Rechtsmeldung Südafrika Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Südafrika erhöht Mindestlohn

Ab dem 1. März 2026 gilt in Südafrika ein höherer Mindestlohn. Neben dem allgemeinen Mindestlohn werden auch sektorspezifische Mindestlöhne erhöht.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Die südafrikanische Regierung hat ein neues Gesetz mit Änderungen des Mindestlohnes erlassen. Danach erhöht sich der Mindestlohn zum 1. März 2026 von 28,79 Rand pro reguläre Arbeitsstunde auf 30,23 Rand. Die Steigerung beträgt somit ca. 4,76 Prozent.

Neben dem allgemeinen Mindestlohn werden auch sektorspezifische Mindestlohne erhöht. Die Löhne in diesen Sektoren sind vom allgemeinen Mindestlohn befreit. Der Mindestlohn kann somit auch niedriger ausfallen als der allgemeine.

Im Groß- und Einzelhandel gilt der Mindestlohn für bestimmte Berufsgruppen, beispielsweise Assistenten, Sicherheitspersonal, Kassierer, Fahrer, Sachbearbeiter oder Manager. Er hängt von der konkreten Jobbezeichnung und dem Einsatzort ab und liegt zwischen 30,23 Rand und 80,82 Rand pro Stunde.

Bei Landarbeitenden und Hausangestellten erhöht er sich auf den allgemeinen Mindestlohn von 30,23 Rand pro Stunde. Der Mindestlohn im Rahmen eines Expanded Public Works Programme (dabei handelt es sich um eine Regierungsinitiative für arme und arbeitslose Menschen) wird von 15,83 Rand auf 16,62 Rand pro Stunde angehoben.

Der Mindestlohn bei Reinigungsdiensten ist abhängig vom Beschäftigungsort. Arbeitnehmende in Kapstadt und Johannesburg haben einen Anspruch auf 33,27 Rand, in anderen Gebieten auf 30,33 Rand pro Stunde. In der Provinz KwaZulu-Natal wird der Mindestlohn vom Verhandlungsrat für Tarifverträge festgelegt.

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