Zollmeldung Israel Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
Zollregularien für Waren aus israelischen Siedlungen
Bei Waren aus israelischen Siedlungen in der Westbank, Ostjerusalem und auf den Golanhöhen sollten Unternehmen die besonderen EU-Vorgaben zur Ursprungskennzeichnung beachten.
21.08.2026
Unternehmen sollten bei Waren aus israelischen Siedlungen in der Westbank, Ostjerusalem und auf den Golanhöhen die besonderen EU-Vorgaben zum Ursprung und zur Kennzeichnung beachten. Diese Gebiete werden von der EU nicht als Teil des israelischen Staatsgebiets anerkannt.
Produkte aus diesen Gebieten dürfen daher nicht als "Made in Israel“ gekennzeichnet werden. Stattdessen muss die Herkunft eindeutig angegeben werden, beispielsweise "Hergestellt in der Westbank (israelische Siedlung)“.
Zollrechtlich wichtig: Waren aus israelischen Siedlungen fallen nicht unter die Zollpräferenzen des EU-Israel-Assoziierungsabkommens. Sie können deshalb bei der Einfuhr in die EU mit den regulären Drittlandszöllen belastet werden, sofern für die betreffende Ware ein Zollsatz erhoben wird. Maßgeblich sind die jeweiligen Ursprungsnachweise und die korrekte Bestimmung des Warenursprungs.
Ein EU-weites Einfuhrverbot für Siedlungsprodukte besteht derzeit nicht. Allerdings haben einzelne Mitgliedstaaten nationale Beschränkungen eingeführt. Unternehmen sollten daher vor Lieferungen in bestimmte EU-Märkte die jeweils geltenden nationalen Vorschriften prüfen.
Fehlerhafte Ursprungsangaben oder Kennzeichnungen können zur Versagung von Zollvergünstigungen, zu Nachforderungen von Einfuhrabgaben und zu Beanstandungen durch Zollbehörden führen. Eine sorgfältige Prüfung von Lieferantenangaben und Ursprungsnachweisen ist daher empfehlenswert.