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Recht kompakt | Italien | Einreise und Aufenthalt

Italien: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen benötigen für die Einreise nach Italien lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn

Alle Bürger der Europäischen Union haben das Recht, nach Italien einzureisen und sich dort frei aufzuhalten. Dabei sind allerdings unterschiedliche Regelungen zu beachten, je nachdem, ob die Aufenthaltsdauer drei Monate überschreitet oder nicht.

EU-Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten, müssen die für italienische Staatsangehörige geltenden Meldebestimmungen beachten. Die Eintragung im Melderegister erfolgt beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Ufficio Anagrafe). Informationen hält die Webseite des Nationalen Einwohnermelderegisters (Anagrafe Nazionale della Popolazione Residente – ANPR) bereit.

Auch besteht die Möglichkeit, die eigene Anwesenheit auf italienischem Staatsgebiet bei Aufenthalten unter drei Monaten Dauer zu melden. Dies geschieht in Form einer Erklärung der zeitlichen Niederlassung (dichiarazione di domicilio temporaneo).

Weitere Informationen können dem Internetauftritt der Deutschen Vertretungen in Italien entnommen werden.

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus informiert das Auswärtige Amt über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise und eventuell geltende Einreisebeschränkungen oder Quarantänebestimmungen im Land.

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