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Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Israel

Israels Zoll- und Einfuhrbestimmungen richten sich insgesamt nach westlichen Mustern. Das Gros der Einfuhr wird im Rahmen von Freihandelsabkommen abgewickelt. 

Von Wladimir Struminski | Israel

  • Freihandelsabkommen

    Israel unterhält Freihandelsabkommen mit 34 Ländern, darunter den EU-Staaten und den USA. Das fördert seine Handelsbeziehungen. Das Land gehört auch der Welthandelsorganisation an.

    Israel wickelt das Gros seines Warenhandels im Rahmen von Freihandelsabkommen – hauptsächlich mit der EU und den USA – ab. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums (Ministry of Economy and Industry) waren im August 2025 insgesamt 16 Freihandelsabkommen in Kraft, die Israel mit Handelspartnern geschlossen hat.

    Israels FreihandelsabkommenStand 2025
    Handelspartner

    In Kraft seit

    EuropäischeUnion

    1975/2000 (ab 2000 als Teil eines Assoziierungsabkommens; das erste Freihandelsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft 1975 in Kraft getreten)

    EFTA

    1993

    MERCOSUR

    2007 unterzeichnet, im Lauf von vier Jahren im Verhältnis zu den einzelnen Mitgliedländern in Kraft getreten

    USA

    1985

    Jordanien

    1995

    Kanada

    1997

    Türkei

    1997

    Mexiko

    2000

    Kolumbien

    2020

    Panama

    2020

    Vereinigtes Königreich

    2021 (im Gefolge des Brexits geschlossen)

    Ukraine

    2021

    Korea (Republik)

    2022

    Vereinigte Arabische Emirate

    2023

    Guatemala

    2024

    Vietnam

    2024

    Quelle: Israelisches Wirtschaftsministerium

    Freihandel bestimmt die Einfuhr

    Drei dieser Abkommen bestehen zu Wirtschafts- oder Handelsblöcken: EU, EFTA und Mercosur. Damit liegt die Zahl der Länder, mit denen Israel durch Freihandelsabkommen verbunden war, bei insgesamt 34.

    Israel ist bemüht, den Kreis seiner Freihandelspartner zu erweitern. Ab 2000 waren diese Bemühungen vor allem in Lateinamerika erfolgreich. Regionalpolitisch bedeutend sind die Abkommen mit Jordanien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

    Politik funkt dazwischen

    Vor allem der Freihandel mit der EU und den USA hat erheblich zur Stabilisierung der außenwirtschaftlichen Beziehungen beigetragen. Allerdings hat sich 2025 gezeigt, dass diese beiden Grundpfeiler der israelischen Handelspolitik nicht frei von politischen Einflüssen sind.

    Im Rahmen ihrer Politik der "Zölle nach dem Gegenseitigkeitsprinzip“ hat die US-amerikanische Regierung Importe aus Israel mit einem Zolltarif von 17 Prozent belegt.
    Angesichts der Tatsache, dass Israel einen Handelsüberschuss erzielt, wäre auch ein höherer Zollsatz denkbar gewesen. Nach der israelischen Außenhandelsstatistik lagen die Exporte in die USA 2024 mit 17,2 Milliarden US-Dollar (US$) um 87 Prozent über den Importen aus den Vereinigten Staaten. Israel versucht, diesen Zollsatz durch handelspolitische Zugeständnisse zu reduzieren, doch sind die Erfolgsaussichten dieser Bemühungen unklar.

    Mit Blick auf das europäisch-israelische Assoziierungsabkommen kam es 2025 zu Spannungen, die auch die Möglichkeit handelspolitischer Maßnahmen ins Blickfeld rückten. Angesichts des israelischen Vorgehens im Gazastreifen kam es in der EU zu Forderungen nach Sanktionen gegen Israel – bis hin zu einer Aussetzung der Assoziierung. Aber auch begrenzte Sanktionen wurden ins Spiel gebracht.

    Grundlage für solche Forderungen ist Artikel 2 des Assoziierungsabkommens. Er besagt: "Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ebenso wie alle Bestimmungen des Abkommens beruhen auf der Achtung der Menschenrechte und der Grundsätze der Demokratie, von denen die Vertragsparteien sich bei ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen und die ein wesentliches Element dieses Abkommens sind.“

    Dieser Artikel könnte die Grundlage für europäische Schritte gegen Israels Politik bilden. Zwar gilt eine Aussetzung des Abkommens als wenig wahrscheinlich. Indessen wurde durch die Debatte auch der politische Aspekt des Freihandels deutlich.

    Die Türkei, die bis 2023 zu den wichtigsten Lieferländern Israels gehört hatte, verhängte 2024 ein Handelsembargo gegen Israel. Grund dafür war die scharfe türkische Ablehnung des israelischen Vorgehens im Gazakrieg.

    Verhandlungen mit China stocken

    Mit mehreren Ländern hat Israel Verhandlungen über Freihandelsabkommen aufgenommen. Das handelspolitisch bedeutendste unter ihnen ist China – Israels wichtigster Warenlieferant.

    Nach Angaben des israelischen Wirtschaftsministeriums wurden diese Verhandlungen 2016 aufgenommen. Noch 2023 wurden Fortschritte bei den Gesprächen gemeldet, jedoch wurden die Verhandlungen nicht abgeschlossen. Die verschärfte Rivalität zwischen den USA und China ist ein politisches Hindernis für das anvisierte israelisch-chinesische Abkommen.

    Die USA haben im Lauf vieler Jahre Bedenken gegen eine ihrer Ansicht nach zu große Annäherung Israels an China geäußert. Weitere Partner, mit denen Israel über Freihandelsabkommen 2025 verhandelte, waren laut dem Wirtschaftsministerium Indien, die Eurasische Wirtschaftsunion und Bahrain.

