Rechtsmeldung Irland Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht
Irische Regierung legt Gesetzentwurf zu Fernarbeit vor
The Right to Request Remote Working Bill 2022 räumt Arbeitnehmenden das Recht ein, Fernarbeit zu beantragen. Der Entwurf etabliert diese Form der Arbeit in der irischen Wirtschaft.
31.01.2022
Von Nadine Bauer | Bonn
Der Begriff remote work bezieht sich dabei auf ein Konzept, bei dem die Arbeit ganz oder teilweise an einem anderen Ort als dem üblichen Arbeitsort ausgeführt wird (mobiles Arbeiten).
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen über eine schriftlich fixierte Fernarbeitspolitik (Remote Working Policy) verfügen müssen. Diese muss den Mitarbeitenden bei Arbeitsantritt und danach mindestens einmal jährlich mitgeteilt werden. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, droht eine Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro.
Um einen Antrag auf Fernarbeit stellen zu können, müssen Arbeitnehmende mindestens 26 Wochen ununterbrochen bei dem betreffenden Arbeitgeber beschäftigt sein. Dieser schriftlich zu stellende Antrag hat unter anderem folgende Angaben zu enthalten:
- den vorgeschlagenen Ort der Fernarbeit,
- den angedachten Beginn der Fernarbeit,
- die vorgeschlagene Anzahl der Arbeitstage, an denen die Fernarbeit geleistet werden soll sowie
- eine Selbsteinschätzung der Eignung des vorgeschlagenen Fernarbeitsplatzes (zum Beispiel im Hinblick auf Datenschutz und Vertraulichkeit, Mindestanforderungen an die Internetverbindung, ergonomische Eignung des vorgeschlagenen Arbeitsplatzes).
Der Arbeitgeber muss dann innerhalb von 12 Wochen nach Eingang des Antrags eine Entscheidung treffen.
Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Zudem ist geplant, einen Verhaltenskodex zu entwickeln, der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden als Orientierungshilfe dient.
Zum Thema:
- Mitteilung der irischen Regierung (auf Englisch)