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Rechtsmeldung Italien Registerrecht

Italienisches Anti-Geldwäscheregister geht live

Durch Ministerialdekret vom 9. Oktober 2023 wird das Register der wirtschaftlichen Eigentümer implementiert. Damit beginnen Fristen für die Einreichung zu laufen.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das Dekret dient der Bekämpfung der Geldwäsche durch Transparenz und setzt die entsprechenden europäischen Richtlinien um, insbesondere die Richtlinien (EU) 2015/849 und 2018/843.

Es implementiert seinerseits das Dekret vom 11. März 2022, in dem die wesentlichen Eckdaten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer ("Titolare effettivo") festgelegt werden. Zuständig für die Umsetzung des Registers ist das Portal InfoCamere.it. Näheres zu den Verpflichteten und den einzureichenden Daten regeln die Artikel 3 und 4 des oben genannten Dekrets.

In Bezug auf die Fristen für die Einreichung wird zwischen vor und nach dem 9. Oktober 2023 gegründeten Unternehmen unterschieden. Vor dem Stichtag gegründete Unternehmen haben bis zum 11. Dezember 2023 Zeit, die geforderten Informationen einzureichen. Unternehmen, die nach dem 9. Oktober 2023 gegründet werden, müssen die Informationen binnen 30 Tagen ab der Eintragung im Handelsregister einreichen.

Gemäß Artikel 8 des Dekrets vom 11. März 2022 werden Verwaltungsgebühren erhoben, für die Eintragung wie auch für Auskünfte aus dem Register. Die Höhe der Verwaltungsgebühren regelt das Dekret Nr. 149 vom 20. April 2023, veröffentlicht im Mitteilungsblatt (Gazzetta uffiziale) vom 28. Juni 2023.
 

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