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Zollmeldung Indonesien Antidumping, Antisubvention

Indonesien führt Schutzzölle für Baumwollstoffe ein

Die Maßnahmen gelten für einen Zeitraum von drei Jahren.

Von Jürgen Huster | Bonn

Die indonesische Regierung hat mit Verordnung des Finanzministers mit Wirkung ab dem 10. Januar 2026 für einen Zeitraum von drei Jahren Schutzzölle für den Import bestimmter Baumwollstoffe aus den Codes (HS) 5208, 5209, 5210, 5211 und 5212 des indonesischen Zolltarifs verfügt. Demnach gelten für die genannten Zeiträume die folgenden spezifischen Zusatzzollsätze:

  • vom 10. Januar 2026 bis 9. Januar 2027: 3.300 Rupiah (Rp)/m, außer Codes (HS) 5209 11 90, 5212 21: 3.000 Rp/m
  • vom 10. Januar 2027 bis 9. Januar 2028: 3.100 Rp/m, außer Codes (HS) 5209 11 90, 5212 21: 2.800 Rp/m
  • vom 10. Januar 2028 bis 9. Januar 2029: 2.900 Rp/m, außer Codes (HS) 5209 11 90, 5212 21: 2.600 Rp/m

Importe mit Ursprung in den im Anhang der Verordnung genannten Entwicklungsländern sind von den Zusatzzöllen befreit.

Quelle: Indonesischer Ausschuss für handelspolitische Schutzmaßnahmen (KPPI)

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