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Indonesien: Zahlungsbedingungen

Das Devisenrecht wird in Indonesien von der Zentralbank (Bank Indonesia) umfassend geregelt. (Stand: 26.06.2026)

Dr. Julio Pereira

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Die Zentralbank Indonesiens (Bank Indonesia – BI) wird durch das Gesetz Nr. 23 von 1999 über die Bank Indonesia (Undang-Undang Nomor 23 Tahun 1999 tentang Bank Indonesia) geregelt, zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 4 von 2023 über die Entwicklung und Stärkung des Finanzsektors (Undang-Undang Nomor 4 Tahun 2023 tentang Pengembangan dan Penguatan Sektor Keuangan – P2SK). Zu den wichtigsten Aufgaben der Bank Indonesia gehören die Wahrung der Stabilität der Landeswährung, die Regulierung des Zahlungsverkehrs sowie die Geldpolitik.

Landeswährung

Landeswährung ist die Indonesische Rupiah (Rp). Das Währungsgesetz Nr. 7 von 2011 (Undang-Undang Nomor 7 Tahun 2011 tentang Mata Uang) schreibt grundsätzlich vor, dass Zahlungen innerhalb Indonesiens in Rupiah zu erfolgen haben. Hiervon bestehen gesetzliche Ausnahmen, insbesondere für bestimmte internationale Handels- und Finanzierungsgeschäfte.

Internationale Handels- und Wirtschaftstransaktionen können weiterhin in Fremdwährungen abgewickelt werden. Die Rupiah ist grundsätzlich frei konvertierbar.

Zahlungsverkehr

Die Verwendung der Rupiah bei Inlandsgeschäften wird durch Verordnungen der Bank Indonesia näher geregelt. Unternehmen müssen bei Zahlungen innerhalb Indonesiens grundsätzlich die Landeswährung verwenden. In den letzten Jahren hat die Bank Indonesia den elektronischen Zahlungsverkehr erheblich ausgebaut. Das nationale Schnellzahlungssystem (BI-FAST) sowie das einheitliche QR-Code-System (Quick Response Code Indonesian Standard - QRIS) bilden inzwischen zentrale Bestandteile des inländischen Zahlungsverkehrs.

Gewinne, Dividenden, Lizenzgebühren sowie sonstige Kapitalerträge können von ausländischen Investoren grundsätzlich frei ins Ausland überwiesen werden, sofern die steuerlichen und devisenrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Beschränkungen bei der Kreditvergabe

Finanzinstitute unterliegen bei bestimmten Rupiah-Geschäften mit im Ausland ansässigen Personen weiterhin gesetzlichen Beschränkungen. Kredite in Rupiah an ausländische natürliche oder juristische Personen sind grundsätzlich nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig.

Die Finanzsektorreform durch das Gesetz Nr. 4 von 2023 stärkt die Zusammenarbeit zwischen der Bank Indonesia und der Finanzaufsichtsbehörde (Otoritas Jasa Keuangan – OJK) sowie die Regulierung des Zahlungsverkehrs und digitaler Finanzdienstleistungen.

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