Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Usbekistan | Insolvenzrecht

Usbekistan: Ansprüche in der Insolvenz

Das Insolvenzverfahren in Usbekistan regelt die geordnete Abwicklung oder Sanierung zahlungsunfähiger Unternehmen nach klar definierten gesetzlichen Vorgaben. (Stand: 10.10.2025)

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

In Usbekistan wird das Insolvenzverfahren durch das Gesetz über die Zahlungsunfähigkeit (Qonuni To'lovga qobiliyatsizlik to'g'risida) vom 12. April 2022 geregelt. Es unterscheidet zwischen der vorübergehenden und dauerhaften Insolvenz unterschieden:

  • Vorübergehende Insolvenz liegt vor, wenn ein Unternehmen drei bis sechs Monate zahlungsunfähig ist und die Schulden gesetzliche Schwellenwerte überschreiten.
  • Dauerhafte Insolvenz besteht, wenn die Verbindlichkeiten die Vermögenswerte übersteigen und keine Rückzahlung möglich ist. 

Einleitung und Ablauf des Insolvenzverfahrens 

Das Verfahren kann durch den Schuldner, Gläubiger oder das Gericht oder anderen staatlichen Stellen eingeleitet werden. Der Antrag bei dem zuständigen Wirtschaftsgericht am registriertem Sitz des Unternehmens eingereicht werden und folgende Angaben enthalten: 

  • Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens;
  • Liste der Gläubiger;
  • Daten zur Verschuldung (Vermögenswerte, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen etc.) 

Das Gericht muss den Insolvenzfall innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags prüfen. Eine Verlängerung um einen Monat ist möglich. 

Ablauf des Insolvenzverfahrens 

Mit der Anmeldung beginnt das Liquidationsverfahren, das in der Regel zwölf Monate dauert. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das Verfahren überwacht. Dieser kann ein zugelassener Anwalt oder ein gerichtlich bestellter Treuhänder sein. 

Der Insolvenzverwalter veräußert das Vermögen und der Schuldner ist verpflichtet, bei der Erstellung eines Vermögensverzeichnisses und der Rückgabe von Eigentum behilflich zu sein. Nach Abzug aller notwendigen Kosten des Insolvenzverfahrens wird der Gewinn aus der veräußerten Insolvenzmasse unter den Gläubigern aufgeteilt. Wenn Vermögen nach der Befriedung der Gläubiger übrig bleibt, dann wird dieses an die Eigentümer des Unternehmens übertragen. 

Das Insolvenzverfahren schließt mit einer Liquidation des Unternehmens ab. Alternativ mit einer Unternehmenssanierung und einer Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit. Zur Rettung des Unternehmens  kann das Gericht eine Sanierung anordnen. Diese dauert bis zu 24 Monate. Die Gesamtdauer der Sanierung und der externen Verwaltung beträgt maximal 30 Monate.

Aufgaben und Pflichten des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter darf: 

  • auf Schuldnerinformationen zugreifen;
  • Vollstreckungsmaßnahen aussetzen;
  • Umschuldungspläne vorschlagen;
  • das Unternehmen liquidieren, wenn eine Sanierung nicht möglich ist. 

Die Vergütung erfolgt aus der Veräußerung der Insolvenzmasse, die zur Befriedigung der Gläubiger verwendet wird.  Eine zusätzliche Belohnung ist möglich, wenn nach der Befriedigung der Gläubiger Vermögen übrig bleibt.

Ansprüche der Gläubiger 

Die Gläubiger können ihre Ansprüche bis zu drei Jahren nach der Feststellung der Insolvenzgründe oder spätestens drei Jahre nach dem Abschluss der Liquidation geltend machen. Sie haben folgende Rechte:

  • Teilnahme an der Gläubigerversammlung mit Stimmrecht;
  • Genehmigung von Vergleichsvereinbarungen und Sanierungsplänen sowie der externen Verwaltung;
  • Berufung gegen die Handlungen oder die Untätigkeit des Insolvenzverwalters;
  • Antrag auf Löschung verdächtiger Transkationen des Schuldners;
  • Forderungsübergang von offenen Forderung des Schuldners;
  • Gleiches Stimmrecht innerhalb von Gläubigergruppen;
  • Anfechtung von Forderungshöhe und der Zusammensetzung anderer Gläubiger.

Darüber hinaus muss die Gläubigerversammlung einige Fristen beachten: Sie muss nach Bekanntwerden der Insolvenzeröffnung innerhalb von zwei Wochen auf postalischem Weg oder fünf Tagen auf einem anderem Weg einberufen werden. Die erste Gläubigerversammlung muss vor der Gerichtsverhandlung abgehalten werden. So dann prüft das Gericht innerhalb von 15 Tagen die Gläubigeranträge. Gegen das Urteil des Gerichts können Gläubiger eine Berufung einlegen. Diese muss innerhalb von zehn Tagen ab der Verkündung des Urteils erfolgen. Nach dem das Urteil in Kraft getreten ist, ist die Erhebung einer Kassationsbeschwerde möglich. Sie kann innerhalb von einem Monat ab dem Tag des Inkrafttretens der Entscheidung eingereicht werden. 

Steuerliche Aspekte und Haftung 

Während des laufendes Insolvenzverfahrens können Steuerzahlungen ausgesetzt werden. Die Rückstände müssen in gleichen Raten innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Verfahren in Raten gezahlt werden. 

Zudem können Geschäftsführer können subsidiär haften, wenn das Gericht feststellt, dass ihr Verhalten zur Insolvenz geführt hat, zum Beispiel, wenn Geschäftsführer ihre Stellung missbrauchen oder Handlungen vorgenommen haben um Aktiva aus dem Unternehmen herauszuführen.

Kontakte vor Ort 

Das Oberste Gericht der Republik Usbekistan stellt eine Übersicht der Gerichte aufgeteilt nach Regionen bereit. Registrierte Nutzer oder deren bevollmächtigte Personen können ein kostenfreien Antrag bei dem einheitlichen Portal der staatlichen Dienstleistungen my.gov.uz auf Erteilung von Informationen über eine bestimmte Person oder ein Unternehmen stellen. Als bevollmächtige Person kann eine deutschsprachige Anwaltskanzlei sein auftreten oder es können die Dienstleistungen der Delegation der Deutschen Wirtschaft für Zentralasien in Anspruch genommen werden. 

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.