Zollmeldung Kanada Antidumping, Antisubvention

Kanada führt vorläufige Schutzmaßnahmen ein

Betroffen sind Einfuhren bestimmter Gemüseprodukte in Dosen.

Von Dr. Melanie Jordan | Bonn

Kanada führt mit Wirkung zum 19. Juni 2026 einen vorläufigen Schutzzoll in Höhe von 10 Prozent auf Einfuhr von Dosengemüse ein. Die Maßnahme gilt vorläufig und maximal 200 Tage. Betroffen sind beispielsweise Dosenmais, Dosenerbsen oder auch grüne Bohnen aus der Dosen. Die betroffenen Waren werden in folgende Zolltarifnummern eingereiht (siehe Anhang 1): 0710.21.00.00, 0710.22.00.10, 0710.22.00.90, 0710.40.00.00, 0710.80.00.20, 0710.80.00.90, 0710.90.00.00, 2005.40.00.00, 2005.51.90.19, 2005.51.90.90, 2005.59.00.00, 2005.80.00.00, 2005.99.11.00, 2005.99.19.00, 2005.99.20.19, 2005.99.20.99, 2005.99.90.15, 2005.99.90.18, 2005.99.90.19, 2005.99.90.98 und 2005.99.90.99.

Zum Hintergrund

Das Canadian International Trade Tribunal (CITT) hat am 16. März 2026 eine Schutzmaßnahmenuntersuchung zu bestimmten Gemüseprodukten eingeleitet. Geprüft wurde, ob diese Waren in so stark erhöhten Mengen und unter solchen Bedingungen nach Kanada importiert werden, dass sie eine wesentliche Ursache für eine ernsthafte Schädigung oder deren Androhung für kanadische Hersteller darstellen.

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