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Kasachstan: Zahlungsbedingungen

Geschäfte zwischen kasachischen und ausländischen Unternehmen werden oft in Fremdwährungen getätigt. Dabei können sie die Geschäftswährung frei wählen. (Stand: 16.01.2026)

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Liberaler Rechtsrahmen

Geschäfte zwischen kasachischen und ausländischen Unternehmen werden oft in Fremdwährungen (Devisen) getätigt. Das Gesetz Nr.-167-VI vom 2. Juli 2018 über Devisenregelungen und Devisenkontrolle (Im Folgenden: Gesetz) regelt die Geschäfte in Fremdwährungen (Devisentransaktionen) von gebietsansässigen und gebietsfremden Unternehmen. Es definiert Ziele, Zwecke und Verfahren der Devisenregulierung. Das wichtigste Kontrollorgan auf diesem Gebiet ist die kasachische nationale Zentralbank.

Ausländische Unternehmen können Bankkonten in Tenge oder in ausländischer Währung eröffnen. Die Überweisungen in Kasachstan und ins Ausland können ohne Beschränkung erfolgen.

Wahlrecht und keine Überweisungsbeschränkungen

Devisentransaktionen sind zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden sowohl in Fremdwährung als auch in Nationalwährung (Tenge) erlaubt (Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes). Das Gesetz sieht für diesen Fall ein Wahlrecht vor.

Ausländische Unternehmen können Überweisungen bei jeglichen Geschäften erhalten oder tätigen, die mit deren Filialen beziehungsweise Repräsentanzen verbunden sind. Ferner können gebietsfremde Dividenden, Vergütungen und andere Gewinne, die sie durch Geschäfte mit kasachischen Firmen erwirtschaften, ins Ausland überweisen.

Kapitalverkehrstransaktionen, die einen Gegenwert von 500.000 US-Dollar (US$) übersteigen, müssen bei der Nationalbank der Republik Kasachstan oder einer so autorisierten Bank registriert werden.

Hinweis: Der Lohn für die Beschäftigten darf nicht in Fremdwährungen gezahlt werden. Auch alle Abrechnungen zwischen Gebietsansässigen müssen in Landeswährung erfolgen.

Kauf und Verkauf von Fremdwährung

Devisen dürfen nur bei bestimmten Organisationen verkauft und gekauft werden:

  • zugelassenen Banken, die zur Durchführung von Devisengeschäften berechtigt sind,
  • über Wechselstuben dieser zugelassenen Banken sowie
  • über Wechselstuben zugelassener Organisationen. 

Schließlich können Gebietsansässige und Gebietsfremde ausländische und/oder nationale Währung in Höhe von 10.000 US$ aus Kasachstan, ohne weitere formelle Schritte wie etwa eine Zollanmeldung, ausführen.

Kontrolle von Finanztransaktionen

Das Gesetz Nr. 191-IV über Gegenmaßnahmen in Bezug auf Geldwäsche und die Terrorfinanzierung aus 2009 legt den allgemeinen Rahmen für die Kontrolle der Finanztransaktionen fest: Es legt die Höhe und die Art der transferierten Beträge fest, die einer Finanztransaktion unterliegen. Beträge, die diese Schwellenwerte überschreiten unterliegen einer Prüfung seitens der Behörden. Dies verpflichtet zu einer eingehenden Prüfung des Geschäftspartners.

Gesetz Nr. 13688 zur Genehmigung der Anforderungen an die internen Kontrollvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche von Einnahmen aus den Straftaten und der Terrorfinanzierung für Kreditinstitute aus 2016. Es konzentriert sich insbesondere auf Banken und Bankgeschäfte. Es soll einen unkontrollierten Geldabfluss aus Kasachstan durch Risikomanagementsysteme verhindern. Die Banken werden dadurch mit zusätzlichen Prüfpflichten belegt. Aus diesem Grund kann eine ausländische Zahlung oder die Eröffnung eines Bankkontos in Kasachstan eine längere Zeit in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus stellen kasachische Banken erhöhte Prüf- und Dokumentationspflichten seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine an die tatsächlichen wirtschaftlichen Begünstigten, um eine Beteiligung von sanktionierten Personen oder Unternehmen zu verhindern.

Kontoeröffnung bei einer kasachischen Bank

Seit 2022 haben Banken in Kasachstan die Anforderungen an die Kontoeröffnung für Nichtansässige geändert. Seitdem werden die Bankkonten nur nach einer eingehenden Compliance-Prüfung durch die Bank (Know Your Customer) eröffnet.

Da die Nationalbank keine Compliance-Vorgaben an die lokalen Banken herausgibt, können sich die Anforderungen unterscheiden. Die allgemeine Tendenz geht jedoch dahin, dass die Prüfungen von Nichtansässigen immer strenger werden, insbesondere dann, wenn noch gar kein geschäftlicher Bezug zu Kasachstan besteht. Für Unternehmen bedeutet es aufwendige Dokumentationspflichten und Verzögerung bei Überweisungen und Kontoeröffnungen. Es wird daher empfohlen mit der Bank zu kooperieren und die verlangten Informationen offenzulegen.

Checkliste: Anforderungen an die Eröffnung eines Bankkontos

Die Antragsdokumente können in der Regel online an eine Bank oder gleichzeitig an mehrere Banken gesendet werden. Für eine Kontoeröffnung muss eine nicht ansässige juristische Person folgende Schritte vornehmen:

I. Identifikationsnummern beantragen

  • BIN (Business Identification Number) für die juristische Person.
  • IIN (Individual Identification Number) für den Leiter der juristischen Person.
    Hinweis: Seit Februar 2024 kann das IIN nur persönlich beantragt werden.

II. Erforderliche Unterlagen

  • BIN und IIN
  • Gründungsdokumente der juristischen Person
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Reisepass des Leiters der juristischen Person
  • Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner)

III. Bei Genehmigung des Antrages

  • Vorlage von notariell beglaubigten Dokumentenkopien mit Apostille
  • Dokumente aus GUS-Ländern werden ohne Apostille anerkannt
  • Persönliche Anwesenheit des Leiters bei der Kontoeröffnung

Hinweis: Die Aufzählung ist nicht vollständig. Kasachische Banken können zusätzliche Dokumente und Informationen über das Unternehmen und die Eigentümer anfordern.

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