Zollmeldung Katar Vorübergehende Einfuhr, Carnet ATA
Fußballweltmeisterschaft: Carnet ATA für Broadcast Equipment
Katar erleichtert die Einfuhr von Ausrüstung für die Übertragung der Fußball-WM.
05.09.2022
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Die Einfuhr von Broadcast Equipment für die Übertragung der Fußballweltmeisterschaft 2022 kann von Oktober bis Ende Dezember 2022 mit einem Carnet ATA durchgeführt werden. Dies geht aus einer Mitteilung der Internationalen Handelskammer hervor. Das bedeutet, dass die Ausrüstung mit dem Carnet ATA vorübergehend zoll- und steuerfrei in Katar eingeführt werden kann.
Das Carnet ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr beziehungsweise Einfuhr von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern erleichtert. In Katar ist der Verwendungszweck des Carnets grundsätzlich auf Waren für Messen und Ausstellungen beschränkt. Für die Fußball-WM hat die Zollverwaltung Katars eine Ausnahmeregelung getroffen.
In Deutschland werden die Carnets durch die örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern ausgestellt.
Weitere Informationen zur gewerblichen Wareneinfuhr finden Sie in unserem "Zoll und Einfuhr kompakt - Katar".