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Recht kompakt | Kasachstan | Sanktionen und Complaince

Kasachstan: Sanktionen und Compliance

Bei Geschäften mit Kasachstan ist eine genaue Prüfung von Geschäftspartnern und des Geschäftsverkehrs unerlässlich. (Stand: 15.01.2026)

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die internationale Gemeinschaft reagierte im Februar 2022 mit umfangreichen Sanktionspaketen auf den Krieg in der Ukraine. Kasachstan hat sich frühzeitig positioniert und gegen eine Unterstützung des Kriegs ausgesprochen. Somit wurde das Land zu einem interessanten Ausweichstandort für exportierende Unternehmen.

Umgehungsgeschäfte unerwünscht

Die EU und ihre internationale Partnern bekämpfen Umgehungsgeschäfte seit 2023 verstärkt. Aufgrund der langen russisch-kasachischen Grenze und der Mitgliedschaft in der EAWU können aus Kasachstan weiterhin Waren nach Russland geliefert werden. Aus diesem Grund werden Exporte nach Kasachstan durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) strenger kontrolliert.

Um nicht ebenfalls sanktioniert zu werden und weiterhin als attraktiver Standort für ausländische Firmen zu gelten, hat Kasachstan seine Maßnahmen zur Verhinderung von Umgehungsgeschäften verstärkt. So prüfen kasachische Banken intensiv die Unternehmensstruktur und die wirtschaftlichen Eigentümer bei einer Bankkontoeröffnung oder bei einer Überweisung die Endeigentümer.

Daher ist eine eingehende Prüfung von Sanktionen und Sanktions-Compliance für Unternehmen wichtig.

Compliance: Überprüfung des Geschäftspartners

Deutsche Unternehmen müssen ihre Geschäftspartner und Transkationen eingehend überprüfen, um einen Sanktionsverstoß zu vermeiden. Dies beinhaltet die Überprüfung von Geschäftspartnern und Transaktionen.

Was ist bei der Überprüfung von Geschäftspartnern zu beachten? Die Checkliste gibt einen ersten Überblick:

  1. Unternehmensstruktur: Eigentümer, Endbegünstigte, Genehmigungen, Geschäftsprozesse;
  2. Vermögenslage des Unternehmens auf der Grundlage des Jahresabschlusses;
  3. Prüfung abgeschlossener Verträge, Genehmigungen und Vereinbarungen, laufender Gerichts- und Verwaltungsverfahren; 
  4. Steuerstatus, Steuerschulden, Belastungen, Transaktionen zwischen verbunden Personen; 
  5. Steht der Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste? Wurden Sanktionen verhängt?

Richtige Zuordnung von Waren und Dienstleistungen

Auch die richtige Zuordnung von Waren und Dienstleistungen ist auschlaggebend, um Haftungsrisken zu vermeiden. Insbesondere bei sogenannten Dual-Use-Gütern muss eine gesonderte Prüfung erfolgen. Die Auswertung der aktuellen Sanktionspaketen ist unerlässlich. Das GTAI-Spezial EU-Sanktionen gegenüber Russland dient der Orientierung und führt weitere Ansprechpartner auf. Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Weitere grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft.

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