Zollbericht Israel Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung
Standards und Normen
Im Jahr 2025 hat Israel zahlreiche verbindliche Normen an EU-Direktiven angepasst. Das vereinfacht die Einfuhr. Die Erfüllung freiwilliger Normen wird oft als Güteprädikat genutzt.
08.10.2025
Von Wladimir Struminski | Israel
In der israelischen Rechtsterminologie wird nicht zwischen Standards und Normen unterschieden. Das hebräische Wort „Teken“ entspricht dem deutschen Begriff „Norm“. Die wesentliche Unterscheidung besteht zwischen freiwilligen und verbindlichen Normen, wobei letztere sowohl für einheimische als auch für importierte Produkte verpflichtend sind.
Wirtschaftsministerium entscheidet über verbindliche Normen
Alle Normen werden vom staatseigenen Israelischen Normeninstitut (Standards Institution of Israel) erlassen. Mit ihnen setzt das Institut Maßstäbe für eine Vielzahl von Erzeugnissen, hat jedoch keine Befugnis, sie für verbindlich zu erklären. Das kann nur das Wirtschaftsministerium tun, in dem das für das Normenwesen zuständige Amt des Normenbeauftragten (Commissioner of Standards) angesiedelt ist.
Triftige Gründe für die Verbindlichkeitserklärung sind laut dem Normeninstitut:
- Schutz der öffentlichen Gesundheit
- Schutz der öffentlichen Sicherheit
- Umweltschutz
- Gewährleistung notwendiger Verbraucherinformationen
- Sicherstellung der technischen Kompatibilität von Produkten
- Abwendung von Schäden im Bauwesen
Bedeutung der Normen ist nicht einheitlich
Laut der Datenbanksammlung der israelischen Regierung „DataGov“ waren im August 2025 insgesamt 563 verbindliche israelische Normen in Kraft. Allerdings ist ihre tatsächliche Bedeutung nicht einheitlich – auch für Importeure.
Zum einen sind die Normen in vier Risikokategorien unterteilt. Je höher die Risikokategorie, desto strenger die Anforderungen an den Nachweis der Normkonformität. Zur risikoreichsten Gruppe – der Gruppe 1 – gehören insbesondere Produkte für Kleinkinder, vor allem Spielzeug und Babynahrung, aber auch besonders sicherheitsrelevante Produkte wie Gasgeräte, Aufzüge und Hebezeuge. In den Gruppen 2 und 3 finden sich vornehmlich Elektrogeräte, -ausrüstungen und -zubehör, Chemikalien und Kunststoffprodukte sowie Baustoffe, Baukomponenten und Sicherheitszubehör.
In allen drei Kategorien ist technische Dokumentation des Produkts erforderlich. Allerdings unterscheiden sich die Anforderungen an den Nachweis der Normkonformität erheblich. Bei Produkten der Gruppe 1 sind sie am strengsten und umfassen neben der Typgenehmigung auch eine Konformitätserklärung des Importeurs für jede Sendung sowie physische Kontrollen.
Bei Waren der Gruppe 2 entfällt die umfassende Pflicht zu Stichproben bei jeder Sendung, auch wenn sich die Behörden das Recht auf solche Kontrollen vorbehalten. In der Gruppe 3 genügt die Konformitätserklärung des Importeurs, wobei auch hier behördliche Stichprobenkontrollen möglich sind. In jedem Fall behalten sich die Behörden das Recht vor, nachträgliche Produktkontrollen im Einzelhandel durchzuführen.
Die Gruppe 4 stellt eine gewisse Anomalie dar. In ihr wurden 2021 bestehende Normen für Produkte zusammengefasst, die ausschließlich für den Einsatz in der Industrie bestimmt sind. Deshalb ist bei diesen Produkten bei der Einfuhr kein Konformitätsnachweis erforderlich. Die Zollfreigabe erfolgt ohne Kontrollen. Es handelt sich nur um eine kleine Anzahl von Normen, die zwar offiziell verbindlich sind, in der Praxis jedoch nicht als solche gehandhabt werden. Allenfalls geben sie einen gewissen Standard vor.
Anpassung an EU-Vorlagen
Seit Anfang 2025 haben die israelischen Normen erheblich an Relevanz für die Einfuhr verloren. Die Einhaltung der meisten dieser Normen wurde als Voraussetzung für den Import und die Zollfreigabe abgeschafft – auch wenn die Normen selbst rechtlich fortbestehen. Nach der neuen Regelung genügt für die Einfuhr Konformität mit den Bestimmungen von 43 EU-Direktiven. Wie Wirtschaftsminister Nir Barkat bei der Einführung der Reform erklärte, gilt diese Reform für Produkte, die von 444 israelischen Normen erfasst sind – also die große Mehrheit aller verbindlichen Normen.
Da die einheimischen Normen, wie erwähnt, fortbestehen, können Importeure nach wie vor Waren nach dem alten Verfahren ins Land bringen. Allerdings genügt es nach dem sogenannten europäischen Verfahren, wenn die Importerzeugnisse nachweislich in der EU vertrieben werden und den europäischen Normen entsprechen. Das ist vor allem für Produkte der Normengruppen 2 und 3 eine große Erleichterung. Für die risikoreichsten Produkte bleibt es auch im Rahmen des „europäischen Verfahrens“ bei strengen Kontrollen.
Die weitgehende Angleichung der Normen an die EU bedeutet eine stärkere Öffnung des israelischen Marktes für die Einfuhr. In vielen Fällen wirkten eigenständige israelische Normen wie nichttarifäre Handelshemmnisse. Dabei ging es nicht nur um Fälle, in denen die israelische Norm von international üblichen Standards abwich. Vielmehr stellte bereits die Erbringung des Nachweises der Normkonformität eine zusätzliche Hürde für ausländische Produkte dar. Deshalb hat auch die israelische Importwirtschaft die Normenreform begrüßt. Die Möglichkeit, EU-konforme Produkte auf den israelischen Markt zu bringen, steht nicht nur Importeuren, sondern auch israelischen Herstellern offen.
Freiwillige Normen als Gütesiegel
Neben den verbindlichen gibt es auch rund 3.600 freiwillige Normen. Diese können mehreren Zwecken dienen. Häufig werden sie von israelischen Branchenverbänden beantragt, um Klarheit über das Qualitätsniveau bestimmter Produkte zu schaffen. Der Hinweis „Gemäß der israelischen Norm“ gilt in solchen Fällen als Gütesiegel. Er ermöglicht es Anbietern, sich von billigerer Konkurrenz abzuheben, die die Anforderungen der freiwilligen Norm nicht erfüllt. Dieser Gesichtspunkt kann auch für Importeure und deren Auftraggeber relevant werden.
In anderen Fällen übernimmt das Normeninstitut internationale Normen, um israelischen Herstellern die Erschließung von Exportmärkten zu erleichtern. Das gilt auch dann, wenn freiwillige Normen aus dem Ausland - oder aber verbindliche ausländische Normen, die das israelischen Wirtschaftsministerium nicht für verbindlich erklärt.