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Recht kompakt | Italien | Rechtsordnung

Italien: Rechtssystem

Italien ist eine parlamentarische Republik. Die italienische Rechtsordnung ist kontinentaleuropäisch geprägt und beruht in weiten Teilen auf geschriebenem Recht.

Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn

Allgemeines

"Italien ist eine demokratische, auf Arbeit gegründete Republik", so steht es in Artikel 1 der italienischen Verfassung (La Costituzione). Der Regierungschef (Premierminister:in) wird vom Staatsoberhaupt (Presidente della Repubblica) ernannt. Das Parlament setzt sich aus zwei Kammern zusammen: der Abgeordnetenkammer (Camera dei Deputati) und dem Senat der Republik (Senato della Repubblica). Das Staatsgebiet ist in 20 Regionen und 88 Provinzen (province) und 14 Metropolitanstädte (città metropolitane) gegliedert. Unterhalb der Provinzen und Metropolitanstädte befindet sich die Ebene der Gemeinden (comuni). Die Regionen verfügen über eine eigene direkt gewählte Volksvertretung, den Regionalrat (consiglio regionale). Dieser erlässt Gesetze bezüglich all derjenigen Materien, die nicht ausschließlich der staatlichen Gesetzgebung vorbehalten sind. Dies schließt auch die Gesetzgebungsbefugnis für solche Sachgebiete ein, in denen der Staat lediglich einen gewissen Rahmen festlegt.

Seit dem 1. Januar 1958 ist Italien Mitglied der Europäischen Union.

Amtssprache ist Italienisch.

Rechtsquellen

Die italienische Verfassung stellt die höchste staatliche Rechtsquelle dar. Weitere Rechtsquellen sind Gesetze (Gesetzbücher und sonstige Parlamentsgesetze, Regionalgesetze), Verordnungen und das Gewohnheitsrecht. Außerdem kann ein Referendum Rechtsquelle sein, sofern es ein bestehendes Gesetz aufhebt.

Parlamentsgesetze entfalten für das gesamte italienische Hoheitsgebiet Geltung. Regionalgesetze hingegen sind in ihrer Wirkung räumlich (auf die Region) und sachlich (auf bestimme Bereiche) beschränkt.

Gesetze werden im italienischen Amtsblatt (Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana) veröffentlicht. Zusätzliche Recherchemöglichkeiten bietet die Rechtsdatenbank Normattiva (auch in englischer Sprache).

Besonderheiten

Fünf Regionen haben ein Sonderstatut (statuto speciale): Friaul, Sardinien, Trentino-Südtirol, Aostatal und Sizilien. Der Sonderstatus gewährt ihnen größere, insbesondere finanzielle, Autonomie und eröffnet die Möglichkeit, in bestimmten lokalen Angelegenheiten Rechtsvorschriften zu erlassen.

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