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Special | Indonesien | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Indonesien unterstützt bei der Ermittlung und Abwendung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 LkSG)

Kurzbeschreibung: Verbot der Beschäftigung eines Kindes unter dem zulässigen Mindestalter. Das zulässige Mindestalter richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Beschäftigtenortes und darf ein Alter von 15 Jahren nicht unterschreiten. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 LkSG). Darüber hinaus sind schlimmste Formen der Kinderarbeit verboten. Hier sind vor allem Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken sowie Arbeiten gemeint, die für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit des Kindes schädlich sind.

Gesetzliche Grundlagen

Indonesien ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO-Übereinkommen Nr. 138) und über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 182). Die jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben für das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung der Mitgliedstaaten des Übereinkommens Nr. 138 der ILO sind in der Datenbank NORMLEX abrufbar: Übersicht. Das gesetzlich festgelegte Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung liegt in Indonesien bei 15 Jahren. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Kinderarbeit bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Indonesien belegt nach dem Children's Rights and Business Atlas von 2018  den Workplace Index 4,9/10 Punkten. Bewertet werden rechtliche Rahmenbedingungen, deren administrative Durchsetzung und Ergebnisindikatoren, darunter Anteil und Prävalenz von Kinderarbeit. Der Children's Rights and Business Atlas orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und bietet einen Überblick über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sowie weiterer internationaler Abkommen. Je höher der Länder-Score ausfällt, desto höhere Anforderungen sind an die gebotene Sorgfalt von Unternehmen zu stellen, um die Rechte der Kinder zu respektieren und zu unterstützen.

Indonesien rangiert beim Workplace Index mit 4,9/10 Punkten unter dem internationalen Durchschnitt von 4,4/10 Punkten. Unternehmen wird daher intensivere Prüfungen der Arbeitsbedingungen empfohlen (Kategorie: „enhanced“). Im regionalen Vergleich schneidet der Archipel ebenfalls schlechter ab als die wirtschaftlich weiter entwickelten Nachbarländer Malaysia (4,6/10) und Thailand (3,8/10), auch schlechter als die Philippinen (4,5/10), dafür aber besser als Vietnam (5,6/10).

Innerhalb des Workplace Index wird der Rechtsrahmen („Legal Framework“) für Indonesien mit 3,3/10 Punkten bewertet und damit sogar etwas besser als der internationale Durchschnitt. Bei der Umsetzung („Enforcement“) und den Resultaten („Outcomes“) liegt Indonesien mit 6/10 Punkten beziehungsweise 5,3/10 Punkten allerdings deutlich darunter.

Die ILO verfügt derzeit über keine aktuelleren Zahlen zur Kinderarbeit in Indonesien. Grund dafür ist die Schwierigkeit, zuverlässige Informationen aus den vielen abgelegenen Regionen des Archipels zu bekommen. Nach offiziellen Angaben, die den hohen Anteil des informellen Sektors von 59 Prozent nicht erfassen, liegt der Prozentanteil der indonesischen Kinder, die keine Schule besuchen, im Promillebereich.

Risiken in Landwirtschaft, Textilindustrie und Bergbau

In Indonesien haben mehrere Branchen, die ein Risiko für Kinderarbeit bergen, eine große wirtschaftliche Bedeutung, wie etwa die Landwirtschaft, die Textilindustrie oder der Bergbau. Die Landwirtschaft ist kleinbäuerlich geprägt; Kinder müssen in ihren Familien nach der Schule vielerorts arbeiten. Selbst der gigantische Palmölanbau mit seinen 15 Millionen Hektar (Indonesien ist mit rund 58 Prozent der Weltproduktion ein Hauptanbauland für Palmöl; Schwerpunktregionen sind Sumatra und Kalimantan) ist flächenmäßig zu 40 Prozent kleinbäuerlich, der Zuckerrohranbau (vor allem auf Java) zu mehr als der Hälfte.

Indonesien ist der zweitgrößte Produzent von Naturkautschuk; flächenmäßig entfällt er zu 90 Prozent auf Kleinbauern. Die kleinbäuerlichen Anbauflächen haben zwischen 2017 und 2021 um 10 Prozent zugelegt, die Plantagen sind hingegen um ein Drittel geschrumpft. Die Kautschukernte gelangt über Kooperativen, Mittelsmänner und Zwischenhändler zur Weiterverarbeitung in Fabriken. Über eine dortige Kinderarbeit liegen keine Berichte vor. Bei Kaffee, Nelken, Kakao, Kokos- oder Cashewnüssen liegt der Anteil der kleinbäuerlichen Anbaufläche bei fast 100 Prozent. Die Kleinbauern verkaufen ihre Waren zumeist an lokale Zwischenhändler, die Palmölbauern haben teilweise auch Abnahmeverträge mit den Ölmühlen. In diesen werden die Palmölfrüchte durch schwere körperliche Arbeit weiterverarbeitet, Kinderarbeit dürfte es dort kaum geben.

In der industriellen Fertigung, wie etwa im Bekleidungssektor, stehen die Fabriken überwiegend auf Java. Dort dürfte, zumindest in der Endfertigung, Kinderarbeit die Ausnahme sein. Denn es gilt ein gesetzliches Verbot und es drohen bei Zuwiderhandlung hohe Strafen. Allerdings ist überall dort, wo etwa Vorprodukte in Heimarbeit gefertigt werden, ein Risiko von Kinderarbeit vorhanden.

Indonesien ist reich an mineralischen Rohstoffen, seien es etwa Kohle, Nickel, Kupfer, Zinn oder Gold. Sie haben eine große Bedeutung für den Export. Der Bergbau wird von den großen Staatsunternehmen und internationalen Konzernen dominiert, die durchaus harte Sanktionen zu fürchten haben, wenn sie gegen Kinderarbeitsgesetze verstoßen. Der Abbau in illegalen Minen unterliegt keiner Kontrolle. Er macht allerdings nur einen kleinen Teil des indonesischen Bergbaus aus.

Um mögliche Kinderarbeitsrisiken in anderen Branchen Indonesiens zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die Rechtsabteilung der Deutsch-Indonesischen Industrie- und Handelskammer (AHK Indonesien/EKONID) bietet Unternehmen individuelle Beratung und Recherche an. 

Für Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Bereich Kinderarbeit in Unternehmen steht die Eliminating and Preventing Child Labour: Checkpoints app der ILO zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten und dem Aufsetzen gemeinsamer Programme bietet sich die Child Labour Plattform an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots von Kinderarbeit können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Kinderarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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