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Branchen | Kasachstan | Landwirtschaft
In Kasachstan gilt das in Russland greifende Importverbot für zahlreiche Agrargüter und Lebensmittel nicht. Ausländer können keine landwirtschaftlichen Flächen kaufen oder pachten.
05.05.2021
Von Jan Triebel | Almaty
Regelungen zu Einfuhrverfahren und Zollkontrolle sind auf Ebene der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) weitestgehend harmonisiert. Ungeachtet des gemeinsamen EAWU-Binnenmarktes bleibt Kasachstan vom im Russland seit 2014 geltenden Einfuhrverbot für zahlreiche landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aus der Europäischen Union sowie einer Reihe weiterer Staaten unberührt. Vertiefende Informationen hält das Komitee für staatliche Einnahmen bereit.
Die im Agrarsektor tätigen Fördereinrichtungen der staatlichen Baiterek-Holding und zahlreiche ihrer Kunden, wickeln ihre B2B-Geschäfte weitestgehend elektronisch über ein über die Landesgrenzen hinaus aktives Portal ab.
Seit 2016 sind Pacht und Erwerb von Agrarland durch Ausländer nicht gestattet. Noch vor dem Auslaufen eines entsprechenden Moratoriums Ende 2021 dürfte das Verbot gesetzlich festgeschrieben werden. Für Inländer gilt eine Verlängerung des Moratoriums um fünf Jahre als wahrscheinlich.
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
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