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Recht kompakt | Usbekistan | Zahlungsrecht

Usbekistan: Zahlungsbedingungen

Das Zahlungsrecht in Usbekistan weist einige Besonderheiten auf, die sowohl für inländische als auch für gebietsüberschreitende Transaktionen relevant sind. (Stand: 10.10.2025)

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Zentralbank maßgebend bei der Währungskontrolle 

Die Zentralbank der Republik Usbekistan (O'zbekiston Respublikasi Tashqi iqtisodiy faoliyat milliy banki) ist für die Steuerung der staatlichen Währungspolitik verantwortlich. Die Haupttätigkeit liegt in der Förderung und Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit und des Außenwirtschaftsverkehr. Auch die Kontrolle über Devisengeschäfte fällt in ihren Aufgabenbereich. 

Das Währungskontrollsystem wird neben der Zentralbank durch die Rechnungskammer, das Ministerium der Finanzen und den staatlichen Steuer und Zollausschuss vertreten. Die Währungskontrollorgane sind berechtigt Inspektionen vor Ort durchzuführen, Unterlagen anzufordern und Weisungen zu erteilen. 

Liberales Regelungswerk 

Zwei zentrale Gesetze regeln den Zahlungsverkehr:

Die derzeitigen Fassungen der Regelungen spiegeln den liberalen Ansatz der Regierung bei der Devisenmarktregulierung wieder, wobei wirksame Mechanismen zur Kontrolle und zum Schutz der wirtschaftlichen Interesses des Staates beibehalten werden. Für die Zukunft plant die Regierung die Währungsgesetzgebung an die Digitalisierung des Warenverkehrs anzupassen und in die internationalen Zahlungsverkehrssystem zu integrieren. 

Landeswährung für Geschäfte im Inland ist Pflicht

Für Geschäfte im Inland zwischen lokalen Unternehmen gilt: Alle Zahlungen, Abrechnungen und Preise sind in der Landeswährung Usbekistan-Sum (USZ) anzugeben.

In der Praxis bedeute es, dass im Vertrag der Preis in keiner Fremdwährung ausgedrückt werden darf. Das betrifft sowohl Zahlungen für Waren und Dienstleistungen, auch solche die über digitale Plattformen angeboten werden. Selbst wenn Zahlungen anschließend in USZ erfolgt, ist die Angabe des Preises in Fremdwährungen oder die Umrechnung zum Wechselkurs ein Verstoß gegen Artikel 9 des Gesetzes über Zahlungen und Zahlungssysteme.

Die Bindung an eine Fremdwährung ist nur in Ausnahmefällen zulässig:

  • (Bau-) Projekte mit ausländischer Beteiligung;
  • Investitionsabkommen mit der Regierung der Republik Usbekistan;
  • Öffentlich-private Partnerschaften.

Kapitaltransfer unterliegt der Erlaubnis

Die internationalen Transkationen werden in Usbekistan in zwei Gruppen unterteilt: Laufende Transaktionen und Kapitaltransfer. Die Unterscheidung ist wichtig: Denn erstere sind frei erlaubt, hingegen ist der Kapitaltransfer unter bestimmten Bedingungen genehmigungspflichtig

Zu laufenden Transkationen zählen unter anderem:

  • alle Zahlungen im Außenhandel, einschließlich Dienstleistungen;
  • Zins- und Kreditzahlungen;
  • Leasing und andere Kapitalerträge aus Investitionen. 

Zum Kapitaltransfer zählen unter anderem:

  • Investitionen ins Ausland;

  • Immobilienkäufe;

  • Kreditvergabe und Leasing an Gebietsfremde;

  • Erwerb von Rechten an geistigem Eigentum.

Bestimmte Kapitaltransfertransaktionen werden nur durch Genehmigung oder auf Grund von Regierungsbeschlüssen durchgeführt:

  • Investitionstätigkeit über 10.000 US-Dollar (US$) – Überweisung von Geldern von den Konten der Gebietsansässigen bei den Banken der Republik Usbekistan zur Gründung (oder Kapitalbeteiligung) von Unternehmen im Ausland, Auffüllung ihrer Niederlassungen im Ausland mit Betriebskapital;

  • Bereitstellung von Krediten und Geld, Krediten in Form von Waren (Dienstleistungen) und Leasing an Gebietsfremde durch Gebietsansässige der Republik Usbekistan;

  • Überweisung von Geldern von Konten von Einwohnern der Republik Usbekistan bei Geschäftsbanken der Republik Usbekistan auf ausländische Konten (Einlagen) und Kauf von Immobilien.

Diese Transaktionen müssen bei der Zentralbank registriert werden und werden von ihr überwacht. Örtliche Unternehmen und Händler sind deswegen verpflichtet, die Handelsverträge im Einheitlichen elektronischem Informationssystem für Außenhandelsgeschäfte über die Plattform my.gov.uz zu erfassen. Die Verordnung Nr. 283 vom 14 Mai. 2020 über das Verfahren zur Überwachung und Kontrolle der Durchführung von Außenhandelsgeschäften legt die Mindestanforderung an die Bestimmungen solcher Handelsverträge und die Aufzeichnungspflichten dar. Die Banken können keine Überweisung durchführen, wenn ein Vertrag nicht registriert ist. 

Die Zentralbank kann zudem Beschränkungen für Devisengeschäfte auferlegen etwa zur Bekämpfung der Legalisierung von Erträgen aus Straftragen, der Finanzierung des Terrorismus.  

Sanktionen für verspätete Rückführung von Vermögenswerten

In Usbekistan gebietsansässige Unternehmen müssen sicherstellen, dass Vermögenswerte aus Exportgeschäften oder Vorauszahlungen von Gebietsfremden innerhalb von 180 Tagen zurückgeführt werden. Erfolgt dies nicht, drohen gestaffelte Geldstrafen:

  • 5  Prozent des ausstehenden Betrags bei Verzögerung bis zu 360 Tagen,
  • zusätzlich 10 Prozent bei Verzögerung von 365–545 Tagen,
  • zusätzlich 35  Prozent bei Verzögerung von mehr als 545 Tagen.

Ausnahmen gelten für bestimmte Marktteilnehmer gemäß Artikel 11 des Währungsgesetzes vorgesehen. 

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