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Kasachstan: Ehrgeiziges Klimaziel
Kasachstan strebt Klimaneutralität bis 2060 an. Erfahren Sie, welche Umweltauflagen und Abgaben für Unternehmen gelten. (Stand: 15.01.2025)
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Das Land verfolgt ein ehrgeiziges und herausforderndes Ziel der Klimaneutralität bis 2060. Kasachstan kämpft sich nicht nur durch Altlasten aus der Sowjetzeit, wie der Austrocknung des Aralsee, sondern auch mit neuen Problemen wie den Überschwemmungen aus 2024. Hinzu kommt, dass das Land ein großer Treibhausemittent ist. Um diese Entwicklung zu stoppen, setzt die Regierung auf politische Maßnahmen, internationale Kooperationen, technologische Innovationen und ein wachsendes Umweltbewusstsein. Die im Februar 2023 verabschiedete Klimastrategie setzt klare Etappen zur Erreichung des Zieles fest.
Nationaler Rechtsrahmen und internationale Abkommen
Der rechtliche Rahmen strebt die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Ökosysteme an. Gleichzeitig sind die Bestimmung darauf ausgelegt, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen, Investitionen und nachhaltiger Entwicklung zu gewährleisten. Maßgebend ist der Umweltschutz-Kodex (Қазақстан Республикасының Экология Кодексі) vom 2. Januar 2021. Er regelt die gesellschaftlichen Beziehungen im Bereich des Umweltschutzes und berücksichtigt internationale Standards. Weitere wichtige Gesetze sind:
- das Gesetz über den Bodenschutzgesetz Nr. 125 VII vom 27. Dezember 2017 (regelt die Nutzung von Öl-, Gas- und Bodenschätzen) und
- Wasser-, Forst- und Bodengesetze.
Im Bereich der erneuerbaren Energien:
- das Gesetz über Energieeinsparung und Energieeffizienz und
- der Strategieplan zum Übergang der Republik Kasachstan zu "grüner Ökonomie" bis 2050.
Die nationale Strategie "Grüne Ökonomie 2050" sieht vor, dass bis zum Jahr 2050 mindestens 50 Prozent des Stroms aus Solar- und Windenergie, Wasserkraftwerken und Kernkraftwerken gewonnen werden soll.
Kasachstan ist internationalen Klimaabkommen wie dem Kyoto-Protokoll 2005 und dem Pariser Übereinkommen 2016 beigetreten. Diese bilden die Grundlage für die Transformation zu einer klimafreundlichen Wirtschaft. Internationale Vorschriften haben Vorrang vor nationalem Recht, sofern keine Anpassung der Gesetzgebung erforderlich ist. Darüber hinaus ist Kasachstan Mitglied der Energiecharta und engagiert sich in der Harmonisierung der Energiepolitik innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion sowie in der zentralasiatischen Energiekooperation.
Natürliche Ressourcen stehen im Eigentum der Republik Kasachstan
Nutzungsrechte für Öl- und Gasvorkommen werden auf Grundlage von Verträgen und Lizenzen vergeben, die mit dem Ministerium für Energie abgeschlossen werden. Die Nutzung von Böden erfolgt über Vergabeverfahren oder Versteigerungen.
Umweltrechtliche Grundlagen und Anforderungen
Das Umweltschutzkodex legt eine Reihe an Tätigkeiten fest, die lizensiert werden müssen und einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, darunter:
- Wassernutzung;
- Bodennutzung zur Förderung von Öl-, Gas- und Bodenschätzen;
- Landnutzung;
- Nutzung von Wäldern, Weiden, Tier- und Pflanzenwelt;
- Abfallwirtschaft.
Jede dieser Tätigkeiten erfordert einer Genehmigung seitens der zuständigen Behörde. Eine Umweltprüfung und Berichtspflichten sind für Aktivitäten, die Auswirkungen auf die Natur haben können, vor Beginn des Projekts verpflichtend.
| Genehmigungsart | Beschreibung | Rechtsgrundlage | Zuständige Behörde |
|---|---|---|---|
| Emissionserlaubnis | Genehmigung für Luft-, Wasser- und Bodenemissionen | Umweltschutz-Kodex (Kap. 5, Art. 35–44) | Ministerium für Umwelt |
| Abfallwirtschaftslizenz | Sammlung, Transport, Lagerung, Recycling und Entsorgung von Abfällen | Umweltschutz-Kodex (Kap. 31, Art. 386–392) | siehe oben |
| Lizenz für Öl- und Gasförderung | Exploration und Produktion von Öl und Gas | Bodenschutzgesetz Nr. 125 VII | Ministerium für Energie |
| Lizenz für Stromerzeugung | Betrieb von Kraftwerken (inkl. erneuerbare Energien) | Gesetz zu Energieeinsparung und Energieeffizienz | siehe oben |
Bei Nichteinhaltung der Umweltschutzauflagen sind Sanktionen vorgesehen:
- Verwaltungsrechtliche Haftung (Geldstrafen, Einstellung der Tätigkeit);
- Zivilrechtliche Haftung (Schadensersatz);
- Strafrechtliche Haftung (zum Beispiel für illegale Abholzung und Wasserverschmutzung).