    Mitgliedschaft in der WTO seit 1995

    Israel ist seit 1995 Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO), nachdem es zuvor seit 1962 Unterzeichnerstaat des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) war. Zugleich ist es Partei des Abkommens über öffentliche Beschaffung (GPA). Als solches muss es ausländischen Unternehmen Zugang zu vertraglich vereinbarten Beschaffungskategorien der öffentlichen Hand gewähren.

    In den Anhängen zum GPA werden israelische Beschaffungsstellen genannt, die Anbietern aus WTO-Ländern Zugang zur Beschaffung der öffentlichen Hand gewähren müssen. Es handelt sich vor allem um Ministerien und staatseigene Unternehmen sowie drei Stadtverwaltungen.

    Zudem hat Israel im Rahmen seiner GPA-Mitgliedschaft das Recht erhalten, bei öffentlicher Beschaffung Gegengeschäftsverpflichtungen zu verlangen. Die Höhe der vom GPA gedeckten Gegengeschäftsverpflichtungen liegt bei 20 Prozent des Auftragswertes. Israels Recht auf die Forderung von Gegengeschäften läuft 2029 aus.

    Von Wladimir Struminski | Israel

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  • Zollverfahren

    Das Zollverfahren kann durch einen Zollagenten oder den Importeur selbst durchgeführt werden. Vollständige Dokumentation und Abgabenzahlung sind Voraussetzung für die Zollfreigabe.

    Die Zollanmeldung erfolgt durch ein papierloses Verfahren mit der Bezeichnung "Global Gate“. Importeure können das Einfuhrverfahren durch einen von ihnen beauftragten Zollagenten oder in Eigenregie durchführen. In der Praxis ist die Inanspruchnahme der Dienste eines Zollagenten oft der einfachere Weg.

    Ein Importeur, der das Zollverfahren selbst abwickelt, muss im Global-Gate-System registriert sein und über eine eigene qualifizierte Signaturkarte verfügen. Bei Beauftragung eines Zollagenten benötigt dieser eine elektronische Vollmacht des Importeurs.

    Importerklärung muss vollständig dokumentiert sein

    Das Zollverfahren wird durch die elektronische Importerklärung im "Global Gate“ eingeleitet. Der Importerklärung sind alle relevanten Begleitdokumente beizufügen. Dazu gehören die Handelsrechnung, die Packliste, die Frachtpapiere und ein Ursprungszeugnis. Falls die Einfuhr im Rahmen eines Freihandelsabkommens erfolgt, muss durch ein Präferenzzeugnis nachgewiesen werden, dass die Transaktion die Anforderungen des jeweiligen Abkommens erfüllt. Ferner gehören – soweit relevant –  behördliche Genehmigungen für Waren zu, die einer Marktzulassung oder Importgenehmigung bedürfen (weiterführende Informationen hierzu in den Abschnitten Marktzugangsvoraussetzungen und Sanitär-epidemiologische, Veterinär- und Phytosanitärkontrolle).

    Ohne die rechtzeitige Einreichung der erforderlichen Dokumentation kann die Zollfreigabe verzögert werden. In jedem Fall ist sie erst nach vollständiger Dokumentenvorlage möglich.

    Vor der Zollfreigabe müssen alle erforderlichen Pflichtzahlungen wie Zölle, Kaufsteuern und die Mehrwertsteuer geleistet werden. Ist das bis zur Ankunft der Ware nicht geschehen, behält der Zoll die Ware auf Lager, bis die Zahlungen erfolgt sind. Nach Überschreiten der maximal zulässigen Wartezeiten – drei Monate bei Seefracht und 45 Tage bei Luftfracht – darf der Zoll die Ware veräußern oder vernichten.

    Transittransporte unbedeutend

    Israel ist kein bedeutender Standort für Transittransporte. Zwar bemühen sich israelische Seehäfen, ihr Drehkreuzgeschäft für das östliche Mittelmeer auszubauen. Allerdings spielen sie in diesem Bereich bisher keine allzu große Rolle.

    Grundsätzlich hat Israel Potenzial als Landbrücke für den Warentransit auf dem Weg vom Mittelmeer Richtung Osten, also nach Jordanien und darüber hinaus. Allerdings kann dieses Potenzial aufgrund der gegenwärtigen Spannungen sowie fehlender diplomatischer Beziehungen zwischen Israel und einer Reihe von Nahostländern derzeit nicht ausgeschöpft werden.

    Im Rahmen von in den 1990er-Jahren unterzeichneten Abkommen bilden Israel und die Palästinensischen Gebiete ein gemeinsames Zollgebiet. Ein Großteil der palästinensischen Importe wird über Israel abgewickelt.

    Wichtige Rolle für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte

    Israel hat das globale SAFE-Rahmenwerk der Weltzollorganisation zur Sicherheit und Förderung des internationalen Handels übernommen. In diesem Rahmen unterhält es ein Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorized Economic Operator – AEO).

    Das Programm richtet sich an Unternehmen, die am globalen Lieferkettenverkehr teilnehmen, wie Importeure, Exporteure, Zollagenten, internationale Spediteure und Frachtterminals. Importeuren bietet die Zusammenarbeit mit Zollagenten, denen der AEO-Status zuerkannt wurde, Verfahrenserleichterungen bei der Einfuhr.

    Importeure können zudem einen privilegierten Status als "zugelassene Importeure“ (Authorized Importers) erlangen. Wie AEOs müssen auch sie dafür eine Reihe von Kriterien in Bezug auf Zuverlässigkeit, Betriebsführung und Compliance erfüllen. Beim Status des Authorized Importers handelt es sich um ein nationales israelisches Programm.

