Zollbericht Israel Veredelung
Besondere Zollverfahren
Besondere Zollverfahren gelten in mehreren Fällen. Dazu gehören Zolllager, vorübergehende Verwendung und Veredelung von Waren sowie Vergünstigungen für diplomatische Einrichtungen.
08.10.2025
Von Wladimir Struminski | Israel
Die Nutzung von Zolllagern ist gängige Praxis, falls der Importeur nicht die gesamte eingeführte Warenmenge sofort übernehmen möchte. Die Lagerung der Waren findet unter Zollaufsicht statt. Zölle und Einfuhrabgaben sind erst bei der Zollfreigabe zahlbar. Die Warenaufbewahrung in einem Zolllager dient unter anderem der Optimierung des Cashflows des Importeurs, wenn größere Mengen importiert, aber erst nach und nach auf den Markt gebracht werden. Sie wird auch bei Aktionswaren verwendet.
210 Zolllager tätig
Ein typisch israelischer Fall ist die Nutzung von Kfz-Zolllagern vor einer Erhöhung der Pkw-Kaufsteuer. Für deren Höhe ist nämlich der Zeitpunkt der Einfuhr und nicht der Freigabe maßgeblich. So erlebte die Pkw-Einfuhr vor Ende 2024 einen Boom, weil die Verbraucher der ab 1. Januar 2025 geltenden Steuererhöhung zuvorkommen wollten.
Nach Angaben der israelischen Steuerbehörde (Israel Tax Authority) gab es in Israel im August 2025 insgesamt 210 zugelassene Zolllager. Bei 112 von ihnen handelte es sich um sogenannte private Lager, die nur von ihrem jeweiligen Besitzer oder Betreiber genutzt werden dürfen. Weitere 98 Lager waren öffentlich, das heißt, sie standen der Allgemeinheit der Importeure zur Verfügung.
Zollbefreiung bei vorübergehender Verwendung
Bei vorübergehender Verwendung kann die Zolldirektion eingeführte Waren von Zoll- und anderen Abgaben befreien. Als vorübergehend importierte Waren definiert die israelische Zollverordnung (Customs Ordinance) grundsätzlich "Waren, die für einen bestimmten Zweck eingeführt wurden und für die Wiederausfuhr innerhalb der festgelegten Frist bestimmt sind, ohne dass sie eine Änderung erfahren“.
Zu den berechtigten Zwecken gehört im Wirtschaftsleben insbesondere die vorübergehende Einfuhr für Ausstellungen, Messen oder Präsentationen für Handel, Industrie, Landwirtschaft oder Handwerk. Nicht wirtschaftlich orientierte Beispiele sind unter anderem Waren für wohltätige Ausstellungen oder Tagungen oder zur Förderung von Kunst, Handwerk, Sport oder wissenschaftlicher Tätigkeit.
Aktive Veredelung berechtigt zur Zollbefreiung
Waren, die für aktive Veredelung nach Israel importiert werden, werden vom Zoll befreit. Nach Abschluss der einschlägigen Arbeitsprozesse müssen sie wieder ausgeführt werden. Zu den dabei anerkannten Arbeitsgängen gehören Ver- und Bearbeitung, Reparatur, Instandsetzung, Einfuhr von Verpackungen für Exportwaren und Verpackung von Exportwaren sowie Etikettierung.
Bei der vorübergehenden Verwendung und der aktiven Veredelung erhalten die betroffenen Waren eine bedingte Zollbefreiung. Sollte die vereinbarte Ausfuhr ausbleiben, sind die ausgesetzten Zoll- und andere Abgaben zu entrichten. Bedingung für die Gewährung einer bedingten Zollbefreiung ist die Beibringung einer Bankbürgschaft für die Zahlungen.
Erleichterungen für Erdgassuche
Israel ist am Ausbau der Erdgasförderung interessiert. Deswegen können sämtliche Maschinen, Ausrüstungen, Anlagen, Treibstoffe, Gebäude, Transportsysteme, die für diesen Zweck erforderlich sind, zoll- und kaufsteuerfrei importiert werden. Das gilt auch für Kfz, die ausschließlich im Zusammenhang mit der Erdgasförderung genutzt werden.
Die offizielle Sprachregelung spricht von "Erdölförderung“, wie es dem 1952 verabschiedeten Erdölgesetz entspricht. Unter diesem Begriff wird aber auch Erdgas subsumiert. Dieses wird in Israel in großen Mengen aus Offshore-Vorkommen gefördert. Dagegen wird Erdöl praktisch gar nicht gefördert. Nutznießer der Zollbefreiung für Erdgassuche sind Inhaber von Förder- oder Suchlizenzen (offiziell: Erdölrechten) sowie von diesen beauftrage Unternehmen oder Personen.
Freistellung für diplomatische Vertretungen und internationale Organisationen
Im Einklang mit dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, genießen diplomatische Vertretungen Zollfreiheit bei Waren für ihren Dienstgebrauch. Das gilt auch für persönliche Gegenstände akkreditierter Diplomaten und ihrer Haushaltsangehörigen.
Gemäß dem Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen gilt die Zollfreiheit für Güter, Fahrzeuge und Geräte für die offizielle Tätigkeit der UN-Organisation in Israel. Zollbefreit sind auch Waren wie Lebensmittel, Medikamente und Ausrüstungen im Rahmen von Hilfsprogrammen der UNO. Ähnliches gilt für internationale Hilfsorganisationen im Rahmen bilateraler Abkommen oder individueller Anerkennung durch das israelische Außen- und das Finanzministerium.