Zollbericht Kenia Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Bestimmte Waren dürfen nicht oder nur mit einer entsprechenden Genehmigung oder Lizenz in Kenia eingeführt werden.
16.04.2026
Von Andrea Mack | Bonn
Einfuhrverbote
Waren, die eine potenzielle Gefahr für Menschen, Tiere oder die Umwelt darstellen, dürfen nicht in Kenia eingeführt werden. Laut Zollgesetz der Ostafrikanischen Gemeinschaft EAC (Second Schedule - Prohibited and Restricted Imports Generally, Part A - Prohibited Goods) gilt in den Mitgliedstaaten ein Einfuhrverbot unter anderem für folgende Waren:
- Falschgeld und Fälschungen aller Art
- pornografisches Material
- mit weißem Phosphor hergestellte Streichhölzer
- gesundheitsschädliche destillierte Getränke mit ätherischen Ölen und/oder chemischen Erzeugnissen
- international kontrollierte Narkotika
- gefährliche Abfälle und deren Entsorgung gemäß der Basler Konvention
- Seifen und Kosmetikprodukte, die Quecksilber enthalten
- gebrauchte Reifen für leichte Nutzfahrzeuge und Pkw
- bestimmte Agrar- und Industriechemikalien
- Einwegplastiktüten sowie Kunststoffverpackungen mit einer Stärke von weniger als 30 Mikrometern
- gebrauchte Unterwäsche
- bestimmte Arten von Waffen und militärischer Ausrüstung.
Darüber hinaus bestehen nationale Importverbote gemäß den Bestimmungen verschiedener kenianischer Behörden. Davon betroffen sind beispielsweise folgende Waren:
- Kosmetik und Hautpflegeprodukte, die Hydrochinon, Steroide oder Hormonpräparate beinhalten
- bestimmte ozonabbauende Substanzen (ODS) wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW)
- Kathodenstrahlröhren (CRT)
- Bewehrungsstahl zur Verstärkung von Beton
- gebrauchte Computerbildschirme
- Trockenbatterien bestimmter Hersteller
- Kraftfahrzeuge, die älter als acht Jahre sind.
Einfuhrbeschränkungen
Für bestimmte Waren gelten Einfuhrbeschränkungen auf regionaler oder nationaler Ebene. Laut Zollgesetz der EAC (Second Schedule - Prohibited and Restricted Imports Generally, Part B - Restricted Goods) ist eine Erlaubnis erforderlich etwa für die Einfuhr von Postfrankiermaschinen, nicht einheimischen Fischarten oder deren Laich, Wildtierfallen, unverarbeiteten Edelsteinen und Edelmetallen, Sprengstoffen sowie Waffen und Munition.
Die je nach Ware geforderten Unterlagen wie eine Genehmigung, Lizenz oder Registrierung müssen bei der Zollabfertigung vorliegen. Üblicherweise beantragt der in Kenia ansässige Importeur die Ausstellung entsprechender Dokumente bei der jeweils zuständigen Behörde über das nationale Single Window "Kenya TradeNet System". Der Exporteur hat die notwendigen Nachweise wie ein Gesundheitszeugnis oder Analysenzertifikat zu erbringen.
Im Folgenden sind die Anforderungen für einige Importprodukte exemplarisch aufgeführt. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Lebende Tiere und tierische Produkte
- Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture and Livestock Development
- tierärztliches Gesundheitszeugnis, ausgestellt von der zuständigen Gesundheitsbehörde des Ausfuhrlandes
- gegebenenfalls Konformitätsbescheinigung des Kenya Bureau of Standards (KEBS)
- für Fleisch: Analysenzertifikat
- für Milch und Milchprodukte: Einfuhrgenehmigung des Kenya Dairy Board nach Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Ministry of Agriculture and Livestock Development
- gegebenenfalls Quarantäne und Inspektion im Eingangshafen.
Pflanzen und pflanzliche Produkte
- Im Vorfeld Schädlingsrisikoanalyse für Waren, die zum ersten Mal oder aus einem neuen Herkunftsgebiet in Kenia eingeführt werden
- Einfuhrgenehmigung des Kenya Plant Health Inspectorate Service (KEPHIS)
- Pflanzengesundheitszeugnis, ausgestellt von der zuständigen Pflanzenschutzbehörde des Ausfuhrlandes
- gegebenenfalls Analysenzertifikat
- gegebenenfalls Konformitätsbescheinigung
- für Getreide und Saatgut: zusätzlich Begasungszertifikat
- für Saatguthändler: Registrierung und Lizenz erforderlich
- für bestimmte Agrarprodukte bestehen besondere Anforderungen: zum Beispiel Zucker und Zuckerprodukte bedürfen einer Registrierung und Lizenz des Kenya Sugar Board, eine Einfuhrgenehmigung wird nur bei Zuckerknappheit erteilt (Sugar Act, 2024).
Vom Washingtoner Artenschutzabkommen CITES geschützte Arten
- von CITES erfasste gefährdete Arten von freilebenden Tieren, Pflanzen und deren Produkten erfordern eine Ein- oder Ausfuhrgenehmigung des Kenya Wildlife Service
- auch für Wildtiere und Wildtierprodukte, die nicht unter CITES fallen, wird eine Einfuhrerlaubnis des Kenya Wildlife Service verlangt.
Arzneimittel
- Registrierung von Human- und Tierarzneimitteln sowie Medizinprodukten beim Pharmacy and Poisons Board (PPB)
- Handelslizenz des PPB
- Analysenzertifikat
- Zertifikat über gute Herstellungspraxis
- WHO-Zertifikat für pharmazeutische Produkte entsprechend dem Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
- gegebenenfalls Freiverkäuflichkeitsbescheinigung
- gegebenenfalls Konformitätsbescheinigung.
Pestizide
- Produktregistrierung beim Pest Control Products Board (PCPB)
- Handelslizenz des PCPB
- Einfuhrgenehmigung des PCPB
- gegebenenfalls Sicherheitsdatenblatt
- ozonabbauenden Inhaltsstoffe: Lizenz und Einfuhrgenehmigung der National Environment Management Authority (NEMA).
Informationen über Einfuhrbedingungen für weitere Warengruppen hält das kenianische Trade Information Portal bereit. Zudem ist für die Einfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren grundsätzlich eine Lizenz der kenianischen Steuerbehörde KRA erforderlich.