    Von Wladimir Struminski | Israel

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  • Besondere Zollverfahren

    Besondere Zollverfahren gelten in mehreren Fällen. Dazu gehören Zolllager, vorübergehende Verwendung und Veredelung von Waren sowie Vergünstigungen für diplomatische Einrichtungen.  

    Die Nutzung von Zolllagern ist gängige Praxis, falls der Importeur nicht die gesamte eingeführte Warenmenge sofort übernehmen möchte. Die Lagerung der Waren findet unter Zollaufsicht statt. Zölle und Einfuhrabgaben sind erst bei der Zollfreigabe zahlbar. Die Warenaufbewahrung in einem Zolllager dient unter anderem der Optimierung des Cashflows des Importeurs, wenn größere Mengen importiert, aber erst nach und nach auf den Markt gebracht werden. Sie wird auch bei Aktionswaren verwendet.

    210 Zolllager tätig 

    Ein typisch israelischer Fall ist die Nutzung von Kfz-Zolllagern vor einer Erhöhung der Pkw-Kaufsteuer. Für deren Höhe ist nämlich der Zeitpunkt der Einfuhr und nicht der Freigabe maßgeblich. So erlebte die Pkw-Einfuhr vor Ende 2024 einen Boom, weil die Verbraucher der ab 1. Januar 2025 geltenden Steuererhöhung zuvorkommen wollten.

    Nach Angaben der israelischen Steuerbehörde (Israel Tax Authority) gab es in Israel im August 2025 insgesamt 210 zugelassene Zolllager. Bei 112 von ihnen handelte es sich um sogenannte private Lager, die nur von ihrem jeweiligen Besitzer oder Betreiber genutzt werden dürfen. Weitere 98 Lager waren öffentlich, das heißt, sie standen der Allgemeinheit der Importeure zur Verfügung.

    Zollbefreiung bei vorübergehender Verwendung

    Bei vorübergehender Verwendung kann die Zolldirektion eingeführte Waren von Zoll- und anderen Abgaben befreien. Als vorübergehend importierte Waren definiert die israelische Zollverordnung (Customs Ordinance) grundsätzlich "Waren, die für einen bestimmten Zweck eingeführt wurden und für die Wiederausfuhr innerhalb der festgelegten Frist bestimmt sind, ohne dass sie eine Änderung erfahren“.

    Zu den berechtigten Zwecken gehört im Wirtschaftsleben insbesondere die vorübergehende Einfuhr für Ausstellungen, Messen oder Präsentationen für Handel, Industrie, Landwirtschaft oder Handwerk. Nicht wirtschaftlich orientierte Beispiele sind unter anderem Waren für wohltätige Ausstellungen oder Tagungen oder zur Förderung von Kunst, Handwerk, Sport oder wissenschaftlicher Tätigkeit.

    Aktive Veredelung berechtigt zur Zollbefreiung

    Waren, die für aktive Veredelung nach Israel importiert werden, werden vom Zoll befreit. Nach Abschluss der einschlägigen Arbeitsprozesse müssen sie wieder ausgeführt werden. Zu den dabei anerkannten Arbeitsgängen gehören Ver- und Bearbeitung, Reparatur, Instandsetzung, Einfuhr von Verpackungen für  Exportwaren und Verpackung von Exportwaren sowie Etikettierung.

    Bei der vorübergehenden Verwendung und der aktiven Veredelung erhalten die betroffenen Waren eine bedingte Zollbefreiung. Sollte die vereinbarte Ausfuhr ausbleiben, sind die ausgesetzten Zoll- und andere Abgaben zu entrichten. Bedingung für die Gewährung einer bedingten Zollbefreiung ist die Beibringung einer Bankbürgschaft für die Zahlungen.

    Erleichterungen für Erdgassuche

    Israel ist am Ausbau der Erdgasförderung interessiert. Deswegen können sämtliche Maschinen, Ausrüstungen, Anlagen, Treibstoffe, Gebäude, Transportsysteme, die für diesen Zweck erforderlich sind, zoll- und kaufsteuerfrei importiert werden. Das gilt auch für Kfz, die ausschließlich im Zusammenhang mit der Erdgasförderung genutzt werden.

    Die offizielle Sprachregelung spricht von "Erdölförderung“, wie es dem 1952 verabschiedeten Erdölgesetz entspricht. Unter diesem Begriff wird aber auch Erdgas subsumiert. Dieses wird in Israel in großen Mengen aus Offshore-Vorkommen gefördert. Dagegen wird Erdöl praktisch gar nicht gefördert. Nutznießer der Zollbefreiung für Erdgassuche sind Inhaber von Förder- oder Suchlizenzen (offiziell: Erdölrechten) sowie von diesen beauftrage Unternehmen oder Personen.

    Freistellung für diplomatische Vertretungen und internationale Organisationen

    Im Einklang mit dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, genießen diplomatische Vertretungen Zollfreiheit bei Waren für ihren Dienstgebrauch. Das gilt auch für persönliche Gegenstände akkreditierter Diplomaten und ihrer Haushaltsangehörigen.

    Gemäß dem Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen gilt die Zollfreiheit für Güter, Fahrzeuge und Geräte für die offizielle Tätigkeit der UN-Organisation in Israel. Zollbefreit sind auch  Waren wie Lebensmittel, Medikamente und Ausrüstungen im Rahmen von Hilfsprogrammen der UNO. Ähnliches gilt für internationale Hilfsorganisationen im Rahmen bilateraler Abkommen oder individueller Anerkennung durch das israelische Außen- und das Finanzministerium.

