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Zollbericht Kamerun Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Tier- und pflanzengesundheitliche Regelungen

Gemäß den gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Anforderungen dürfen einige Waren nur mit einem entsprechenden Gesundheitszeugnis eingeführt werden.

Von Andrea Mack | Bonn

Lebende Tiere und Tierprodukte

Für die Einfuhr von lebenden Tiere und tierischen Produkten ist ein Gesundheitszeugnis (Certificat vétérinaire) der zuständigen Behörde des Exportlandes erforderlich. Tierärzte, die vom Ministerium für Viehzucht, Fischerei und Tierindustrie (MINEPIA) zugelassen sind, führen bei Ankunft der Ware an der Eingangszollstelle eine Veterinärkontrolle durch. Sie prüfen, ob hygienische und gesundheitliche Anforderungen sowie Qualitätsstandards eingehalten werden. Bei zufriedenstellendem Ergebnis wird ein Tiergesundheitszeugnis (Certificat sanitaire vétérinaire) ausgestellt, das bei der Zollabfertigung vorzulegen ist. Für die Tierzucht, die Lagerung und den Verkauf von tierischen Produkten sowie für die Herstellung von Tierfutter benötigen Importunternehmen und Händler eine Zulassung des MINEPIA.

Pflanzen und pflanzliche Produkte

Nach dem Pflanzenschutzgesetz Nr. 2003/003 vom 21. April 2003 ist jeder Einfuhrsendung von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen, Erde und Kultursubstraten ein Pflanzengesundheitszeugnis (Certificat phytosanitaire) aus dem Herkunftsland beizufügen. Diese Erzeugnisse dürfen nur über ausgewiesene Einlassstellen eingeführt werden. Dort führen Mitarbeiter des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (MINADER) eine phytosanitäre Inspektion durch. Bei zufriedenstellendem Ergebnis stellen sie ein Prüfzertifikat (Procès verbal d'inspection phytosanitaire à l'importation) aus, das der Importeur für die Zollabfertigung benötigt.

Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse, die als risikobehaftet eingestuft werden, bedürfen zusätzlich einer Einfuhrgenehmigung des MINADER. Pflanzenschutzmittel (Pestizide) gehören grundsätzlich zu dieser Kategorie. Sie sind registrierungspflichtig und dürfen nur eingeführt werden, wenn sie keine einfuhrverbotenen chemischen Substanzen enthalten. Hierfür ist ein Analysenzertifikat vorzulegen.

Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Kamerun ist Vertragsstaat des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), das den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen sowie deren Produkten regelt. Bei der Ein- und Ausfuhr von Waren, die in den Geltungsbereich dieses Abkommens fallen, sind die vorgeschriebenen Bescheinigungen vorzulegen.

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