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Kenia: Insolvenzrecht
Alle Formen des kenianischen Insolvenzrechts sind im Insolvency Act geregelt. Insolvente oder in Zahlungsschwierigkeiten geratene Unternehmen können auch restrukturiert werden. (Stand: 30.10.2025)
Von Katrin Grünewald | Bonn
Das kenianische Insolvenzrecht ist im Insolvency Act No. 18 of 2015 geregelt. Durch dieses Gesetz wurden die vorher im Bankruptcy Act und im Companies Act geregelten unterschiedlichen Verfahren in einem Gesetz zusammengeführt. Es regelt die Insolvenzverfahren sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Auch Möglichkeiten zur Restrukturierung von insolventen oder in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Unternehmen sind vorgesehen.
Zuständig für Insolvenzverfahren sind in Kenia die High Courts, ggfs. in der Division für Insolvenzrecht.
Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren für im Handelsregister eingetragene Unternehmen ist in Teil VI des Insolvency Act No. 18 of 2015 geregelt. Für diese Unternehmen gibt es verschiedene Verfahren.
Die freiwillige Liquidation wird entweder durch die Gesellschafter (members‘ voluntary liquidation) oder durch die Gläubiger (creditors‘ voluntary liquidation) eingeleitet. Es werden einer oder mehrere Insolvenzverwalter (liquidator) ernannt. Der Insolvenzverwalter verfügt über das Vermögen der Gesellschaft und verteilt dieses unter den Gläubigern. Nach Abschluss der Liquidation erstellt der Insolvenzverwalter eine Vermögensübersicht, aus der hervorgeht, wie das Vermögen verteilt wurde. Im Anschluss wird eine Gesellschafterversammlung einberufen, die sowohl im kenianischen Gesetzblatt als auch in Zeitungen bekanntzumachen ist.
Die Liquidation durch das zuständige Gericht (liquidation by court) ist beispielsweise anwendbar, wenn ein Unternehmen seine Schulden bei Fälligkeit nicht begleichen kann, das Unternehmen die Liquidation durch das Gericht beschließt, wenn zum Zeitpunkt, in dem ein Moratorium endet, die Anzahl der Gesellschafter unter das Mindestniveau fällt oder der Generalstaatsanwalt einen Antrag stellt. Mit der Antragstellung können andere bereits laufende Gerichtsverfahren auf Antrag ausgesetzt werden und die Gesellschaft verliert die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen. Letztere übernimmt der Insolvenzverwalter (official receiver), der das Vermögen der Gesellschaft verwertet und an die Gläubiger verteilt. Nach Abschluss der Vermögensverwertung beruft der Insolvenzverwalter eine letzte Gläubigerversammlung ein, auf der das Liquidationsverfahren beendet wird.
Restrukturierungsverfahren
Als Alternative zur Liquidation können Unternehmen in Kenia eine Art Restrukturierungsverfahren (administration) durchlaufen. Das Verfahren beginnt mit einem administration order, mit dessen Erlass ein Moratorium in Kraft tritt. Sicherheiten dürfen danach nur noch mit Zustimmung des Verwalters (administrator) oder des Gerichts durchgesetzt werden. Außerdem kann ein Antrag auf Liquidation gestellt werden, bereits anhängige Anträge werden ausgesetzt.
Der Verwalter wird durch das zuständige Gericht, den Inhaber eines floating charge (ein im englischen Rechtssystem existierendes Sicherungsmittel für eine Forderung) oder das betroffene Unternehmen bzw. seine Geschäftsführer ernannt. Er übernimmt die Führung der Gesellschaft und entwickelt einen Rettungsplan. Ziel des Restrukturierungsverfahrens ist es, das Unternehmen zu erhalten und eine bessere Lösung für die Gläubiger zu erreichen als bei einem Liquidationsverfahren.
Rechte von ausländischen Gläubigern
In Kenia werden Insolvenzverfahren beim Office of the Official Receiver in Insolvency beim kenianischen Handelsregister geführt. Ausländische Gläubiger haben in kenianischen Insolvenzverfahren die gleichen Rechte wie kenianische Gläubiger. Sie können ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden. In Kenia werden Forderungen vor Ablauf einer festgelegten Frist beim Verwalter für die Insolvenzmasse (bankruptcy trustee) zusammen mit ausreichend Beweisen für die Forderung eingereicht. Die Frist wird vom bankruptcy trustee festgelegt und den Gläubigern entweder mitgeteilt oder in einer Zeitung veröffentlicht, die am Geschäftssitz des Gläubigers verbreitet ist.
Gegen Entscheidungen des bankruptcy trustee können Rechtsmittel beim High Court eingelegt werden.
Informationen über Insolvenzen von kenianischen Unternehmen werden darüber hinaus im kenianischen Gesetzblatt veröffentlicht. Sowohl die Verfahrenseröffnung als auch die Termine für die Gläubigerversammlungen sind darin bekanntzugeben.
Weitere Informationen zu kenianischen Insolvenzverfahren stehen auf der Webseite des Handelsregisters (Business Registration Service, BRS) zur Verfügung.