    Von Wladimir Struminski | Israel

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  • Zölle und Einfuhrabgaben

    Zölle spielen keine bedeutende Rolle. Insgesamt machen sie weniger als 1 Prozent der Wareneinfuhr aus. Punktuell gibt es aber auch Ausnahmen, hauptsächlich im Agrarbereich.

     

    Im Gesamtbild der israelischen Einfuhr sind Zölle und andere Einfuhrabgaben von keiner allzu großen Bedeutung. Im Jahr 2024 beliefen sie sich auf knapp 0,5 Milliarden US$. Das entsprach 0,8 Prozent des Warenimportwertes. Bei diesem Betrag handelt es sich nahezu ausschließlich um Zölle. Antidumpingabgaben spielen keine nennenswerte Rolle. Sie sind nicht pauschal, sondern fallspezifisch und an ein Prüfverfahren gebunden.

    Zollschutz dominiert bei Agrarerzeugnissen

    Am stärksten ausgeprägt ist der Zollschutz bei Agrarerzeugnissen. In der Regel werden die Zollsätze in diesem Bereich als eine Kombination von ad-valorem-Zöllen und spezifischen, nach Gewicht bemessenen Zöllen festgelegt. Auch im Handel mit Freihandelspartnern können Agrarzölle anfallen, etwa wenn kein Präferenznachweis vorliegt, die Ursprungsregeln nicht eingehalten oder zollfreie/zollreduzierte Quoten ausgeschöpft sind.

    Das Zollsystem für Agrarerzeugnisse ermöglicht der Regierung eine branchenspezifische Steuerung der Einfuhren. Diese Steuerung richtet sich unter anderem danach, ob die betroffene einheimische Branche durch Importe bedroht wird. So liegt der Basiszollsatz für Frischfleisch von Schafen und Ziegen bei umgerechnet 2,05 US$ je Kilogramm beziehungsweise bei höchstens 30 Prozent des Zollwertes. Demgegenüber ist die Einfuhr von Rindfleisch zollfrei.

    Der Zollsatz für Milch mit einem Fettgehalt von 1 bis 6 Prozent liegt bei 40 Prozent. Für Milch und Sahne in Granulats- oder Pulverform sind mit 162 Prozent des Zollwertes viel höhere Abgaben zu entrichten. Extrem hoch bis prohibitiv sind auch die Zollsätze für Honig. Sie bemessen sich nach Gewicht und können bis zu 255 Prozent des Importwertes erreichen. Prohibitive Zollsätze sind auch im Bereich von Obst und Gemüse zu finden. Die nach Gewicht bemessenen Zollsätze für Bananen können bis zu 95, für Gurken bis zu 119, für Kartoffeln bis zu 173 und für Tomaten bis zu 190 Prozent erreichen.

    Allerdings steht der Regierung ein System von zollfreien oder zollermäßigten Tarifkontingenten zur Verfügung. Damit kann sie in dosiertem Umfang für Marktwettbewerb sorgen oder unerwartete Versorgungslücken überwinden. Die Kontingente können umfassend für alle oder nur für bestimmte Lieferländer festgelegt werden. Zum Teil ist ihre Höhe auch von der Jahreszeit abhängig.

    Zölle gelten zudem für Wein und Bier. Der Zollsatz für Wein liegt bei 12 Prozent zuzüglich (umgerechnet) 43 US-Cent je Liter. Bier ist ab einem Alkoholgehalt von 3,8 Prozent zollpflichtig; der Zollsatz beläuft sich auf 80 US-Cent je Liter.

    Pkw-Zölle für führende Lieferländer

    Die Einfuhr anderer Waren ist in aller Regel zollfrei. Eine wichtige Ausnahme bilden Pkw. Sofern sie nicht durch Freihandelsabkommen erfasst sind, unterliegen sie einem Zollsatz von 7 Prozent. Dieser gilt für zwei der drei führenden Lieferländer Israels von Pkw: China, das 2024 einen Marktanteil von 29,1 Prozent erlangte, und Japan, das mit 13,7 Prozent auf Rang drei lag. Der Zoll auf Pkw aus Korea (Republik) wurde im Rahmen des 2022 in Kraft getretenen Freihandelsabkommens abgeschafft.

    Die Wirkung der für Pkw geltenden Zollsätze wird durch die hohe Pkw-Kaufsteuer verstärkt. Diese wird gestaffelt als Prozentsatz der Bemessungsgrundlage aus Importwert zuzüglich Zoll festgelegt. In der Folge bleibt die prozentuale Wirkung des Zolls dieselbe: 7 Prozent. In absoluten Zahlen erhöht die Kaufsteuer aber den Abstand zwischen den Verbraucherpreisen zollpflichtiger und zollfreier Pkw.

    Zollsenkungen höhlen Vorteile von Freihandelsabkommen aus

    Das insgesamt niedrige Niveau der israelischen Zölle ist die Folge einer in den 2000er-Jahren eigeleiteten Politik von Zollsenkungen. Das hat der einheimischen Wirtschaft günstigere Beschaffungsmöglichkeiten eröffnet. Gleichzeitig aber sind die Vorteile, die Israels Freihandelspartner davor genossen hatten, geschrumpft.

    Auf die Verhängung der US-amerikanischen „Gegenseitigkeitszölle“ 2025 hat Israel nicht mit einer Anhebung seiner Zollsätze gegenüber den USA reagiert. Ganz im Gegenteil: Bereits im Vorfeld der US-Zölle verpflichtete sich Israel Anfang April 2025, alle noch für US-amerikanische Waren geltenden Zölle abzuschaffen. Diese Zölle konzentrieren sich auf Agrarerzeugnisse. Ihre Abschaffung würde den USA in diesem Bereich eine Wettbewerbs­erleichterung gegenüber der israelischen Landwirtschaft und einen Vorteil gegenüber allen anderen Handelspartnern Israels einräumen.