Anforderungen an umweltrechtkonformes Bauen (Art. 245)
- Umweltprüfung: Bei Bauprojekten muss die Auswirkung auf Tierwelt, Lebensräume und Wanderwege bewertet werden.
Beispiel: Schutzmaßnahmen für Brutgebiete
Technische Schutzmaßnahmen: Gebäude dürfen nicht ohne Vorrichtungen zum Schutz von Tieren und deren Lebensraum in Betrieb gehen.
Beispiel: Vogelschutz an Glasfassaden
- Infrastrukturplanung: Straßen, Pipelines oder Windparks müssen Maßnahmen zur Sicherung von Tierwanderwegen enthalten.
Beispiel: Wildtierbrücken
- Lärmschutz: Sprengungen und laute Arbeiten in Brutgebieten sind gesetzlich eingeschränkt.
Beispiel: Baupause während Brutzeit
- Wasserbauwerke: Betrieb von Dämmen und Kanälen muss den Schutz von Fischbeständen und aquatischen Lebensräumen berücksichtigen.
Beispiel: Fischaufstiegsanlagen
Umweltabgabe für Unternehmen: Was gilt?
Ein zentraler Bestandteil der Umweltpolitik ist die Sonderzahlung für Unternehmen, deren Tätigkeit die Umwelt belastet. Früher galt diese Abgabe nur für Emissionen, inzwischen umfasst sie auch die Einleitung von Schadstoffen, die Entsorgung von Abfällen sowie die Lagerung von Schwefel in offener Form. Betroffen sind nicht nur Eigentümer von Anlagen, sondern auch Firmen, die Betriebseinrichtungen lediglich mieten.
Die Betriebe werden in vier Kategorien eingeteilt. Die Pflichten unterscheiden sich nach Kategorien:
| Kategorie | Branchen / Beispiele | Auswirkungen | Genehmigungspflicht | Berichtspflicht | Umweltabgabe |
| Typ I | Öl, Gas, Bergbau, Metallurgie, Chemie, Elektrizität | erheblich | Ja (10 Jahre gültig) | Ja | Ja |
| Typ II | ähnliche Tätigkeiten wie Typ I | moderat | Ja (10 Jahre gültig) | Ja | Ja |
| Typ III | Werkstätten: Seife, Streichhölzer, Beton, Schuhe, Teppiche | gering | Nein | Ja (informativ) | Ja |
| Typ IV | Autowaschanlagen, Tankstellen, Catering, kleine Handwerksbetriebe, Märkte, Landwirtschaft | minimal | Nein | Nein | Nein |
Zu Kategorie Typ IV zählen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die von ihnen verursachte umweltschädliche Auswirkungen dürfen zehn Tonnen pro Jahr nicht überschreiten. Auch landwirtschaftliche Betriebe fallen unter die Kategorie Typ IV.
Wie finde ich die Kategorie heraus?
Bevor man mit der Aufnahmen einer Geschäftstätigkeit oder der Umsetzung eines Projektes beginnt, sollte man sich Gedanken über die Kategorie machen. In der Regel wird die Kategorie durch das lokale Umweltamt oder eine unabhängige Prüfungsstelle bestimmt und anschließend bei der Genehmigung der geplanten Tätigkeit festgelegt. Dies betrifft insbesondere große Unternehmen aus den Bereichen komplexe Produktion, Bauwesen, Rohstoffe. Bereits aktive Unternehmen können ihre Kategorie online über elicence.kz oder beim örtlichen Umweltamt per Antrag bestimmen lassen.
Wie hoch ist die Umweltabgabe?
Die Höhe der Abgabe für Typ I–III hängt vom tatsächlichen Emissionsvolumen ab. Grundlage der Berechnung ist die Schadstoffmenge, multipliziert mit dem monatlichen Berechnungsindex (MRP; 2026 = 4325 Tenge). Lokale Verwaltungen dürfen die Steuersätze erhöhen. Unternehmen mit einer umfassenden Umweltgenehmigung (Комплексное экологическое разрешение) und Einhaltung aller Normen zahlen keine Abgabe (Nullkoeffizient). Überschreitungen werden jedoch besteuert. Typ IV bleibt abgabenfrei – auch bei Nutzung von Fahrzeugen für kommerzielle Zwecke. Diese sind an lokale Steuerbehörden zu zahlen.
Eine Übersicht der lokalen Steuerbehörden kann auf der Internetseite des staatlichen Streikkomitees abgerufen werden.
Was ist eine umweltbezogene Gesamtgenehmigung?
Eine umweltbezogene Gesamtgenehmigung ist ein Dokument, das darauf abzielt, die Umweltverschmutzung durch den Einsatz der besten verfügbaren Techniken umfassend zu verhindern, negative anthropogene Auswirkungen zu minimieren und zu kontrollieren.
CO2-Steuer ist Zukunftsmusik
In Kasachstan existiert keine CO2-Steuer für Energieträger. Die Stimmen innerhalb der Regierung und von Interessenvertretern werden für eine schrittweise Einführung ab 2026 lauter. Die Einführung soll Anreize zur Reduktion der Emissionen schaffen. Gleichzeitig soll dies kasachischen Exporteuren dabei helfen zusätzliche Kosten, die durch den EU Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) entstehen, zu vermeiden. Mehr Informationen zu CBAM bietet das GTAI-Special CBAM auf einen Blick.