Die Einfuhr von Nahrungsmitteln unterliegt der Kontrolle des Gesundheitsministeriums. Der Import koscherer Produkte ist meistens keine Pflicht, aber vorherrschende Praxis.
Nur zugelassene Importeure dürfen in Israel Nahrungsmittel einführen. Die Zulassung erfolgt durch das Gesundheitsministerium. Es stellt sicher, dass zugelassene Importeure in der Lage sind, alle Anforderungen an die importierten Produkte und an das Einfuhrverfahren zu erfüllen.
Beim Einfuhrverfahren wird unterschieden zwischen "nicht empfindlichen" – also für die öffentliche Gesundheit risikoarmen – und "empfindlichen" Produkten. Zu letzteren gehören beispielsweise Fleisch- und Fischprodukte. Sie bedürfen einer Vorab-Einfuhrgenehmigung des Gesundheitsministeriums und unterliegen strengeren Kontrollen.
Dagegen reicht bei den "nicht empfindlichen" Nahrungsmitteln eine Konformitätserklärung des Importeurs aus, wonach das Produkt der dafür geltenden israelischen Norm entspricht. Das Gesundheitsministerium behält sich dabei das Recht auf Stichprobenkontrollen vor.
Von dieser Regelung können sogenannte ordnungsgemäße – "zuverlässig" wäre die korrektere sinngemäße Übersetzung – Importeure profitieren. Als solche werden Importeure definiert, die sich verpflichten, ein strenges Überwachungssystem für die importierten Waren einzuführen und aufrechtzuerhalten. Dazu gehört unter anderem die Kontrolle der Temperatur, bei der die Produkte nach Israel transportiert werden. Das Überwachungssystem muss internationalen Standards folgen. Für andere Importeure "empfindlicher Produkte" gelten dagegen strengere Kontrollen.
EU-Normen reichen oft aus
Im Jahr 2025 hat Israel 24 EU-Verordnungen für den Lebensmittelsektor übernommen. Sie wurden in das israelische Gesetz zum Schutz der öffentlichen Gesundheit Public Health Protection (Food) Law aufgenommen. Dadurch genügt es, wenn die importierten Nahrungsmittel EU-Normen erfüllen. Diese Maßnahme erfolgte im Rahmen einer umfassenderen Reform zur Übernahme europäischer Direktiven auch für andere Produkte – unter dem Namen "Was für Europa gut ist, ist auch für Israel gut".
Zwar gibt es einige Ausnahmen. So bleibt die Anordnung in Kraft, Produkte mit hohem Gehalt an Zucker, Natrium und gesättigten Fetten als gesundheitsschädlich zu kennzeichnen. Zudem werden besonders sensible Lebensmittel, wie beispielsweise Babynahrung, auch bei der Einfuhr durch einen "zuverlässigen Importeur" einer Prüfung unterzogen. Erst danach erlaubt das Gesundheitsministerium die Zollfreigabe. Dennoch bedeutet die Übernahme europäischer Regeln insgesamt eine Erleichterung der Nahrungsmitteleinfuhr.
Wohlgemerkt geht es bei der Reform nicht um das Ursprungsland der Waren. Vielmehr kommt es darauf an, ob das betreffende Produkt den Bestimmungen der Marktzulassung entspricht.
Koschere Nahrungsmittel sind die Regel
Die meisten importierten Nahrungsmittel sind koscher, entsprechen also den religiösen Speisegesetzen des Judentums. Die Einfuhr nicht koscherer Nahrungsmittel – mit Ausnahme von Fleischprodukten – ist zwar nicht untersagt, doch rund 70 Prozent der israelischen Juden ernähren sich koscher. Ein großer Teil von ihnen würde Lebensmittelgeschäfte, die auch nicht koschere Erzeugnisse anbieten, nicht aufsuchen. Dagegen macht es säkularen Juden nichts aus, koschere Produkte zu kaufen. Wer gezielt bestimmte nichtkoschere Nahrungsmittel sucht, kann sie in Geschäften finden, die auf religiöse Kunden verzichten.
Um in Israel als koscher verkauft zu werden, bedürfen importierte Nahrungsmittel des Koscher-Zertifikats eines vom israelischen Oberrabbinat für diesen Zweck anerkannten Rabbiners.
Um koscher produzieren zu können, muss ein ausländischer Betrieb zweckgebundene Produktionslinien auf koschere Herstellung umrüsten. Dazu gehören eine gründliche Reinigung der Produktionsanlagen, der Einsatz koscherer Rohstoffe sowie Gebühren für die rabbinische Überwachung und Koscher-Zertifizierung. Solcher Aufwand ist hauptsächlich im Rahmen einer festen Lieferbeziehung sinnvoll.
Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
Von Wladimir Struminski
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