    Von Wladimir Struminski | Israel

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  • Verbrauchsteuern

    Die Mehrwertsteuer ist die größte Belastung für inländische Käufer. Hohe Kaufsteuern gelten für Pkw, Alkohol und Tabak. Fossile Energieträger werden ebenfalls stark belastet. 

    Verbrauchssteuern sind eine wichtige Einnahmequelle für den Staat. Im Jahr 2022 machten sie nach Angaben des israelischen Finanzministeriums 38,6 Prozent aller Steuereinnahmen aus.

    Mehrwertsteuer bei 18 Prozent

    In Israel gilt eine Mehrwertsteuer von 18 Prozent. Es gibt Kategorien von Transaktionen, die von ihr befreit sind. Dazu gehören vor allem die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen sowie einige Arten von Immobilientransaktionen.

    Ferner sind bestimmte gemeinnützige Organisationen von der Mehrwertsteuer befreit. In der Rotmeerstadt Eilat wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

    Gestaffelte Pkw-Kaufsteuer

    Die nach der Mehrwertsteuer wichtigste Verbrauchssteuer ist die Pkw-Kaufsteuer. Sie ist seit Jahrzehnten etabliert, doch hat sich ihre Begründung geändert. In den ersten Jahrzehnten nach der Staatsgründung (1948) galt sie als eine Art Luxussteuer. Mit der Zeit wurde sie zunehmend ökologisch ausgerichtet, sodass sich ihre Sätze nach der Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs richten.

    Bei Pkw mit Verbrennungsmotoren und Hybridantrieb gilt ein Basissteuersatz von 83 Prozent des Importwertes inklusive Mehrwertsteuer. Je nach Grad der Umweltbelastung durch das jeweilige Modell werden Käufern Abschläge gewährt oder – bei den beiden höchsten von 15 Schädlichkeitsstufen – Zuschläge auferlegt. Für Pkw mit rein elektrischem Antrieb für den Privatgebrauch gilt ein Steuersatz von 45 Prozent; bei gewerblicher Nutzung sinkt er auf 35 Prozent.

    Steuervorteile für Elektro-Pkw auf dem Prüfstand

    Allerdings setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass die negativen externen Effekte der Pkw-Nutzung sich nicht auf die Luftverschmutzung beschränken. Vielmehr trägt der schnell wachsende Pkw-Bestand zu einer immer gravierenderen Überbelastung des Straßennetzes und damit zu hohen gesamtwirtschaftlichen Schäden durch Staus und Verlust von Arbeitszeiten bei. Deshalb hebt das Finanzministerium die Steuersätze für Elektro-Pkw stufenweise an.

    Eine für 2025 geplante Erhöhung der Kaufsteuer für diese Fahrzeugkategorie auf 83 Prozent – also den Basissteuersatz für Verbrenner – wurde unter dem Druck der Öffentlichkeit zwar verschoben. Allerdings ist sie noch immer vorgesehen. Zudem erwägt das Finanzministerium die Einführung einer Fahrleistungssteuer für Elektro-Pkw.

    Theoretisch gilt die Pkw-Steuer auch für die einheimische Produktion. Allerdings stellt Israel keine eigenen Pkw her, von einigen Sondermontagen abgesehen. Deshalb betrifft diese Steuer de facto nur die Einfuhr, ohne allerdings einzelne Länder zu diskriminieren.

    Hohe Steuern auf Energieträger, Alkohol und Tabak

    Ferner erhebt Israel eine Verbrauchssteuer auf Energieträger. Dazu gehören Benzin, Dieselkraftstoff, Kerosin, Flüssiggas, Schweröl, Steinkohle, Petroleumkoks und Erdgas. Die Steuer für Benzin, Diesel und Kerosin lag 2025 zwischen umgerechnet 990 und 1.050 US$ je tausend Liter.

    Die Schwerölsteuer zielt unter anderem auf die Bekämpfung von Schwefelemissionen ab. Deshalb ist der Steuersatz für Schweröl mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,5 Prozent mit umgerechnet 376 US$ pro Tonne 6,3-mal so hoch wie die Steuer auf Schweröl mit einem Schwefelgehalt unter dieser Schwelle.

    Eine weitere Sondersteuer ist die Alkoholsteuer auf hochprozentige Getränke wie Whisky, Wodka, Gin, Rum und Ähnliches. Sie beträgt umgerechnet 29 US$ je Liter reinen Alkohols. Die Tabaksteuer beläuft sich auf 270 Prozent des Großhandelspreises zuzüglich umgerechnet 160 US$ je 1.000 Zigaretten, aber mindestens 283 US$ je 1.000 Zigaretten.

    Die mit großem Abstand wichtigste Verbrauchssteuer ist die Mehrwertsteuer. Sie brachte dem Staatshaushalt 2022 umgerechnet 39 Milliarden US$ ein. Das entsprach 29,4 Prozent aller Steuereinnahmen des Staates.

    Mit 5,7 Milliarden US$ lagen Steuern auf Energieträger auf Rang zwei, gefolgt von Pkw-Steuern mit 4,0 Milliarden US$ und Tabaksteuern mit 2,2 Milliarden US$. Die Einnahmen aus der Alkoholsteuer beliefen sich auf 357 Millionen US$.

    Von Wladimir Struminski | Israel

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  • Einfuhrbeschränkungen und Einfuhrverbote

    Einfuhrverbote sind selten. Sie dienen vor allem der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit. Allerdings ist das Einfuhrverbot für nicht koscheres Fleisch religiöser Natur.

