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Zollbericht Israel Zulassungsverfahren

Besondere Marktzugangsvoraussetzungen

Für zahlreiche Waren gelten strenge Zulassungsbedingungen, so bei Pharmaerzeugnissen, Medizintechnik und Telekommunikation. Für die Durchsetzung sind mehrere Ministerien zuständig.

Von Wladimir Struminski | Israel

Marktzugangsanforderungen gelten für eine Reihe von Waren. Eines ihrer Hauptziele sind Marktregulierungen, die einen möglichst reibungslosen Ablauf der Wirtschaftstätigkeit gewährleisten sollen. Weitere Ziele sind Verbraucherschutz, Schutz der einheimischen Natur und Landwirtschaft sowie, in bestimmten Fällen, die Einhaltung internationaler Abkommen.

Um die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften besser kontrollieren zu können, erlaubt die Regierung bei bestimmten Waren Importe nur durch zugelassene Importeure. Verschiedene Kennzeichnungsvorschriften dienen der Verbraucherinformation. Die Zuständigkeit für die Durchsetzung der Bestimmungen verteilt sich auf mehrere Regierungsministerien.

Zulassung von Pharmaprodukten und Medizintechnik in Anlehnung an westliche Länder

Für die Zulassung von Arzneimitteln ist die pharmazeutische Abteilung (Pharmaceutical Division) des Gesundheitsministeriums (Ministry of Health) zuständig. Es dürfen nur im Voraus marktzugelassene Produkte von zugelassenen Importeuren eingeführt werden. Eine Besonderheit ist dabei, dass das Gesundheitsministerium nur solche Pharmaprodukte zulässt, die bereits über eine Marktzulassung in den sogenannten "anerkannten Ländern“ verfügen. Bei diesen handelt es sich um mehr als 20 westliche Industriestaaten, darunter auch Deutschland.

Die Begründung für diese Praxis lautet, dass das kleine Israel nicht über ausreichende Kapazitäten verfüge, ein vollständiges Prüf- und Zulassungsverfahren durchzuführen. Konkret wird in Israel insbesondere die Zusammensetzung von Medikamenten überprüft, um ihre Konformität mit den in "anerkannten Ländern“ vermarkteten Präparaten sicherzustellen.

Die Marktzulassung medizintechnischer Produkte obliegt der Abteilung für medizinische Vorrichtungen (Medical Device Division) des Gesundheitsministeriums. In den Jahren 2023 und 2024 wurden die Kontrollbestimmungen gelockert und die medizintechnischen Erzeugnisse in drei Risikokategorien eingeteilt. Für Produkte der höchsten Risikostufe gelten weiterhin strenge Zulassungsbestimmungen und eine Liste "anerkannter Länder“.

Zulassungspflicht für zahlreiche Produkte der Nachrichtentechnik

Im Bereich der Nachrichtentechnik ist das Telekommunikationsministerium (Ministry of Communications) für die Zulassung einer Reihe von Kommunikationsgeräten verantwortlich. Solche Geräte dürfen nur von einem zugelassenen Importeur eingeführt werden.

Grundsätzlich sind Telekommunikationsprodukte zulassungspflichtig, die mit einem Funksender ausgestattet sind oder einen Anschluss an öffentliche Telekommunikationsnetze haben. Geräte, die bestimmte Frequenzen nutzen, können darüber hinaus einer Betriebslizenz bedürfen.

Die Zulassungspflicht umfasst eine Vielzahl von Produkten der Nachrichtentechnik, darunter Router, Mobilfunkmodems, Punkt-zu-Punkt-Richtfunkausrüstungen und netzwerkfähige Videokameras. Damit spielen die Marktzulassungsvorschriften für Nachrichtentechnik eine wichtige Rolle für viele Wirtschaftsbereiche.

Eine Zulassungspflicht gilt auch für Kfz und viele Produkte der Kfz-Branche. Das für diesen Bereich zuständige Ressort ist das Verkehrsministerium (Ministry of Transportation and Road Safety). Das Wirtschaftsministerium ist für die Marktzulassung kontrollierter Industriechemikalien sowie von Erzeugnissen zuständig, die Schwermetalle wie Beryllium, Blei, Quecksilber oder Cadmium enthalten. Dem Landwirtschaftsministerium (Ministry of Agriculture and Food Safety) obliegt die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln.

Internationale Abkommen erfordern separate Marktzulassung

Im Bereich internationaler Marktzulassungsverpflichtungen ist Israel Unterzeichnerstaat des Kimberley-Abkommens. Damit dürfen nur solche Diamanten importiert werden, die keine sogenannten Konfliktdiamanten sind. Jede Sendung Rohdiamanten bedarf eines entsprechenden fälschungssicheren Zertifikats.

Im Rahmen des Basel-Übereinkommens kontrolliert Israel den Handel mit gefährlichen Abfällen. Deren Einfuhr ist genehmigungspflichtig; die Zuständigkeit liegt beim Umweltschutzministerium (Ministry of Environmental Protection). Gemäß dem Washingtoner Artenschutzabkommen CITES reguliert und überwacht Israel den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten und verlangt die Vorlage artenschutzrechtlicher Genehmigungen.

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