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Rahmenbedingungen

Das Freihandelsabkommen mit der EU verbessert das Umfeld. Die anstehende Halal-Pflicht für Medikamente könnte für Komplikationen sorgen. 

Oliver Döhne

Von Oliver Döhne | Jakarta

Indonesien gilt im Vergleich zu anderen größeren ASEAN-Staaten als schwieriger Standort in punkto Marktöffnung, Bürokratie, Importverfahren oder Rechtssicherheit. Das I-EU-Cepa-Abkommen könnte hier deutliche Verbesserungen bringen. Das Abkommen soll bis Ende 2026 ratifiziert sein und Anfang 2027 in Kraft treten.

Besserer Marktzugang durch Freihandelsabkommen

Mit Inkrafttreten entfallen die meisten Einfuhrzölle, einige Ausnahmen bilden HIV-Medikamente, pflanzenbasierte Präparate und Kontrastmittel (zur Übersicht der Zolltarifpositionen und Zollsenkungen). Außerdem wird in der öffentlichen Beschaffung von Medikamenten kein Mindestanteil inländischer Wertschöpfung mehr gelten. Die Umsetzung bleibt jedoch abzuwarten. 

Kritisch sehen viele Marktbeobachter weiterhin das Patentgesetz, das für einen effektiven Patentschutz einen "meaningful benefit" für Indonesien voraussetzt. Das heißt in der Regel: Technologietransfer, lokale Wertschöpfung, industrielles Upgrading und Zugang zu günstiger Medizin. Diese Regel wird auch durch das Freihandelsabkommen nicht aufgehoben. 

Staatliche Krankenversicherung kostspielig aber bislang ein Erfolg

Das öffentliche Gesundheitssystem gilt als große Errungenschaft, ist aber zunehmend ein Kostenfaktor. Es deckt unter anderem Gratis-Medikamente gemäß nationaler Arzneimittelliste ab. Als Beitrag fallen im formellen Sektor für angestellte Personen in der Regel 1 Prozent des Bruttolohns an, der Arbeitnehmer übernimmt weitere 4 Prozent. Für die Mehrzahl der Bevölkerung übernimmt der Staat alle Kosten einer Grund- und Notfallversorgung. Wohlhabendere schließen private Zusatzversicherungen ab. 

Viele Medikamente kosten in Indonesien noch immer ein Vielfaches der Preise von beispielsweise Malaysia. Wirkstoffe und Vorprodukten kommen zu einem großen Teil aus dem Ausland, entsprechend anfällig ist Indonesien gegenüber Preisanstiegen. Hohe Logistikkosten und eine defizitäre Kühlkette sind in Indonesien noch ein erheblicher Wettbewerbsnachteil. Produktfälschungen, komplexe Regulierung und Preisdruck des öffentlichen Gesundheitssystems auf die Produzenten tun ein Übriges. 

Zähes regulatorisches Umfeld könnte sich verbessern

Neben dem Wegfall der meisten Einfuhrzölle bei Inkrafttreten sind unter anderem folgende Punkte vorgesehen: Gleichbehandlung ausländischer Hersteller in der öffentlichen Beschaffung (Wegfall local content), mehr Schutz und Durchsetzung von geistigem Eigentum, vertrauliche klinische und regulatorische Daten und eine einheitliche Ausschreibungsplattform. 

Im Auge haben sollten ausländische Unternehmen die bevorstehende Halal-Pflicht für Medikamente. Produktion, Lagerung und Vertrieb von Medikamenten müssen von den zuständigen Stellen (LPH beziehungsweise akkreditierte Stelle im Ausland) entsprechend geprüft und zertifiziert werden. Ansonsten ist eine Etikettierung als "Nicht-Halal" verpflichtend. Ab Oktober 2026 soll diese Pflicht für pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel gelten. OTC-Produkte, verschreibungspflichtige sowie biotechnologisch hergestellte Medikamente sollen zwischen 2027 bis 2030 folgen.

Tipps für den Markteinstieg

  • Lokalen Partner suchen für Registrierung und Vertrieb
  • Bald anstehende Halal-Vorschriften im Auge behalten
  • Für Premiumprodukte ist der Markt noch begrenzt aufnahmefähig
  • Der Staat ist der wichtigste Abnehmer und sucht günstige Alternativpräparate

Zulassung verbessert, aber immer noch zeitaufwändig

Pharmaprodukte müssen vor dem Import bei BPOM registriert werden. Dies konnte in der Vergangenheit leicht zwei bis drei Jahre dauern. Die Regierung hat sich aber mehrfach dafür eingesetzt, Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen, zum Beispiel über das Single-Window-Verfahren (s. Tabelle). Von der Weltgesundheitsorganisation erhielt BPOM Anfang 2026 den Reifegrad 3. Die Institution gilt damit als stabil, funktional, integriert, eine schnelle Genehmigung gewährleistend und auf effizienten Prozessen basierend. Der so anerkannte Qualitätsstandard könnte zu mehr internationalen Partnerschaften und Investitionen führen. 

Für die Zulassung braucht der in Indonesien ansässige Antragsteller grundsätzlich eine schriftliche Genehmigung des ausländischen Herstellers. Registriert für den Import werden bevorzugt Produkte für öffentliche Gesundheitsprogramme, neuentwickelte Pharmazeutika sowie solche Arzneimittel, die als wichtig eingestuft und nicht im Land hergestellt werden. 

Nationale Anlaufstellen für Pharmahersteller und -lieferanten in Indonesien

AnlaufstelleAnmerkung
AERO (Registrierungsbehörde BPOM)Elektronische Registrierung von Medikamenten 
PIO Nas (Registrierungsbehörde BPOM)Informationsplattform für den Medikamentengebrauch und wissenschaftliche Studien
Indonesia National Single Window (INSW)Plattform zur Integration der In- und Exportabwicklung

Logistikprobleme bewirken hohe Kosten und Preise

Der flächendeckende Vertrieb von Medikamenten im Archipel mit seinen 6.000 bewohnten Inseln bleibt eine große Herausforderung. Die logistischen Netzwerke können die Produktsicherheit am Verkaufsort nicht durchgehend gewährleisten. Der Großhandel gilt als schwächstes Glied der Kette. Der in der Regel mehrstufige Distributionsprozess mit jeweils abgesteckten, inoffiziellen Zuständigkeitsgebieten bestimmter Akteure treibt die Preise zusätzlich in die Höhe. Der Anteil gefälschter und minderwertiger Arzneimittel liegt bei schätzungsweise 10 bis 15 Prozent und ist laut Marktexperten ein Anlass zur Sorge. 

Die genauen Anteile der Absatzkanäle sind zahlenmäßig nicht verfügbar. Viele Arzneimittel gehen über die staatlich finanzierten Pukesmas (Health Community Centers) an die Patienten des JKN. Es folgen Apotheken. Zunehmende Marktanteile gewinnt der E-Commerce mit Apps wie, Halodoc, Alodokter, SehatQ, and GoApotik. In Drogerien, Mini- und Supermärkten finden auch viele OTC-Präparate ihre Käufer. 

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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