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Zollbericht Kanada Einfuhrverbote und Beschränkungen

Kunststoffimporte nach Kanada werden meldepflichtig

Die Berichtspflichten werden schrittweise eingeführt. Die erste Phase beginnt im September 2025.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Die kanadische Regierung hat das Federal Plastics Registry (FPR) eingeführt, um Daten über Kunststoffprodukte zu sammeln, die in Kanada in Verkehr gebracht werden. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und Maßnahmen zur Reduzierung von Plastikabfällen besser zu steuern.

Wer muss die Berichtspflichten einhalten?

Unternehmen, die Kunststoffverpackungen, elektronische Geräte oder Einwegprodukte herstellen, importieren oder vertreiben, sind verpflichtet, jährlich Bericht zu erstatten. Die Berichtspflicht gilt für Produkte, die typischerweise im Haushaltsabfall landen. Kleine Unternehmen, die weniger als 1.000 Kilogramm Kunststoff pro Jahr in Verkehr bringen, sind von der Meldepflicht ausgenommen.

Was wird gemeldet?

Unternehmen müssen unter anderem Angaben zur Kunststoffart, zur Herkunft des Materials, zur Produktkategorie und zur Menge machen.

Wo werden Berichte eingereicht?

Die Berichte sind über ein Online-Portal einzureichen, das sich derzeit noch in der Aufbauphase befindet. Detaillierte Hinweise zur Nutzung des Portals werden zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt.

Welche Fristen sind einzuhalten?

Die Berichte müssen jeweils bis zum 29. September des Folgejahres eingereicht werden. Das bedeutet, dass beispielsweise Daten aus dem Jahr 2024 spätestens am 29. September 2025 übermittelt werden müssen.

Die Berichtspflichten im Rahmen des FPR werden schrittweise eingeführt, um Unternehmen ausreichend Zeit zur Umsetzung zu geben.

  • Phase 1 (ab September 2025): Unternehmen müssen Daten zu folgenden Kunststoffprodukten melden, die im Kalenderjahr 2024 auf den kanadischen Markt gebracht wurden: Kunststoffverpackungen, gefüllt und ungefüllt; elektronische und elektrische Geräte und Einweg- oder Wegwerfprodukte.
  • Phase 2 (ab 2026): Die Meldepflicht wird auf Hersteller und Importeure von Kunststoffharzen und weiteren Kunststoffprodukten ausgeweitet. Zudem müssen Unternehmen erstmals Angaben zu Kunststoffabfällen machen, die in Industrie-, Gewerbe- und Institutionseinrichtungen anfallen, sowie zu Kunststoffen, die gesammelt und zur Verwertung oder Entsorgung weitergeleitet wurden – für bestimmte Produktgruppen.
  • Phase 3 (ab 2027): Die Berichterstattung zu gesammelten und weitergeleiteten Kunststoffen wird auf zusätzliche Kategorien ausgeweitet.

Weitere Berichtspflichten über das Jahr 2027 hinaus werden in einem zukünftigen Informationsdokument festgelegt.

Weitere Informationen stellt die kanadische Regierung zur Verfügung:

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