Schnittstelle des ICEGATE-Portals, einzureichen. Sie dienen als Nachweis für die Angaben in der Zollanmeldung.

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