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Kanada: Lieferkettengesetz

Das kanadische Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit in ihren globalen Lieferketten offenzulegen. (Stand: 11.06.2025)

Von Jan Sebisch | Bonn

Das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit in Lieferketten (Fighting Against Forced and Child Labour in Supply Chains Act) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Das Gesetz zielt darauf ab, Transparenz über Maßnahmen von Unternehmen zu schaffen, die verhindern sollen, dass Zwangsarbeit oder Kinderarbeit in ihren Lieferketten oder Geschäftsprozessen vorkommen. Es verpflichtet diesbezüglich bestimmte Unternehmen, jährlich einen Bericht über Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit in ihren Lieferketten und Geschäftsabläufen zu veröffentlichen.

Unternehmen (any corporation, trust, partnership or other unincorporated organization) sind verpflichtet einen jährlichen Bericht einzureichen, wenn sie:

  • an einer kanadischen Börse notiert sind; oder
  • einen Geschäftssitz in Kanada haben, in Kanada geschäftlich tätig sind oder Vermögenswerte in Kanada haben und auf der Grundlage des Konzernabschlusses mindestens zwei der folgenden drei Kriterien für mindestens eines seiner letzten beiden Geschäftsjahre erfüllen:
  1. ein Vermögen von mindestens 20 Millionen US-Dollar oder mehr aufweisen,
  2. einen Umsatz von mindestens 40 Millionen US-Dollar oder mehr erwirtschaftet haben und
  3. durchschnittlich mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigten.

Insofern ein Unternehmen diese Voraussetzungen erfüllt, ist weiterhin erforderlich, dass es

  1. Waren in Kanada oder anderswo produziert (produce goods in Canada or elsewhere);
  2. außerhalb Kanadas hergestellte Waren importiert (import goods produced outside Canada); oder
  3. ein anderes Unternehmen kontrolliert, dass Waren herstellt oder importiert (control another entity that produces or imports goods).

Weitere Informationen zur Feststellung, ob ein Unternehmen den Berichtserstattungspflichten unterliegt, finden sich in den Leitlinien zur Anwendung des Gesetzes.

Der Bericht ist bis spätestens zum 31. Mai eines jeden Jahres beim Minister of Public Safety einzureichen und an einer gut sichtbaren Stelle auf der Webseite des Unternehmens zu veröffentlichen. Berichte, die bei Public Safety Canada eingereicht werden, werden auch in einem durchsuchbaren Online-Katalog öffentlich zugänglich gemacht. Zusätzlich zu den Berichterstattungspflichten sind die betroffenen Rechtsträger verpflichtete einen Online-Fragebogen auszufüllen.

Verstöße gegen die Pflichten können mit Bußgeldern von bis zu 250.000 kanadischen Dollar geahndet werden, wobei auch die Unternehmensleitung haftbar gemacht werden kann. Das Gesetz soll Transparenz fördern und die unternehmerische Verantwortung für faire Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten stärken.

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