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Special | Indonesien | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Indonesien unterstützt bei der Ermittlung und Abwendung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 6 LkSG)

Kurzbeschreibung: Koalitionsfreiheit umfasst das Recht von Arbeitnehmern, sich frei zu Gewerkschaften zusammenschließen zu dürfen. Koalitionsfreiheit umfasst zudem in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht des Beschäftigtenortes das Recht von Gewerkschaften sich zu betätigen, was ein Streikrecht und ein Recht auf Kollektivverhandlungen beinhaltet.

Gesetzliche Grundlagen 

Indonesien ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (ILO-Übereinkommen Nr. 87) sowie über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zur Kollektivverhandlungen (ILO-Übereinkommen Nr. 98). Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich Vereinigungsfreiheit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Indonesien belegt nach dem Global Rights Index 2023 vom Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB), der jährlich die relevanten Rahmenbedingungen zur Respektierung kollektiver Arbeitnehmerrechte durch das jeweilige Land bewertet, das Rating 5 (1 bis 5+). Das bedeutet, dass Rechte nicht garantiert sind. Indonesien hat unter anderem regressive Gesetze verabschiedet, die die bürgerlichen Freiheiten und den arbeitsrechtlichen Schutz der Beschäftigten ernsthaft untergraben.

Es gibt unabhängige Gewerkschaften, aber nur eine kleine Minderheit (rund 2 Prozent) der Arbeiter und Angestellten sind in Indonesien formell gewerkschaftlich organisiert. Tarifverträge existieren nicht, in der Regel gibt es in Unternehmen auch keine, mit deutschen Betriebsräten vergleichbaren, Arbeitnehmervertretungen. Eine betriebsbezogene Vertretung der Arbeitnehmerschaft kann aber im Rahmen einer Gewerkschaft gegründet werden.

Politisch sind die Gewerkschaften jedoch grundsätzlich ein Machtfaktor und können durchaus den Gesetzgebungsprozess beeinflussen. Ein Beispiel ist ihre Rolle bei der Abschwächung der Liberalisierung des Arbeitsrechts seit 2020. Zudem besteht Demonstrationsfreiheit. In Jakarta gehören Demonstrationen zu arbeitsrechtlichen Themen zum Alltag, etliche davon sind gewerkschaftlich organisiert. Gewerkschaften können auch betriebsbezogene Arbeitsniederlegungen erzwingen. Diese gibt es manchmal in der Textilindustrie.

Das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit ist in vielen Wirtschaftsbereichen zu finden. Unternehmen können auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die Rechtsabteilung der Deutsch-Indonesischen Industrie- und Handelskammer (AHK Indonesien/EKONID) bietet Unternehmen individuelle Beratung und Recherche an. 

Das Freedom of Association Committee (Ausschuss für Vereinigungsfreiheit) überprüft gesondert Verstöße gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Informationen über ILO-Verfahren der Normenkontrolle sind frei verfügbar. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Missachtung der Koalitionsfreiheit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Vereinigungsfreiheit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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