    Im Großen und Ganzen spielen Einfuhrverbote keine bedeutende Rolle im israelischen Außenhandel. Zwar ist die Einfuhr zahlreicher Waren genehmigungspflichtig, oft unter strengen Auflagen (s. "Marktzugangsvoraussetzungen“). Absolute Verbote sind jedoch selten.

    Verbote sollen öffentliche Gesundheit und Sicherheit schützen

    Die Einfuhr nach Israel kann aus einer Reihe von Gründen verboten werden. Einer davon ist das Verbot des Handels mit Feindstaaten. Zu dieser Kategorie gehören derzeit der Iran, der Irak, der Libanon und Syrien. Korea (Demokratische Volksrepublik) gilt als ein Staat, der Massenvernichtungswaffen verbreitet. Deswegen ist der Handel mit diesem Land ebenfalls untersagt.

    Ferner gilt eine Reihe von Einfuhrverboten, die sich auf die öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Moral, den Artenschutz sowie den Schutz geistigen Eigentums beziehen. Damit orientieren sie sich an internationalen Gepflogenheiten. Laut der israelischen Zollverordnung (Importverbot) gehören zu den verbotenen Waren:

    • Alkoholische Getränke mit falschen geografischen Herkunftsangaben
    • Tabakerzeugnisse, auf deren Verpackung Tabakwerbung erscheint, die in Israel verboten ist
    • Sprays zum Unkenntlichmachen von Nummernschildern
    • Handfeuerwaffenähnliche Pfefferspray-Behälter
    • Waren mit obszönen oder sittenwidrigen Inhalten
    • Waren, die zu Gewalt, Terrorismus oder Rassismus anstiften oder anzustiften drohen
    • Waren, die Verbraucher irreführen
    • Elfenbein.

    Nur koscheres Fleisch darf importiert werden

    Die Einfuhr von Lebens- und Nahrungsmitteln ist ein Sonderkapitel. Dabei ist zwischen Fleisch und Fleischprodukten einerseits und nicht fleischhaltigen Produkten andererseits zu unterscheiden.

    Die Einfuhr von nicht koscherem Fleisch und Fleischprodukten ist untersagt. Das Verbot ist im 1994 verabschiedeten Gesetz über Fleisch und Fleischprodukte (Meat and Meat Products Law) verankert. Als nicht koschere Produkte gelten nicht nur solche, die von nicht koscheren Tieren wie etwa Schweinen stammen. Vielmehr bezieht sich das Verbot auf alle Fleischprodukte, die nicht über ein vom israelischen Oberrabbinat anerkanntes Koscher-Zertifikat verfügen – auch wenn sie von koscheren Tieren, beispielsweise Rindern, stammen.

    Dieses Verbot stellt durchaus eine Schlechterstellung ausländischer Hersteller dar, weil die Erzeugung nicht koscherer Fleischerzeugnisse in Israel selbst nicht verboten ist. Dennoch hat sich diese Praxis etabliert.

    Der Markt bevorzugt koschere Nahrungsmittel

    Anders verhält es sich mit der Einfuhr von nicht fleischhaltigen Nahrungsmitteln. Für diese gilt kein Einfuhrverbot. In der Praxis beherrschen koschere Produkte jedoch auch diesen Markt. Der Grund dafür liegt in den Verbraucherpräferenzen. Rund 70 Prozent der jüdischen Verbraucher halten sich an die religiösen Speisegesetze. Ein großer Teil von ihnen würde Lebensmittelgeschäfte, die auch nicht koschere Erzeugnisse anbieten, meiden. Demgegenüber haben säkulare Juden nichts dagegen, koschere Produkte zu kaufen. Wer gezielt bestimmte nicht koschere Nahrungsmittel sucht, kann sie in Geschäften finden, die auf religiöse Kunden verzichten.

    In gewisser Hinsicht sind ausländische Nahrungsmittelhersteller durch die Dominanz koscherer Produkte auch bei nicht fleischhaltigen Produkten gegenüber israelischen Konkurrenten schlechter gestellt. Für die einheimische Nahrungsmittelindustrie ist koschere Produktion der Normalfall. Dagegen müssen ausländische Unternehmen, die darauf nicht eingestellt sind, separate koschere Produktionslinien aufbauen, was mit organisatorischem und finanziellem Mehraufwand verbunden ist. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Konstellation kommerzieller und nicht rechtlicher Natur.

    Von Wladimir Struminski | Israel

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  • Kennzeichnungsvorschriften

    Die israelischen Regeln für die Kennzeichnung von Importwaren entsprechen den internationalen Gepflogenheiten. Allerdings ist die Auszeichnung auf Hebräisch Pflicht.

    Zu den grundlegenden Anforderungen an die Kennzeichnung von Einfuhrprodukten gehören das Ursprungsland, Name und Anschrift des Herstellers, Name und Anschrift des Importeurs sowie Gewicht oder Volumen in metrischen Einheiten.

    Bei Medikamenten kommen Angaben zum Wirkstoff, zur Dosierung und zum Verfallsdatum hinzu. Sie müssen auf der Verpackung angebracht sein. Die Pflicht zur Beilage eines Beipackzettels innerhalb der Verpackung bleibt davon unberührt (s.u.). Elektroprodukte müssen mit elektrischen Kenndaten und – soweit relevant – mit einem Energieeffizienzetikett versehen werden.

    Hebräische Kennzeichnung erforderlich

    Die Kennzeichnung muss auf Hebräisch erfolgen. Angaben in anderen Sprachen sind zulässig, dürfen aber nicht größer als die hebräischen sein. Für Nahrungsmittel sind Nährwertangaben und das Haltbarkeitsdatum Pflicht.

