Rechtsmeldung | Georgien | Arbeitsgenehmigungsrecht
Georgien regelt Arbeitserlaubnispflicht neu
Das Land führt erstmals ein umfassendes System für Arbeitsgenehmigungen ein. Bisher konnten Ausländer überwiegend ohne eine Genehmigung arbeiten.
05.03.2026
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die Reform soll den Arbeitsmarkt transparenter machen und die Nutzung von Tourismusvisa zur Erwerbstätigkeit und Schwarzarbeit verhindern. Das Gesetz über Arbeitsmigration wird damit an die internationale Praxis angepasst. Für Unternehmen erhöht es jedoch den Verwaltungsaufwand.
Die Regelungen gelten für ausländische Beschäftigte georgischer Unternehmen, unabhängig davon ob sie vor Ort oder mobil tätig sind:
- Für bereits im Arbeitsportal registrierte Beschäftigte gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027.
- Für Selbständige, die als Einzelunternehmer oder unabhängige Auftragnehmer (Freelancer) in Georgien tätig sind, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2026.
Ausnahmen von der Arbeitserlaubnispflicht bestehen unter anderem für:
- Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis;
- Investitionsaufenthaltserlaubnisse (ab 300.000 US-Dollar);
- Gründer und Aktionäre georgischer Unternehmer (sofern sie keine Position in dieser Organisation haben).
Die Arbeitserlaubnis wird elektronisch über das elektronische Arbeitsmigrationsportal des georgischen Ministeriums für Vertriebene, Arbeit, Gesundheit und Soziales beantragt. Die Gültigkeit der Erlaubnis beträgt ein Jahr und kann verlängert werden. Die Gebühr für die Beantragung trägt der Arbeitgeber. Sofern noch keine Aufenthaltserlaubnis oder ein Geschäftsvisum vorliegt, ist es nach Erteilung der Genehmigung zu beantragen. Es wird für sechs bis zwölf Monate und für IT-Spezialist:innen für drei Jahre erteilt.
Zum Thema:
- GTAI-Rechtsbericht Wirtschaftsrecht in Georgien