    Bei medizinischen Produkten für den Hausgebrauch, die keine Medikamente sind, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auch auf Arabisch – der zweiten Landessprache – gemacht werden. Bei Medikamenten muss der Beipackzettel dreisprachig sein: Hebräisch, Arabisch und Englisch. Der Beipackzettel muss bei der Einfuhr in der Verpackung enthalten sein.

    Angaben und Warnhinweise erforderlich

    Eine Reihe von Warnhinweisen und Inhaltsangaben ist für die Einfuhr erforderlich. Im Bereich der Nahrungsmittel sind Warnhinweise bei Baby- und Säuglingsnahrung sowie bei als risikoreich eingestuften Erzeugnissen Pflicht. Zu den Letzteren gehören beispielsweise Produkte mit allergenem Risiko. Bei Fleischerzeugnissen müssen je nach Fall passende Hinweise angebracht werden, etwa: "Gefrorenes Fleisch nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren.“

    Zudem muss auf sogenannte ungesunde Nahrungsmittel hingewiesen werden. Die Aufkleber müssen deutlich rot und gut erkennbar sein. Je nach Produkt müssen sie einen oder mehr als einen der drei Warnhinweise enthalten: "hoher Zuckergehalt“, "hoher Natriumgehalt“ oder "hoher Gehalt an gesättigten Fetten“.

    Weitere Warnhinweise, ohne die die Einfuhr nicht erlaubt ist, betreffen Chemikalien, einschließlich solcher für den Haushaltsgebrauch wie Haushaltsreiniger, sowie Pestizide. Bei Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten sowie bei alkoholischen Getränken werden Warnungen vor gesundheitlichen Risiken verlangt. Bei Kosmetika sind Warnhinweise und andere Pflichtangaben, wie Inhaltsstoffe, erforderlich. Ein weiteres Beispiel sind Textil- und Bekleidungsprodukte, bei denen die Faserzusammensetzung und Pflegehinweise verlangt werden.

    Das Koscher-Zertifikat für ein Nahrungsmittelprodukt (s. dazu "Einfuhrverbote und -beschränkungen") ist eine gesetzliche Voraussetzung, damit das Erzeugnis als koscher vertrieben werden darf. Dabei gibt es eine gesetzliche Anforderung an die einschlägige Kennzeichnung. An der Verpackung muss der Name der religiösen Institution verzeichnet sein, die das Zertifikat ausgestellt hat – gefolgt von den Worten "mit Genehmigung des israelischen Oberrabbinats“. Grund dafür ist, dass das Oberrabbinat eine Liste von Aufsichtsinstitutionen unterhält, deren Zertifikate anerkannt werden.

    Bei risikoreichen Produkten Warnungen schon bei Einfuhr nötig

    In vielen Fällen können die Kennzeichnungsangaben vom Importeur nach der Einfuhr, aber vor dem Inverkehrbringen nachgeholt werden. Bestimmte Warnhinweise müssen jedoch vor der Einfuhr angebracht sein.

    Dazu gehören Arzneimittel und medizintechnische Produkte, Babynahrung, Produkte mit allergenem Risiko und potenziell gefährliche Chemikalien, einschließlich solcher für den Haushaltsgebrauch. Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten müssen bereits vor der Einfuhr mit einem Hinweis auf gesundheitliche Risiken versehen werden.

     

     

    Von Wladimir Struminski | Israel

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  • Sanitärkontrolle und Veterinärkontrolle

    SPS-Kontrollen für Nahrungsmittel liegen in der Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums. Das Landwirtschaftsressort ist beim Import von Tieren und Pflanzen verantwortlich.

    Ein erheblicher Teil der in diesem Rahmen zulassungspflichtigen Waren fällt in die Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums. Ein wichtiger Bereich sind Lebensmittel tierischen wie auch nicht tierischen Ursprungs. Bei Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs sind die Zulassung und Registrierung der Importeure sowie die Freigabe der importierten Waren durch den Landesdienst für Nahrungsmittel (National Food Services – NFS) unerlässlich. Bei Produkten tierischen Ursprungs ist zudem ein amtliches Veterinärzertifikat erforderlich.

    Besonders gesundheitsempfindliche Produkte (sensitive food) wie etwa Säuglingsnahrung benötigen darüber hinaus eine vorab zu erhaltende Sondergenehmigung. Nahrungsergänzungsmittel werden weniger streng reguliert, erfordern aber ebenfalls zugelassene Importeure, eine Einfuhrnotifikation und Prüfungen bei veränderter Rezeptur. Gegebenenfalls muss der Importeur zudem die ordnungsgemäße Kühlung der betroffenen Produkte nachweisen.

    Das Landwirtschaftsministerium ist für die Einfuhrkontrollen von Tieren, Pflanzen und Futtermitteln zuständig. Dafür sind Importgenehmigungen und Gesundheitszeugnisse erforderlich, und es werden Grenzinspektionen durchgeführt.

    Von Wladimir Struminski | Israel

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  • Besondere Marktzugangsvoraussetzungen

    Für zahlreiche Waren gelten strenge Zulassungsbedingungen, so bei Pharmaerzeugnissen, Medizintechnik und Telekommunikation. Für die Durchsetzung sind mehrere Ministerien zuständig.

    Marktzugangsanforderungen gelten für eine Reihe von Waren. Eines ihrer Hauptziele sind Marktregulierungen, die einen möglichst reibungslosen Ablauf der Wirtschaftstätigkeit gewährleisten sollen. Weitere Ziele sind Verbraucherschutz, Schutz der einheimischen Natur und Landwirtschaft sowie, in bestimmten Fällen, die Einhaltung internationaler Abkommen.

    Um die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften besser kontrollieren zu können, erlaubt die Regierung bei bestimmten Waren Importe nur durch zugelassene Importeure. Verschiedene Kennzeichnungsvorschriften dienen der Verbraucherinformation. Die Zuständigkeit für die Durchsetzung der Bestimmungen verteilt sich auf mehrere Regierungsministerien.

    Zulassung von Pharmaprodukten und Medizintechnik in Anlehnung an westliche Länder

    Für die Zulassung von Arzneimitteln ist die pharmazeutische Abteilung (Pharmaceutical Division) des Gesundheitsministeriums (Ministry of Health) zuständig. Es dürfen nur im Voraus marktzugelassene Produkte von zugelassenen Importeuren eingeführt werden. Eine Besonderheit ist dabei, dass das Gesundheitsministerium nur solche Pharmaprodukte zulässt, die bereits über eine Marktzulassung in den sogenannten "anerkannten Ländern“ verfügen. Bei diesen handelt es sich um mehr als 20 westliche Industriestaaten, darunter auch Deutschland.

    Die Begründung für diese Praxis lautet, dass das kleine Israel nicht über ausreichende Kapazitäten verfüge, ein vollständiges Prüf- und Zulassungsverfahren durchzuführen. Konkret wird in Israel insbesondere die Zusammensetzung von Medikamenten überprüft, um ihre Konformität mit den in "anerkannten Ländern“ vermarkteten Präparaten sicherzustellen.

    Die Marktzulassung medizintechnischer Produkte obliegt der Abteilung für medizinische Vorrichtungen (Medical Device Division) des Gesundheitsministeriums. In den Jahren 2023 und 2024 wurden die Kontrollbestimmungen gelockert und die medizintechnischen Erzeugnisse in drei Risikokategorien eingeteilt. Für Produkte der höchsten Risikostufe gelten weiterhin strenge Zulassungsbestimmungen und eine Liste "anerkannter Länder“.

    Zulassungspflicht für zahlreiche Produkte der Nachrichtentechnik

    Im Bereich der Nachrichtentechnik ist das Telekommunikationsministerium (Ministry of Communications) für die Zulassung einer Reihe von Kommunikationsgeräten verantwortlich. Solche Geräte dürfen nur von einem zugelassenen Importeur eingeführt werden.

    Grundsätzlich sind Telekommunikationsprodukte zulassungspflichtig, die mit einem Funksender ausgestattet sind oder einen Anschluss an öffentliche Telekommunikationsnetze haben. Geräte, die bestimmte Frequenzen nutzen, können darüber hinaus einer Betriebslizenz bedürfen.

    Die Zulassungspflicht umfasst eine Vielzahl von Produkten der Nachrichtentechnik, darunter Router, Mobilfunkmodems, Punkt-zu-Punkt-Richtfunkausrüstungen und netzwerkfähige Videokameras. Damit spielen die Marktzulassungsvorschriften für Nachrichtentechnik eine wichtige Rolle für viele Wirtschaftsbereiche.

    Eine Zulassungspflicht gilt auch für Kfz und viele Produkte der Kfz-Branche. Das für diesen Bereich zuständige Ressort ist das Verkehrsministerium (Ministry of Transportation and Road Safety). Das Wirtschaftsministerium ist für die Marktzulassung kontrollierter Industriechemikalien sowie von Erzeugnissen zuständig, die Schwermetalle wie Beryllium, Blei, Quecksilber oder Cadmium enthalten. Dem Landwirtschaftsministerium (Ministry of Agriculture and Food Safety) obliegt die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln.

    Internationale Abkommen erfordern separate Marktzulassung

    Im Bereich internationaler Marktzulassungsverpflichtungen ist Israel Unterzeichnerstaat des Kimberley-Abkommens. Damit dürfen nur solche Diamanten importiert werden, die keine sogenannten Konfliktdiamanten sind. Jede Sendung Rohdiamanten bedarf eines entsprechenden fälschungssicheren Zertifikats.

    Im Rahmen des Basel-Übereinkommens kontrolliert Israel den Handel mit gefährlichen Abfällen. Deren Einfuhr ist genehmigungspflichtig; die Zuständigkeit liegt beim Umweltschutzministerium (Ministry of Environmental Protection). Gemäß dem Washingtoner Artenschutzabkommen CITES reguliert und überwacht Israel den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten und verlangt die Vorlage artenschutzrechtlicher Genehmigungen.

    Von Wladimir Struminski | Israel

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  • Freie Wirtschaftszonen

    In Israel gibt es keine freien Wirtschaftszonen. Für solche Zonen typische Steuererleichterungen und andere Vergünstigungen werden landesweit im Rahmen allgemeiner Gesetze gewährt.

    Israel hat keine freien Wirtschaftszonen im Sinne eines geografischen Gebiets innerhalb des Staatsterritoriums. Zollrechtliche Sonderregeln und steuerliche Erleichterungen, wie sie in solchen Zonen gelten, werden in Israel im Rahmen relevanter Gesetze gewährt, zum Teil auch nach Landesregionen gestaffelt. Allerdings handelt es sich dabei um keine Sonderzonen, sondern um Landesteile, an deren Entwicklung die Regierung besonderes Interesse hat.

    In der Rotmeerstadt Eilat wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Das geschieht ebenfalls im Rahmen einer regional ausgerichteten Förderung, vor allem zur Stärkung der Tourismusbranche in der Stadt. Theoretisch muss die Steuer beim Verlassen der Stadt nachgetrichtet werden. In der Praxis finden aber keine systematischen Kontrollen statt – sonst würde die tourismusfördernde Wirkung der Maßnahme zunichtegemacht.

     

    Von Wladimir Struminski | Israel

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  • Ausfuhr aus der EU

    Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

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